§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf?
Hallo,
ich habe über das Portal Kleiderkreisel mehrere Schuhe gekauft. Die Verkäuferin hatte gute Bewertungen. Wir sind uns über den Preis einig geworden und dass sie die Ware als versichertes DHL Paket verschickt. Ich habe ihr das Geld überwiesen. Ich erhielt von ihr nach einigen Tagen die Bestätigung, dass Sie das Geld erhalten habe und das Paket verschickt hat.
Nach etwa 1 1/2 Wochen war das Paket noch nicht da, weswegen ich sie erneut anschrieb und nach dem Versendungsbeleg / DHL-Sendungsnummer fragte.
Sie schickte mir ein Foto eines DHL-Belegs mit Sendungsnummer. Als ich die Sendungsnummer eingab, stand zwar dass die Sendung geliefert wurde, aber die Sendungsnummer passte nicht zu meiner PLZ/Adresse. Auch zeigte der Sendungsverlauf, dass das Paket in ein ganz anderes Bundesland geliefert wurde.
Ich erhielt auch nach Nachfrage bei der DHL die Auskunft, dass das Paket nicht an mich geliefert wurde, aber der Versender eben eine genau Nachforschung anstellen könne. Das habe ich der Verkäuferin mitgeteilt und Sie auch mehrmals gebeten bei der DHL nachzuforschen, was aber auf taube Ohren traf.
Ich erhielt nur die Antwort, dass das mein Problem sei und Sie berief sich auf §447 BGB 'Gefahrenübergang beim Versendungskauf'. Schließlich habe Sie mir einen Beleg gegeben, dass Sie es aufgegeben habe. Aber dieser Beleg ist offensichtlich fehlerhaft, weil er zeigt, dass es nicht an mich versendet wurde und auch die Weigerung eine kurze Nachforschung bei der DHL als Versender anzustellen, macht mich sehr stutzig. 'Zur Güte' machte Sie mir den Vorschlag, einen Bruchteil des Geldes zurückzuüberweisen...
Wie ist die Rechtslage? Stehe ich am Ende wirklich dumm da oder ist ein Gang zur Polizei angesagt?
Ich hoffe hier kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Hast du dem Verkäufer ausversehen eine falsche Adresse mitgeteilt? Wenn nicht dann stinkt das ganze für mich.
Nach dem Artikel ist die Person zwar im Recht, allerdings halte ich es für zweifelhaft, dass das auch gelten würde, wenn der Versender eine andere Adresse als vereinbart angegeben haben sollte.
Mir kommt das ganze recht spanisch vor. Hast du mit Vorkasse/Überweisung gezahlt oder per Paypal?
Persönlich würd ich vmtl. bei nem Anwalt auflaufen.
Leider via Überweisung. Zahle sonst immer mit Paypal. Bringt mir natürlich jetzt nichts.
Es ist ein Betrag von 50€. Denke nicht, dass sich hier ein Anwalt lohnt. Leider. Aber eine Online-Anzeige geht ja recht fix.
Es ist erst einmal korrekt, dass die Gefahr beim Versendungskauf nach Übergabe an das Versandunternehmen auf dich übergeht.
Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer schuldhaft die Sendung vermasselt hat, das Problem ist, dass musst du beweisen.
Du musst ihr beweisen, dass sie eine falsche Adresse aufgetragen hat. Hat sie alles richtig gemacht, und DHL hat's vermasselt, ist sie auch zu nichts verpflichtet, weil die Beweislast eben bei dir liegt.
Du könntest sie jetzt anzeigen und eben verklagen, aber das Problem ist wie gesagt, dass du das beweisen musst und wenn DHL dir die Nachforschung verweigert, weiss ich nicht, wie sie sich bei der Polizei äussern werden und vor allem überhaupt können.
Wenn aber DHL Mist gebaut hat, ist sie fein raus, Sachsen, Hessen, vielleicht haben die nicht genau gelesen, oder was auch immer.
Dann ist mein Beweis, der Beleg, den Sie mir gegeben hat. Die Sendungsnummer passt nicht zu meiner PLZ/Adresse. Sprich das Paket wurde nicht an mich versendet. Einen Beleg, dass Sie es korrekt an mich versendet hat, muss Sie mir schon geben.
Sonst könnte ich ja einen X-beliebigen DHL-Beleg fotografieren samt Sendungsnummer und eben schicken und die Hände heben und sagen Pech gehabt.
Richtig?
Ist auch die Frage inwieweit Sie auch Ihre Pflichten in Bezug auf unseren geschlossenen Kaufvertrag erfüllt hat, es an mich (!) zu versenden.
Naja, das Problem ist, dass die Post erst den Beleg mit der Versendung in Verbindung bringt. Was ist denn, wenn die Post von Anfang an einfach die falsche Adresse aufgenommen hat, dann wird's schwierig.
Naja, wie gesagt, wir können hier nur spekulieren, eine anwaltliche Beratung wäre sinnvoll und dann wird man sehen, wie ein Richter entscheidet.
Ganz einfach. Die Ware kam nicht bei dir an? Geld zurück verlangen. Sie hat das Problem sich mit den Leuten von der DHL auseinander zu setzen und nicht du.
Da brauch sie sich auch nicht auf alberne Paragraphen zu stürzen solange die Ware nicht bei dir ist hat sie die Pflicht diesen Fehler zu beheben.
Edit: Ich weiß das weil ich das auch schon einmal hatte.
Ich habe schon mein Geld zurück verlangt, worauf der Vorschlag kam, mir einen Bruchteil des Betrages zurückzuüberweisen.
Sie hat die Wahl entweder sie sorgt dafür das das Paket ankommt oder 100% zurück tut sie das nicht Verletzt sie den Käuferschutz. Anders wäre es wenn du eine falsche Adresse angegeben hättest.
Ich habe Sie schon darauf hingewiesen, dass Sie unseren geschlossenen Kaufvertrag nicht erfüllt hat weil ich keine Ware erhalten habe, habe Sie darauf hingewiesen, dass Sie bei DHL den Paketverbleib nachprüfen soll/muss und nachdem dies nicht erfolgt ist, mein Geld zurück verlangt und ihr dafür eine Frist von einer Woche gesetzt. Hat alles nichts gebracht. Sie hat sich nur darauf berufen, dass es eben ein Privatkauf ist und eben auf §447 verwiesen. Deswegen überlege ich auch den nächsten Schritt das Melden der Person bei Kleiderkreisel und das Einschalten der Polizei. Was meinst du mit Käuferschutz? Es ist ein Privatkauf, Sie ist kein Händler.
Auch wenn sie kein Händler ist zählt der Schutz, sie hat sicher zu stellen das die Ware bei dir ankommt. Versucht sie sich weiter Wehement zu wehren melde sie erstmal bei dem Portal wo du das Zeug gekauft hast. Sollte da auch nichts helfen drohe ihr mit einer Anzeige.. da hat sie schlechte Karten ihr Paragraph bringt ihr garnichts. Der Paragraph würde funktionieren wenn DU selbst darum gebeten hättest die Ware dort hin zu senden.
§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Sie beruft sich auf den 1. Absatz. Aber da du die Ware zu dir nach Hause haben wolltest und das nicht passiert ist tritt Absatz 2 in Kraft
Habe ich aber als Käufer nicht eine Holschuld? Sprich der Erfüllungsort wäre bei ihr zu Hause. Da ich aber angebe es mir zu senden tritt 1. Absatz in Kraft?
Nein mit Erfüllungsort wäre dein Aufenthaltsort gemeint. Abweichung wäre jetzt wenn du gesagt hättest " senden sie es zu meinen Eltern". Dann wäre tatsächlich die Schuld an dich Übergegangen. Aber selbst wenn die Holschuld greifen würde.. so hat der Verkäufer abweichungen von deinen Anweisungen begangen ergo -> Absatz 2
@Sagslue
Du hast nur recht, wenn sie den Fehler gemacht hat und nicht DHL. Absatz 2 tritt nur dann ein und der Fragesteller hat die Beweispflicht, daher geringe Chancen.
Nope. Im Artikel den ich verlinkt habe wird das ganze aufgefrickelt. Bei dir dürfte es unter "Schickschuld" fallen. Erfüllungsort ist wohl der Versender, sobald er das Paket verschickt hat. Erfolgsort allerdings wäre bei dir.
Hier dann auch nochmal: https://www.it-recht-kanzlei.de/leistungsort-schickschuld-bringschuld-hohlschuld-versendungskauf.html
Es wäre schnell nachgewiesen woher der Fehler kommt. Wenn der Fehler nicht vom Käufer verursacht wurde (aus Versehen /mit Absicht eine falsche Adresse angegeben/Zahlendreher etc.) bleiben nur noch Lieferdienst und Verkäufer. Sie hat den Beweis mit ihrem Beleg erbracht, den sie ja noch netter Weise fotografiert hat.
Um das nochmal zu sagen: Ich habe die Adresse richtig übermittelt. Sie sollte es zu mir schicken und versicherter Paketversand.
Ich habe von ihr (erst nach Nachfrage) einen DHL Beleg mit Sendungsnummer erhalten. Die Sendungsnummer passt aber nicht zu meiner PLZ & Adresse. Es kann also nicht an mich versendet worden sein, wenn schon die Sendungsnummer bei Paketaufgabe zeigt, dass es nicht an mich adressiert war.
Damit hat sie immer noch abgezockt. Nicht annehmen!
Ja, habe ich natürlich geschaut. Ich habe Ihr die richtige Adresse gegeben!
Die Sendungsnummer des Belegs, auf den Sie sich beruft, zeigt klar, dass es nicht an mich versendet bzw. geliefert wurde. Die 'Sendungsdetails' zeigen auch, dass das Paket nach Sachsen ging und dort ausgeliefert wurde. Ich wohne in Hessen. Der Bitte und Aufforderung dem Verbleib des Pakets (zumal versicherter Versand) nachzugehen, ist Sie nicht nachgegangen.