Wieso darf ein Polizist in der Freizeit emanden beleidigen?

11 Antworten

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Hallo Fredde1507,

weder darf Dich ein Polizist in seiner Freizeit, noch im Dienst beleidigen.

Allerding stellt nur ein aufbrausendes Verhalten oder eine laute Aussprache keine Beleidigung da. Wenn er Dich aber mit Worten oder Gesten beleidigt, kannst Du auch eine Strafanzeige wegen Beleidigung stellen. Das Gesetz dazu lautet:


§ 185 StGB - Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Allerdings muss ich zugeben, dass die Sache nicht ganz unproblematisch ist.

Wenn Du nicht mit Zeugen oder auf andere geeignete Art Beweisen kannst, dass er Dich Beleidigt hat, kann es gut sein, dass er die Tat abstreitet, da Wort gegen Wort steht und er Dich gleich Gegenanzeigen wegen folgender Gesetze stellt.


§ 145d StGB - Vortäuschen einer Straftat

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

  1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder

  2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.


§ 186 StGB - Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 187 StGB - Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Das bedeutet, dass die Anzeige voll nach hinten los gehen kann und Du auf einmal nicht mehr der Geschädigte bist, sondern der Beschuldigte bist.

Unproblematisch ist so ein Strafantrag, wenn Du beweisen kannst, dass er die vorgeworfenen Taten begangen hast. In dem Fall muss auch ein Polizist befürchten rechtskräftig verurteilt zu werden.

Was zwar nicht sein soll, was aber auch nicht auszuschließen ist, ist, dass Du fortan jede Polizeikontrolle für Dich gebucht hast. Es gibt keine Garantie, dass der Polizeibeamte seine Kollegen bittet doch mal näher hin zu schauen, wenn Du unterwegs bist.

Ist sicherlich nicht zufriedenstellend die Aussage, aber was anderes zu behaupten, wäre eine Lüge.

Schöne Grüße
TheGrow

ist er aber ein sehr aufbrausender Mensch, der schnell laut wird

Das hat rein garnichts mir einer Verleumdung zu tun. Bei einer Verleumdung erzählt eine Person unwahre Tatsachen über eine andere Person.

Solange dein Nachbar bei seiner aufbrausenden Art sachlich bleibt kannst du nichts tun.

Wird er aber ausfallend darfst du ihn wegen Beleidigung anzeigen.

Nein, aber laut zu werden ist nicht strafbar. Auch unhöglich oder aufbrausend zu sein nicht.

Wenn also keine konkrete Beleidigung vorliegt macht er sich auch nicht strafbar.

Anzeige erstatten solltest Du besser bei einer anderen Polizeiwache.

Fredde1507 
Beitragsersteller
 09.09.2014, 17:19

Oha, das wundert mich echt.

Versprich dir nicht zuviel von einer Beleidigungsanzeige. Die Beleidigung ist ein klassisches Privatklagedelikt und interessiert die Staatsanwaltschaft eigentlich nie. Dann müßtest du dich mit deinem Nachbarn bei einem Schiedsmann/frau treffen und dort einen Sühnetermin abhalten. Erst wenn der scheitern sollte, geht es zu einem Gericht. Das Binnenverhältnis zwischen euch würe durch eine Anzeigenerstattung bestimmt nicht besser!