Darf ein Paketshop Inhaber mein Paket mit meiner Erlaubnis kurz öffnen?
Nehmen wir an ich erwarte ein Paket. Dürfe ich den Paketshop Inhaber anrufen und ihn bitten, mein Paket, was an mich gesendet wird, kurz zu öffnen um einen Betrug vorzubeugen. Mit meiner Erlaubnis versteht sich.
Reicht als Beweis: Sendungsnummer, Quittungsnummer, Abgabezeitpunkt, Abgabedatum, Absendernamen/Adresse, Empfängernamen/Adresse ?
10 Antworten
Nein, Anruf gilt nicht, da kann sich ja sonstwer melden. Am Telefon darf keine Auskunft gegeben werden. Auch nicht, wer der Absender ist.
Du kannst es aber im Shop in Gegenwart des Betreibers öffnen, das ist dein gutes recht.
soweit ich weiß darf er das nicht, er hat ja keinerlei beweise, dass du ihm die erlaubnis erteilt hast.
du könntest dann theoretisch sagen das der Inhalt gefehlt hat als du das paket erhalten hast und er wär am a****.
auch wenn das möglich wär würde ein anruf nicht ausreichen, da bräuchte er ne schriftliche bestätigung von dir mit unterschrift.
Mit deiner Erlaubnis dürfte er das machen. Allerdings wird er das höchstens machen, nachdem Du den Empfang quittiert hast.
Ich vermute, das der Mitarbeiter das Paket nicht für dich öffnet.
nur nach einer telefonischen erlaubnis? nein, würde ich an der stelle des paketshopmenschen nicht machen (ausser der anrufer ist mir persönlich gut bekannt)
Ja, das darf er, falls er es denn will und falls du persönlich anwesend bist. Ohne deine Anwesenheit wird kein Dienstleister das unnötige Risiko eingehen, ohne einen wirklich guten Grund in die Sache zwischen Kunde und Versender einzugreifen. Und wenn du dann schon mal da bist: Öffne es doch selbst in seiner Anwesenheit als Zeuge.