Darf der Zoll Pakete öffnen?
Hey,
Und zwar frage ich mich ob der Zoll Pakete öffnen darf bei speziellem Verdacht?
Oder dürfen die es wirklich nur wenn man vor Ort antanzt und die „Erlaubnis“ gibt?
Also hängt das auch von dem jeweiligen Land aus dem etwas verschickt wird ab, und ob es beim lokalen Zoll landet oder nicht ?
Mit freunlichen Grüßen
8 Antworten
Nein, der Zoll braucht von dir absolut keine Erlaubnis um dein Paket öffnen zu können.
Denn das ist die eigentliche Aufgabe des Zolls: Verdächtige Sendungen zu finden, zu öffnen und eventuelle Verstöße zu ahnden.
Was jedoch an der eigentlichen Tatsache nichts ändert.
*Der Zoll weißt dann einen Postmitarbeiter an das Päckchen zu öffnen
Ja bei Verdacht darf der Zoll dein Paket öffnen, egal aus welchem Land es kommt.
*Der Zoll weißt dann einen Postmitarbeiter an das Päckchen zu öffnen
Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird bei Vorliegen eines entsprechenden Verdachts eingeschränkt und der Zoll darf dann auch Postsendungen öffnen... ohne den Empfänger zu fragen.
Ist im Zollverwaltungsgesetz geregelt.
https://www.gesetze-im-internet.de/zollvg/__5.html
Und wenn der Zoll solche Sendungen kontrolliert wird dies auch auf der Sendung vermerkt.
Der Zoll kann eine Sendung öffnen, der braucht auf niemanden warten.
Das war noch im letzten Jahrhundert so, als die Post noch staatlich war.
Heute macht das der Zoll selbst, weil Staatsgewalt.
ob der Zoll Pakete öffnen darf bei speziellem Verdacht?
selbstverständlich, z.B. bei Verdacht gegen das BTMG, SprengG o.Ä.
Oder dürfen die es wirklich nur wenn man vor Ort antanzt und die „Erlaubnis“ gibt?
Bei z.B. Verdacht auf Markenrechtsverletzung wirst Du zum Zoll gebeten und aufgefordert, das Paket zu öffnen. Tust Du das nicht, bekommst Du es nicht.
Also hängt das auch von dem jeweiligen Land aus dem etwas verschickt wird ab, und ob es beim lokalen Zoll landet oder nicht ?
Alle Paketsendungen aus Nicht-EU-Ländern werden zollamtlich abgefertigt. Der Zoll kann aber auch Stichproben bei innereuropäischen Sendungen durchführen, gerade derzeit bei Sendungen aus Polen.
Also bei Markenrechtsverletzungen machen die die Pakete nur auf wenn ich selbst zum Zoll gehe und es dort abhole ?
Nein - bei Verdacht auf Markenrechtsverletzung wirst Du gebeten, in deren Beisein die Sendung zu öffnen.
Der Zoll kann auch bei solch einem Verdacht die Sendung öffnen (es handelt sich hier ja um eine Bundesbehörde mit hoheitlichen Aufgaben) und die Ware dem Markenrechtsinhaber senden.
*Der Zoll weißt dann einen Postmitarbeiter an das Päckchen zu öffnen