Darf ein Schulleiter verbieteneine person meines vertrauen zu einem Elterngespräch mitzunehmen

 - (Schule, Eltern)

6 Antworten

Auf den ersten Blick klingt das nach Vier zu Eins. Es wäre aber nicht gut, wenn Du das so siehst. Ich nehme an, diese Menschen wollen dir bzw. deiner Tochter konstruktiv helfen und nicht GEGEN Dich vorgehen. Eine Person deines Vertrauens wäre so was wie ein Beistand, was ich sehr gut verstehen kann bei dieser Situation. Aber letztendlich ist das ein Gespräch zwischen der Schule und dem Erziehungsberechtigten, und das bist du. Da hat eine außenstehende Person nichts zu suchen. Könntest du den Vater des Kindes mitbringen oder seid ihr verkracht? Den könnten sie dir nicht verbieten.

Jorgfried  22.06.2010, 19:59

Wenn man sich unsicher fühlt, ist es gut einen Begleiter zu haben - insbesondere bei Behördengängen aller Art. Wenn die Schule nur Gutes im Sinn hat, warum sollten sie das dann verweigern? Die Ablehnung scheint mir verdächtig.

Momentmal  22.06.2010, 20:04
@Jorgfried

Stimmt, da könntest du recht haben. Die ausdrückliche Verweigerung ist tatsächlich sonderbar.

hhmm schwere Frage, ich denke beide seiten müssen dafür sein, denn sie reden ja auch über schulische probleme vielleicht auch mit anderen kindern. Aber echt gemein was die mit deiner kleinen machen, lass es dir nicht gefallen.

Ich denke nicht, dass sie dir verbieten können, jemanden mitzunehmen. Insbesondere, wenn du mehreren Vertretern der Schule gegenüberstehst und offensichtlich eine Konfliktsituation besteht. Hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall - Habe eine Freundin in ähnlicher Situation begleitet bei der Suche einer Schule für ihre "Problemtochter". Meine Anwesenheit war kein Problem. Lass dich nicht abweisen - notfalls wende dich ans Schulamt. Oder kündige deine Begleitung vorher ausdrücklich an - bei mündlicher Ablehnung nochmal schriftlich - nicht als Frage, sondern als Information. Ich glaube nicht, dass es dir ein Schulvertreter die Ablehnung schriftlich gibt.

calvin797  22.06.2010, 20:24

DH

Ich denke das dürfen die, weil die andere Person nicht Erziehungsberechtigt ist, ob eine solches Verbot sinnvoll ist sei dahingestellt

Ja das können die Verbieten. So etwas ist eine Sache zwischen Schule, Schüler und Erziehungsberechtigten.