Darf ein Vermieter das einfach? (Frankreich)

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Wer den genauen Mietvertrag deiner Freundin nicht kennt, kann nichts zu der Sache sagen! Das französische Mietrecht unterscheidet zwei Arten von Mietverträgen: Meublés (möbilierte Wohnung) oder Non meublés (eine nicht möbilierte Wohnung). Ist die Wohnung von Vermieterseite mit mindestens einem Bett, einem Tisch, einem Stuhl und einer Kochgelegenheit möbiliert, so gilt sie als "möbiliert Wohnung" und kann jederzeit mit Monatsfrist gekündigt werden! Unmöbilierte (also "normale") Wohnungen laufen in der Regel über drei Jahre (wenn nicnt anderweitiges schriftlich vereinbart wurde) und verlängern sich automatisch um drei Jahre, wenn sie nicht drei Monate vorher gekündigt werden. Eine unmöbilierte Wohnung kann auch vom Vermieter mit dreimonatiger Kündigungszeit vor Vertragsende gekündigt werden, wenn er "Eigenbedarf" anmeldet, das heißt, er oder seine Familie bis zweiten Grades möchte die Wohnung beziehen (und bezieht sie dann auch tatsächlich).

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Will (oder muss) der Vermieter die unmöbliierte Wohnung renovieren, so hat er diese Absicht drei Monate vorher bekannt zu geben und (soweit ein Mietvertrag vorliegt) dem Mieter übergangsmäßig eine Ersatzwohnung anzubieten und die Umzugskosten zu zahlen.

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Versucht ein Vermieter die Mieter einzuschüchtern oder er handelt sonstwie vertragswidrig, kann der Mieter schriftlich Einspruch erheben. Der Vermieter muss dann den Mieter durch einen Gerichtsbeschluss des Amtsgerichtes (tribunal du primiére instance) aus der Wohnugn herausausklagen. Dagegen hat der Mieter erneut Einspruchsmöglichkeit vor dem nächst höheren Gericht. Erst mit einem letztinstanzlichen Gerichtsurteil kann der Mieter die Wohnung mit Hilfe der Polizei UND eines Gerichtsvollziehers (Hussier) zwangsräumen lassen. Eigenmächtig oder nur durch Zuhilfename der Polizei kann der Vermieter legal nichts machen! Es sei denn, wer steckt mit der örtlichen Polizei oder Gemeindeverwaltung illegalerweise unter einer Decke und es wird geschummelt, was ja bei nichtswissenden Ausländern oder unwissenden Mietern mitunter der Fall ist.

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Nun scheint aber bei deiner Freundin doch eine Unklarheit vorzuliegen. Angeblich zahlt sie ja keine Miete. Welche (private?) Vereinbarung oder welcher Mietvertrag liegt denn in diesem Fall zugrunde? Solange man dies nicht konkret weiß, kann keine Aussage zu dem Fall gemacht werden!

Jedenfalls hat es keinerlei rechtliche Relevanz, wenn man von irgendjemand von der Gemeindeverwaltung (möglicherweise vom Sozialamt der Gemeinde) angeblichen Schutz oder eine Zusage hat. Entscheident ist der Mietvertrag und das Gerichtsurteil. Gelangt der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters in die Wohnung (oder bringt Handwerker hinein), so ist das Hausfriedensbruch. In diesem Fall würde ich sofort die Polizei holen und ein Protokoll anfertigen lassen, später Anzeige erstatten und Schadenersatz fordern. Natürlich ist dies alles nur möglich, wenn ein ordentlicher und legaler Mietvertrag ohne Nebenabsprachen besteht. Da es hier aber "Nebenabsprachen" zu geben scheint, ist eine Fern-Beurteilung kaum möglich!

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Sollte es bei deiner Freundin der Fall sein, dass sie französische Sozialhilfe bezieht, dann sollte sie sich sofort an die Sozialabteilung ihrer Wohngemeinde wenden, die vermittelt sie an eine kostenlose Rechtsberatung.

charmingwolf  15.12.2010, 19:58

Ich habe für viele Agenturen gearbeitet auch Meubliert ist es nicht so einfach ein mieter vor die Tür setzen

zindagi007 
Beitragsersteller
 11.10.2010, 17:59

achja zu den Nebenabsprachen ... die gibts ja nur mit dem Gesundheitsamt. Ich denke die hätten etwas zu nem noch "unseriöseren" Mitvertrag gesagt ... denn er zeigte ja 18qm an obwohl es nur 9qm sind ...

PS: Ich helf ihr schon wo es nur geht ne neue bezahlbare Wohnung zu finden :D

SetzKuss  11.10.2010, 18:27
@zindagi007

Jetzt hast du zwar den Fall detaillierter geschildert, aber er bleibt eine sehr knifflige Rechtsfrage, bei der deine Freundin aufpassen muss, dass sie letzten Endes nicht die Dumme ist. Denn auf der einen Seite hat der Vermieter vom Gesundheitsamt die Auflage zur Renovierung und deine Freundin hat die Bescheinigung, dass die Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht bewohnbar ist. Außerdem stimmen die realen Wohnungsmaße nicht mit den im Mietvertrag angegebenen Maßen überein. Somit befinden sich beide Beteiligte (also der Vermieter wie auch die Mieterin) in einer Zwangslage: Der eine MUSS (infolge der behördlichen Auflage) renovieren, KANN aber nicht, weil die Vermieterin sich weigert aus- bzw. umzuziehen. Die Mieterin zahlt keine Miete, weil die Wohnung Schimmel hat und die Wohnungsgröße nicht stimmt. Somit sind BEIDE PARTEIEN in der Situation, gegen den jeweils anderen ein Gerichtsverfahren einzuleiten und eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Der Vermieter muss vor einem Zivilgericht auf "Auszug" klagen, die Mieterin kann den Vermieter wegen Betrugs vor einem Strafgericht verklagen, ODER vor einem Zivilgericht klagen wegen Mietminderung infolge falscher Vertragsangaben UND infolge des Schimmels und der gesundheitlichen Schäden. Diese Verfahren können sich jedoch JAHRELANG hinziehen und kosten außerdem beide Seiten Geld. DAS weiß der Vermieter sehr gut, und deshalb versucht er mit Drohungen und illegalen Mitteln Druck auf die Vermieterin auszuüben. Fortsetzung unten >>>

SetzKuss  11.10.2010, 18:46
@SetzKuss

Fortsetzung: In dieser verzwickten Lage sehe ich nur wenige Lösungsmöglichkeiten: Entweder sie gibt klein bei und akzeptiert "Unter Protest und Vorbehalt, vorübergehend bis zum Ende der Renovierungsarbeiten" den Umzug in die kleinere Wohnung. Oder sie löst sich völlig von diesem schlitzohrigen Halsabschneider und fängt woanders neu an. Die dritte Möglichkeit wäre eine Art von "Moderation", also ein klärendes Gespräch zwischen Mieterin, Vermieter und unter Leitung und Moderation des Gemeindesozialamtes UND des Gesundheitsamtes.

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Trotzdem kann sie (nach Findung einer Lösung) gegen den Vermieter auf Schadenersatz klagen, sowie auf Mietminderung wegen der falschen Maßangaben. Aber jetzt geht es ja anscheinend zunächst erst einmal darum, zu renovieren und eine andere Wohnung zu finden. Hier sollte das Gesundheitsamt und/oder die Gemeindeverwaltung "moderierend" eingreifen, denn langanhaltende Gerichtsverfahren bringen (kurz- und mittelfristig) keinem etwas!.

zindagi007 
Beitragsersteller
 11.10.2010, 22:36
@SetzKuss

Aber darf der vermieter sie denn einfach auf die straße setzen ... also mit der folge, dass sie dann obdachlos ist? Davor hat sie am Meisten Angst. Oder auch, dass sie zB nachhause kommt und sie hat son 1x1m großes Loch in der Wand und er da richtig anfängt alles einzureissen, obwohl sie nebenan ist. Es ist ja nicht so, dass sie nicht ausziehen will ... Problem ist, dass sie keine WOhnung findet deren Regie-Gebühren und Kaution sie sich (jetzt gleich sofort)leisten kann und die Stadt ist so langsam ...

SetzKuss  11.10.2010, 23:56
@zindagi007

Nein, "legal" und "ohne Gerichtsbeschluss" darf der Vermieter sie nicht einfach auf die Straße setzen und auch nicht einfach die Renovierung in ihrer Abwesenheit beginnen. Dazu müsste er erst einen gerichtlichen Räumungsbeschluss haben. Anscheinend hat er den nicht! ABER der Typ scheint sich um den "legalen Ablauf" herzlich wenig zu kümmern; er stellt die Mieterin einfach vor vollendete Tatsachen und sagt sich, "die Alte soll doch vor Gericht gegen mich klagen!" Da er ziemlich genau weiß, dass sie sich auf dem Gerichtsweg nicht auskennt und auch kein Geld hat, kann er sie erpressen und macht was er will, denn wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Ich habe ähnliche andere Fälle in Frankreich erlebt, das läuft besonders bei Frauen und unwissenden Ausländern, denen man erst teuere und schlechte Wohnungen vermietet, aber wenn sich die Mieter beschweren, werden solche Geschütze aufgefahren. Frankreich ist zwar auch ein Rechtsstaat und schützt die Bürger eigentlich vor solchen Haien, aber der Bürger muss auch die Gesetze kennen und sie gegen die Haie anwenden. Wenn der Hai dann noch im Rücken mit der Polizei oder Leuten aus dem Gemeindeamt zusammenarbeitet, sieht es für das Opfer sehr dunkel aus. Deshalb kann ich nur empfehlen: Aufs Gemeindeamt und aufs Gesundheitsamt gehen und die "nachdrücklich" auffordern, die Moderation zu übernehmen und mit dem Typen zu vermitteln. Und vielleicht sollte deine Freundin die kleinere Wohnung erstmal akzeptieren. Denn wie es scheint, wird sie weder das Geld für eine Klage noch das Geld für eine große, neue Wohnung haben.

zindagi007 
Beitragsersteller
 12.10.2010, 19:54
@SetzKuss

Ja, sie ist eine Frau und eine unwissende Ausländerin (Thailand). Passt alles wunderbar zusammen wie du das sagst ... Ich hatte sie heute in der Schule auf die kleine Wohnung angesprochen. Da sie ja den Brief vor ca 3-4 Wochen wg der neuen kleineren Wohnung bekam, kann sie da wohl nicht mehr einziehen, da dort nun n junges Mädel drinne wohnt. DESWEGEN macht der Vermieter auch Druck, so nach dem Motto "Wer nicht hören will muss fühlen ..." Ich stehe aufjedenfall hinter ihr ... und sie wartet erstmal auf die Stadt. Sie erzählte, das nämlich der Dame ... und diese sagte, dass sie sich beeilt eine neue Wohnung zu finden ...

SetzKuss  15.10.2010, 22:31
@zindagi007

Und? Wie hat sich die Sache entwickelt? ist eine Lösung in Sicht?

zindagi007 
Beitragsersteller
 26.10.2010, 10:13
@SetzKuss

Für dein Buch kann ich dir jederzeit mehr bringen wegen meiner Freundin. Nächste WOche mittwoch entscheidet sich in einer Kommission ob sie eine neue WOhnung mit ihrem Mann bekommt. hoffentlich, denn sie hatte auch Fotos von der WOhnung mit beigefügt die nicht grade sehr positiv sind (Schimmel, Falsche, gefährliche Bauweise des Plateaus in der Wohnung welches EIGENTLICH als Schlafplatz dienen sollte (Das hatte mein Vater festgestellt welcher von Beruf Zimmermann ist))...:D

zindagi007 
Beitragsersteller
 11.10.2010, 17:55

Danke für diese ausführliche Antwort. Ich weiss, dass diese Wohnung NICHT möbliert war, das hatte sie mal vor langer Zeit erzählt. Da er ja gestern erst bei ihr auf der Matte stand und will, dass sie Ende des Monats auszieht, ist das ja keine 3-Monatsfrist. Er bat ihr auch eine neue Wohnung an (im selben Haus und NOCH kleiner für das gleiche Geld wie die alte Wohnung war), welche sie daher nicht annahm.

Also sie zahlt wirklich keine Miete, ich habe das Schreiben in der Hand gehabt vom Gesundheitsamt. Es war so, dass sie Schimmel entdeckte und das dem Vermieter sagte (mehrere Male), welcher NIE handelte. Ihre Nachbarin (welche noch 2 Kinder hatte) hatte das auch und hat sich dann einfach beim Gesundheitsamt gemeldet. Das kam und hat sich den Schimmelbefall angesehen ... da die Nachbarin ja Wand an Wand mit meiner Freundin wohnt, haben die auch die WOhnung der Freundin angesehen. Sie wollten die Mietverträge sehen aufgrund der Adresse des Vermieters ... 18qm warn im Mietvertrag angegeben. Das Gesundheitsamt hat die Maße der Wohnungen genommen und sah, dass der Vermieter um das Doppelte betrügt (Wohnungen haben in Wahrheit nur 9qm). Die Wohnungen wurden nun praktisch "gesperrt" und es ist den Mietern verboten worden Miete zu zahlen. Und es darf erst wieder jmd einziehen, bis er renoviert hat. Da er ja wieder Geld braucht, unterdrückt er meine Freundin und ihren Mann ...

Und nein sie bekommt keine Sozialhilfe weil ihr Mann arbeitet.

Hoffe ich konnte dir das verständlich formulieren ... musste sie deswegen extra anrufen :D:D:D sie tu mir unendlich leid.

Hätte ich diese ganze Misere nicht selbst gesehen, hätte ich es niemals geglaubt.

bei einer möbelierten wohnnungsvermietung in Frankreich,rage: wird bei der Steuer die kaltmiete oder warm miete angegeben.

Frage 2: muß der Mieter die mietsteuer zahlen oder rechne ich sie in die Warm miete mit ein

Nein, das darf er sicherlich auch in Frankreich nicht! Ich vermute hier sehr stark, dass er die Unkenntniss seiner Mieterin hier schamlos auszunützen versucht.

Allerdings kenne ich das französische Recht nicht aber so einfach jemand auf die Straße setzen geht in keinem Land der EU - soviel ist sicher!

Deine Freundin sollte sich an einen Anwalt wenden und/oder sich Hilfe bei der Gemeinde/Stadtverwaltung bzw. auch beim nächsten zuständigen Gericht suchen.

zindagi007 
Beitragsersteller
 10.10.2010, 21:21

Ja sie hat da eine Dame an der Hand, welche ihr auch schon hilft eine neue Wohnung zu suchen. Sie sagte mal, dass diese von der Stadt sei. Ich riet ihr auch schon morgen SOFORT bei dieser Frau aufzukreuzen und ihr die Geschichte zu erzählen. Zumal, das nicht das erste Mal war, wo der Vermieter der Meinung war einfach azufangen zu renovieren. Damals (vor 6 Monaten) hat er ihr sehr lange vorher schon gedroht und die Dame von der Stadt rief den Vermieter an. Und nix passierte ... Ob er jetzt wieder seine Beine still halten wird ist ne 2. Frage ...

Laredo  10.10.2010, 22:31
@zindagi007

Ich glaube der weiß ganz genau wie weit er gehen kann und was er darf und was nicht. Der probiert es einfach - ist eben ein Drecksack!