Darf ein Privatkäufer Händlerkennzeichen für die Überführung nutzen?
Vor ein paar Wochen würde ich Opfer eines Betrugs beim Auto Kauf. Da der Mann mittellos war lohnte sich ein Verfahren nicht. Dann habe ich den Wagen verkauft was ich nicht wusste er war der Freund von dem Typen der mich abgzockt hat. Er hat den Wagen für 7500€ gekauft und ihn wieder für 13000€ inseriert obwohl der Wagen massive Mängel hat auch der TÜV scheint nicht wirklich legal gemacht worden zu sein. Denn an ein Sonntag nachts wurde der Wagen geholt und morgens mit neuem TÜV inseriert. Der Wagen war zu der Zeit abgemeldet und hatte halt keinen TÜV. Er meinte er fährt zum Ende der Straße dann kommt ein Abschlepper der holt den Wagen. Mit wurde von mehreren Leuten gesagt das sie mit roten Kennzeichen weg gefahren sind. Jetzt zu meiner Frage. Ist das Legal wenn er ein Fahrzeug privat kauft das abgemeldet ist und kein TÜV hat und dann mit Händler Kennzeichen weg fährt? Ich habe auch herausgefunden von wem die Kennzeichen sind. Die sind von einem Autohaus dessen Besitzer ein deutscher ist also gehört das Autohaus nicht dem Käufer. Das Autohaus gibt's auch schon lange da war er gerade Mal 8. Jetzt verkauft er nämlich privat ein Auto aus dem Autohaus.
7 Antworten
Nein, das war, wenn Deine Schilderung stimmt, nicht legal. https://www.pkw.de/ratgeber/autonews/rotes-kennzeichen
Aber was nutzt Dir das jetzt?
Was ist jetzt eigentlich deine Frage? Nur das rote Kennzeichen?
Warum dann soviel Text? Ganz abgesehen davon, dass ich Schwierigkeiten habe, den Sachverhalt zu verstehen.
Der HÄNDLER darf das "ständige rote Kennzeichen" nur für betriebliche Fahrten nutzen. Darüber muss sehr streng Buch geführt werden. Bei Zuwiderhandlungen kündigt der Versicherer den vertrag.
Er darf das Kennzeichen keineswegs "ausleihen"
Wenn du als Betriebsfremder dann einen Unfall hast, kann die Werkstatt sich eine neue Betriebshaftpflichtversicherung suchen.
Das ist der Haken.
Und genau deswegen wird ein seriöser Händler das nicht tun. Sonst kann er seinen Laden gleich dicht machen, wenn er keine Handel und Handwerks-Versicherung mehr bekommt.
"Verleihen" darf das Autohaus die roten Kennzeichen nicht, aber vielleicht hat der Typ das Fahrzeug im Auftrag des Autohauses abgeholt. Weißt du was die untereinander für Abmachungen haben oder welche Geschäfte da hin und her gelaufen sind?
Und ja: mit einem roten Händlerkennzeichen darf man auch Fahrzeuge bewegen die keinen TÜV mehr haben. Sie müssen allerdings grundsätzlich verkehrssicher sein
Es wurde halt privat gekauft er hat nichts von einem Händler erwähnt.
Vielleicht hat er es ja (auf dem Papier) direkt an den Händler weiter vertickt. Man glaubt nicht was alles möglich ist...........
Hab gerade mit dem Autohaus telefoniert. Die haben versucht sich raus zu reden. Meinten das wäre komplett legal einem Mitarbeiter die roten Kennzeichen mit zu geben für private Überführungsfahrten.
Ist es aber nicht... die haben spätestens dann ein Problem wenn das Landratsamt davon Wind bekommt oder ein Unfall passiert und die Versicherung den Kaufvertrag für das Auto sehen will.
Solange nichts passiert............ (wo kein Kläger da kein Richter)
Rote Kennzeichen (06er Nummer) dürfen nur für betriebliche Zwecke genutzt werden!
Ja lieber Hans, das ist so eine Auslegungssache und wie man das begründet. Wenn ich ein Fahrzeug holen möchte, dann mache ich das im Namen der Werkstatt. Einer Tiefenprüfung dürfte das nicht Stand halten, aber davon gehe ich nicht aus.