Darf ein Schulleiter von der Gymnasialschulordnung abweichen?
Darf ein Schulleiter von der Gymnasialschulordnung (Bayern/G8) abweichen? Wenn jetzt in der Schulordnung steht, dass man für den Übertritt einen Notendurchschnitt von 1,5 braucht, kann er auch einen mit 1,66 oder 2,0 nehmen? Es handelt sich um eine öffentliche Schule und um einen Übertritt von der Realschule aufs Gymnasium (10.Klasse in 11.Klasse (G8))
Lg
2 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Schule
Die Grenzen in der Schulordnung sind verbindlich. Es gibt keinerlei Ermessensspielraum für den Schulleiter.
Schule
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-7
Unter 1,5 entfällt die Aufnahmeprüfung. Unter 2,5 beschränkt sie sich auf die Kernfächer.
Mit Realschulabschluss unter 2,5 will man nicht auf's Gymnasium, oder?