Darf ein Schulleiter verbieteneine person meines vertrauen zu einem Elterngespräch mitzunehmen
Hallo ich bin neu hier und habe eine Frage wo ihr mir bestimmt weiterhelfen könntet.Aber erst mal ein wenig zu meiner Person.Ich bin 43 Jahre alt und alleinerziehende Mutter von 4 Kindern.Meine tochter um die es hier geht ist 13 Jahre alt.Zu beginn des 6.Schuljahrs hatte meine Tochter eine neue Lehrerin in den Fächern Religion und Sport bekommen.Anfangs lief es ja noch ganz gut aber mit der Zeit wurde es immer schwieriger.Meine Tochter fühlt sich von der Lehrerin nicht ernstgenommen weil diese sich nicht mal ihre sorgen anhörte.Meine Tochter ist ein wenig Mollig und wird deswegen oft im Sport gehänselt.Nur ist es mittlerweile so weit das meine Tochter offen die Leistung und Teilnahme am Sportunterricht Verweigert.Ihre zwei vom letzten Jahr hat sie nicht halten können.Laut Aussage der lehrerin wird sie da eine fünf bekommen und selbst in dem Fach Religion bekommt sie auch ne fünf wo sie im Schuljahr davor eine 1 hatte.Dieser Sportkonflikt ist mittlerweile soweit das meine Tochter schon mehrmals aus der Schule abgehauen ist.Selbst von ihren Mitschülern wird sie deswegen schon ausgeschlossen.Nun habe ich ein Gespräch mit dem Schulleiter,mit der Klassenlehrerin und auch mit dem Schulpsychologen sowie der Sportlehrerin.Nur wollen die mir verbieten eine weitere meines Vertrauens mitzubringen.Ist das zulässig und dürfen die das wirklich????????
6 Antworten
Auf den ersten Blick klingt das nach Vier zu Eins. Es wäre aber nicht gut, wenn Du das so siehst. Ich nehme an, diese Menschen wollen dir bzw. deiner Tochter konstruktiv helfen und nicht GEGEN Dich vorgehen. Eine Person deines Vertrauens wäre so was wie ein Beistand, was ich sehr gut verstehen kann bei dieser Situation. Aber letztendlich ist das ein Gespräch zwischen der Schule und dem Erziehungsberechtigten, und das bist du. Da hat eine außenstehende Person nichts zu suchen. Könntest du den Vater des Kindes mitbringen oder seid ihr verkracht? Den könnten sie dir nicht verbieten.
Stimmt, da könntest du recht haben. Die ausdrückliche Verweigerung ist tatsächlich sonderbar.
hhmm schwere Frage, ich denke beide seiten müssen dafür sein, denn sie reden ja auch über schulische probleme vielleicht auch mit anderen kindern. Aber echt gemein was die mit deiner kleinen machen, lass es dir nicht gefallen.
Ich denke nicht, dass sie dir verbieten können, jemanden mitzunehmen. Insbesondere, wenn du mehreren Vertretern der Schule gegenüberstehst und offensichtlich eine Konfliktsituation besteht. Hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall - Habe eine Freundin in ähnlicher Situation begleitet bei der Suche einer Schule für ihre "Problemtochter". Meine Anwesenheit war kein Problem. Lass dich nicht abweisen - notfalls wende dich ans Schulamt. Oder kündige deine Begleitung vorher ausdrücklich an - bei mündlicher Ablehnung nochmal schriftlich - nicht als Frage, sondern als Information. Ich glaube nicht, dass es dir ein Schulvertreter die Ablehnung schriftlich gibt.
DH
Ich denke das dürfen die, weil die andere Person nicht Erziehungsberechtigt ist, ob eine solches Verbot sinnvoll ist sei dahingestellt
Ja das können die Verbieten. So etwas ist eine Sache zwischen Schule, Schüler und Erziehungsberechtigten.
Wenn man sich unsicher fühlt, ist es gut einen Begleiter zu haben - insbesondere bei Behördengängen aller Art. Wenn die Schule nur Gutes im Sinn hat, warum sollten sie das dann verweigern? Die Ablehnung scheint mir verdächtig.