Darf ein Schulleiter von der Gymnasialschulordnung abweichen?

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Die Grenzen in der Schulordnung sind verbindlich. Es gibt keinerlei Ermessensspielraum für den Schulleiter.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-7

Unter 1,5 entfällt die Aufnahmeprüfung. Unter 2,5 beschränkt sie sich auf die Kernfächer.

Mit Realschulabschluss unter 2,5 will man nicht auf's Gymnasium, oder?