§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf?

3 Antworten

https://www.it-recht-kanzlei.de/leistungsort-schickschuld-bringschuld-hohlschuld-versendungskauf.html

Hast du dem Verkäufer ausversehen eine falsche Adresse mitgeteilt? Wenn nicht dann stinkt das ganze für mich.

Nach dem Artikel ist die Person zwar im Recht, allerdings halte ich es für zweifelhaft, dass das auch gelten würde, wenn der Versender eine andere Adresse als vereinbart angegeben haben sollte.

SoC22 
Beitragsersteller
 15.03.2018, 02:21

Ja, habe ich natürlich geschaut. Ich habe Ihr die richtige Adresse gegeben!

Die Sendungsnummer des Belegs, auf den Sie sich beruft, zeigt klar, dass es nicht an mich versendet bzw. geliefert wurde. Die 'Sendungsdetails' zeigen auch, dass das Paket nach Sachsen ging und dort ausgeliefert wurde. Ich wohne in Hessen. Der Bitte und Aufforderung dem Verbleib des Pakets (zumal versicherter Versand) nachzugehen, ist Sie nicht nachgegangen.

Etter  15.03.2018, 02:25
@SoC22

Mir kommt das ganze recht spanisch vor. Hast du mit Vorkasse/Überweisung gezahlt oder per Paypal?

Persönlich würd ich vmtl. bei nem Anwalt auflaufen.

SoC22 
Beitragsersteller
 15.03.2018, 02:31
@Etter

Leider via Überweisung. Zahle sonst immer mit Paypal. Bringt mir natürlich jetzt nichts.

Es ist ein Betrag von 50€. Denke nicht, dass sich hier ein Anwalt lohnt. Leider. Aber eine Online-Anzeige geht ja recht fix.

Es ist erst einmal korrekt, dass die Gefahr beim Versendungskauf nach Übergabe an das Versandunternehmen auf dich übergeht.

Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer schuldhaft die Sendung vermasselt hat, das Problem ist, dass musst du beweisen.

Du musst ihr beweisen, dass sie eine falsche Adresse aufgetragen hat. Hat sie alles richtig gemacht, und DHL hat's vermasselt, ist sie auch zu nichts verpflichtet, weil die Beweislast eben bei dir liegt.

Du könntest sie jetzt anzeigen und eben verklagen, aber das Problem ist wie gesagt, dass du das beweisen musst und wenn DHL dir die Nachforschung verweigert, weiss ich nicht, wie sie sich bei der Polizei äussern werden und vor allem überhaupt können.

Wenn aber DHL Mist gebaut hat, ist sie fein raus, Sachsen, Hessen, vielleicht haben die nicht genau gelesen, oder was auch immer.

SoC22 
Beitragsersteller
 15.03.2018, 02:36

Dann ist mein Beweis, der Beleg, den Sie mir gegeben hat. Die Sendungsnummer passt nicht zu meiner PLZ/Adresse. Sprich das Paket wurde nicht an mich versendet. Einen Beleg, dass Sie es korrekt an mich versendet hat, muss Sie mir schon geben.

Sonst könnte ich ja einen X-beliebigen DHL-Beleg fotografieren samt Sendungsnummer und eben schicken und die Hände heben und sagen Pech gehabt.

Richtig?

Ist auch die Frage inwieweit Sie auch Ihre Pflichten in Bezug auf unseren geschlossenen Kaufvertrag erfüllt hat, es an mich (!) zu versenden.

TechnologKing72  15.03.2018, 17:57
@SoC22

Naja, das Problem ist, dass die Post erst den Beleg mit der Versendung in Verbindung bringt. Was ist denn, wenn die Post von Anfang an einfach die falsche Adresse aufgenommen hat, dann wird's schwierig.

Naja, wie gesagt, wir können hier nur spekulieren, eine anwaltliche Beratung wäre sinnvoll und dann wird man sehen, wie ein Richter entscheidet.

Ganz einfach. Die Ware kam nicht bei dir an? Geld zurück verlangen. Sie hat das Problem sich mit den Leuten von der DHL auseinander zu setzen und nicht du.

Da brauch sie sich auch nicht auf alberne Paragraphen zu stürzen solange die Ware nicht bei dir ist hat sie die Pflicht diesen Fehler zu beheben.

Edit: Ich weiß das weil ich das auch schon einmal hatte.

SoC22 
Beitragsersteller
 15.03.2018, 01:57

Ich habe schon mein Geld zurück verlangt, worauf der Vorschlag kam, mir einen Bruchteil des Betrages zurückzuüberweisen.

Sagslue  15.03.2018, 01:58
@SoC22

Sie hat die Wahl entweder sie sorgt dafür das das Paket ankommt oder 100% zurück tut sie das nicht Verletzt sie den Käuferschutz. Anders wäre es wenn du eine falsche Adresse angegeben hättest.

SoC22 
Beitragsersteller
 15.03.2018, 02:09
@Sagslue

Ich habe Sie schon darauf hingewiesen, dass Sie unseren geschlossenen Kaufvertrag nicht erfüllt hat weil ich keine Ware erhalten habe, habe Sie darauf hingewiesen, dass Sie bei DHL den Paketverbleib nachprüfen soll/muss und nachdem dies nicht erfolgt ist, mein Geld zurück verlangt und ihr dafür eine Frist von einer Woche gesetzt. Hat alles nichts gebracht. Sie hat sich nur darauf berufen, dass es eben ein Privatkauf ist und eben auf §447 verwiesen. Deswegen überlege ich auch den nächsten Schritt das Melden der Person bei Kleiderkreisel und das Einschalten der Polizei. Was meinst du mit Käuferschutz? Es ist ein Privatkauf, Sie ist kein Händler.

Sagslue  15.03.2018, 02:14
@SoC22

Auch wenn sie kein Händler ist zählt der Schutz, sie hat sicher zu stellen das die Ware bei dir ankommt. Versucht sie sich weiter Wehement zu wehren melde sie erstmal bei dem Portal wo du das Zeug gekauft hast. Sollte da auch nichts helfen drohe ihr mit einer Anzeige.. da hat sie schlechte Karten ihr Paragraph bringt ihr garnichts. Der Paragraph würde funktionieren wenn DU selbst darum gebeten hättest die Ware dort hin zu senden.

§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Sie beruft sich auf den 1. Absatz. Aber da du die Ware zu dir nach Hause haben wolltest und das nicht passiert ist tritt Absatz 2 in Kraft

SoC22 
Beitragsersteller
 15.03.2018, 02:27
@Sagslue

Habe ich aber als Käufer nicht eine Holschuld? Sprich der Erfüllungsort wäre bei ihr zu Hause. Da ich aber angebe es mir zu senden tritt 1. Absatz in Kraft?

Sagslue  15.03.2018, 02:30
@SoC22

Nein mit Erfüllungsort wäre dein Aufenthaltsort gemeint. Abweichung wäre jetzt wenn du gesagt hättest " senden sie es zu meinen Eltern". Dann wäre tatsächlich die Schuld an dich Übergegangen. Aber selbst wenn die Holschuld greifen würde.. so hat der Verkäufer abweichungen von deinen Anweisungen begangen ergo -> Absatz 2

TechnologKing72  15.03.2018, 02:32
@Sagslue

@Sagslue

Du hast nur recht, wenn sie den Fehler gemacht hat und nicht DHL. Absatz 2 tritt nur dann ein und der Fragesteller hat die Beweispflicht, daher geringe Chancen.

Sagslue  15.03.2018, 02:37
@TechnologKing72

Es wäre schnell nachgewiesen woher der Fehler kommt. Wenn der Fehler nicht vom Käufer verursacht wurde (aus Versehen /mit Absicht eine falsche Adresse angegeben/Zahlendreher etc.) bleiben nur noch Lieferdienst und Verkäufer. Sie hat den Beweis mit ihrem Beleg erbracht, den sie ja noch netter Weise fotografiert hat.

SoC22 
Beitragsersteller
 15.03.2018, 02:44
@Sagslue

Um das nochmal zu sagen: Ich habe die Adresse richtig übermittelt. Sie sollte es zu mir schicken und versicherter Paketversand.

Ich habe von ihr (erst nach Nachfrage) einen DHL Beleg mit Sendungsnummer erhalten. Die Sendungsnummer passt aber nicht zu meiner PLZ & Adresse. Es kann also nicht an mich versendet worden sein, wenn schon die Sendungsnummer bei Paketaufgabe zeigt, dass es nicht an mich adressiert war.

09005809000  21.04.2018, 18:50
@SoC22

Damit hat sie immer noch abgezockt. Nicht annehmen!