Darf ein Polizist der keine Dienstkleidung trägt (ausgenommen Zivilbeamte) einen Menschen verhaften oder polizeilichen Tätigkeiten nachgehen?
8 Antworten
Ja, die Kleidung ist völlig unerheblich dabei.
okay
Ein Polizist ist nie nicht im Dienst, auch nach Feierabend ist er Polizist.
denn Feierabend heißt doch er ist dann ein privater Mensch der seinen Hobbys nachgeht
das glaube ich nicht das er außerhalb des Dienstes das darf
Doch auch dann!
und wenn er gerade NICHT im Dienst ist dann nicht oder?
Ein Polizist MUSS, wenn er eine Straftat etc. feststellt eingreifen.
Er darf nicht nur, in manchen Fällen muss er sogar. Egal, was er anhat.
Gruß S.
Die Kleidung ist dabei völlig irrelevant. Außerdem, Festnahmen können nach dem Jedermannsparagraphen, wie der Name schon sagt, von jedem durchgeführt werden.
Leider nicht erlaubt. Trotzdem kann man das Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei meines Erachtens nach schon als Festnahme bezeichnen. Wie die genaue gesetzliche Formulierung lautet, weiß ich im Moment allerdings nicht.
Verhaften heisst, einem Haftbefehl vollstrecken.
Herr Jedermann darf "nur" festnehmen. Die Festnahme muss sich nicht auf das Festhalten an Ort und Stelle beschränken; es kann auch ein Mitnehmen, Einsperren und Fesseln beinhalten.
Jeder Polizist kann sich jederzeit selbst in den Dienst versetzen.
Ob er dabei einen Schlafanzug (oder überhaupt was) trägt ist dabei völlig unerheblich.
Er muss nur kurz mit seinem Ausweis wedeln.
Ob er dabei einen Schlafanzug (oder überhaupt was) trägt...
YMMD 😁
Achtung! Das interpretieren viele falsch. Verhaften heißt in dem Zusammenhang nur, an Ort und Stelle festhalten. Mitnehmen, einsperren oder auch nur fesseln ist NICHT erlaubt.