Hallo darf ich Reitunterricht geben privat?ohne das anzumelden?

4 Antworten

Hi,

alles mit Gewinnerzielungsabsicht erfordert eine Gewerbeanmeldung. Wenn danach das Finanzamt von Deinem Tun Kenntnis hat ist es nur eine Frage der Zeit, dass die Berufsgenossenschaft an die Tür klopft (sofern die sich nicht schon gemeldet haben)

Auch bei so vielen Reitbeteiligungen (5?) könnte man eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen.

Bezüglich Unterricht geben ohne irgendeine diesbezügliche Qualifizierung wäre ich vorsichtig. Solange nichts passiert ist alles chic, aber nimm mal an Du lässt einen Deiner Schüler über ein Cavaletti springen, er/sie fällt runter und bricht sich was. Danach braucht er/sie nur sagen ". . . eigentlich hatte ich Angst, aber ich sollte springen . . ." und schon hast Du die A ... karte.

Warum gründet ihr keinen gemeinnützigen (Pferdeschutz-) Verein? Das kommt Deiner Sache doch am nächsten?

lg

Patrickclaudia 
Beitragsersteller
 09.12.2014, 20:27

Das hast du natürlich recht wenn wird ich reiten auf eigene Verantwortung machen wo muss ich mich erkundigen

Hallo, schön, das Du Dich um die Pferde kümmerst. Wenn Sie gerettet wurden, sind sie denn dann überhaupt wirklich reitbar? Aber andersherum:

Nimm Dir Reitbeteiligungen, lass sie auf jeden Fall das bei der FN kostenlos vorhandene Forumlar / Vertrag unterzeichnen, prüfe, ob Deine Versicherungen auch RB abdecken. (Als Pferdemitbesitzer sozusagen, Ansprüche der RB gegen das Pferd sind damit unterbunden!), und rechne den Unterricht incl., ohne ihn im Vertrag aufzuführen. Schließlich kann das Pferd ja auch mal krank sein, und sonst hätte die RB ja Anspruch auf Unterricht. Und so ganz nebenbei ist der Unterricht dann kein Unterricht, sondern eine Hilfe /Einweisung im Umgang mit dem Pferd. Jeder hat das Recht, einen Reiter auf seinem Pferd zu kontrollieren und verbessern, ohne das es als Unterricht gilt. Aber Achtung: Bei der Menge an Pferden kann - im Falle eines Unfalls mit schwereren Folgen - jemand schon auf die Idee kommen, das Du das gewerblich tust. Deshalb: Nur den RB Vertrag der FN nehmen, da ist die RB tätsächlich als sozusagen Mitbesitzerin auf Zeit und Du kannst den Gedanken der gewerblichen Vermietung abwehren. Gruß, Anja

Reitbeteiligungen musst du nicht anmelden, aber wenn du für den Unterricht Geld nimmst, musst du dafür auch Steuern zahlen (soweit ich weiß). Wenn du das aber unter dem Namen "Reitbeteiligung" laufen lässt (also auch den Unterricht und den mit reinrechnest) dann geht das glaube ich.

Eine Rb muss man nicht anmelden oder so was ich weiß aber bei Reitunterricht bin ich unterfragt sry

Rwarpunzel  09.12.2014, 20:53

*überfragt ;)