Darf ein Schulleiter von der Gymnasialschulordnung abweichen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Grenzen in der Schulordnung sind verbindlich. Es gibt keinerlei Ermessensspielraum für den Schulleiter.

BennCAT2330122 
Beitragsersteller
 19.07.2021, 21:33

Okay danke:)

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-7

Unter 1,5 entfällt die Aufnahmeprüfung. Unter 2,5 beschränkt sie sich auf die Kernfächer.

Mit Realschulabschluss unter 2,5 will man nicht auf's Gymnasium, oder?

BennCAT2330122 
Beitragsersteller
 19.07.2021, 21:31

Es gilt ein anderes GSO für das 8-Jährige Gymnasium (G8)

BennCAT2330122 
Beitragsersteller
 19.07.2021, 21:31

Das ist die GSO für G9

Schachpapa  19.07.2021, 21:47
@BennCAT2330122

Stimmt, ich hatte übersehen, dass es in der Frage explizit um G8 ging.

Wenn man direkt - ohne Einführungsphase - in die zweitletzte Jahrgangsstufe einsteigen will, sollte man es aber auch einigermaßen drauf haben. 1,5 als Durchschnitt von Deutsch, Mathe u. Fremdsprache ist da nicht zuviel verlangt. Ansonsten macht man eben das Angleichungsjahr.

Im Übrigen schließe ich mich der Ansicht von RobertLiebling an. Gesetz ist Gesetz.