Darf ein Schulleiter von der Gymnasialschulordnung abweichen?
Darf ein Schulleiter von der Gymnasialschulordnung (Bayern/G8) abweichen? Wenn jetzt in der Schulordnung steht, dass man für den Übertritt einen Notendurchschnitt von 1,5 braucht, kann er auch einen mit 1,66 oder 2,0 nehmen? Es handelt sich um eine öffentliche Schule und um einen Übertritt von der Realschule aufs Gymnasium (10.Klasse in 11.Klasse (G8))
Lg
2 Antworten
Die Grenzen in der Schulordnung sind verbindlich. Es gibt keinerlei Ermessensspielraum für den Schulleiter.
Okay danke:)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-7
Unter 1,5 entfällt die Aufnahmeprüfung. Unter 2,5 beschränkt sie sich auf die Kernfächer.
Mit Realschulabschluss unter 2,5 will man nicht auf's Gymnasium, oder?
Es gilt ein anderes GSO für das 8-Jährige Gymnasium (G8)
Stimmt, ich hatte übersehen, dass es in der Frage explizit um G8 ging.
Wenn man direkt - ohne Einführungsphase - in die zweitletzte Jahrgangsstufe einsteigen will, sollte man es aber auch einigermaßen drauf haben. 1,5 als Durchschnitt von Deutsch, Mathe u. Fremdsprache ist da nicht zuviel verlangt. Ansonsten macht man eben das Angleichungsjahr.
Im Übrigen schließe ich mich der Ansicht von RobertLiebling an. Gesetz ist Gesetz.
Das ist die GSO für G9