darf durch einen haftbefehl die eigene wohnung geöffnet werden durch polizei?
seit heut ist ein haftbefehl auf mich gesetzt.da ich mit der richterin reden möchte aber es wohl schwierig aussieht da kaum zeit ist fürchte ich nun das die polizei mich schneller hat als ich persönlich mit der richterin reden kann.ist das denn erlaubt das die polizei gewaltsam die tür öffnen kann und wenn ja da ich ab heute diesen haftbefehl habe.
8 Antworten
Natürlich darf die Polizei eine Wohnungstür öffnen lassen, wenn sie einen per Haftbefehl gesuchte Person in dieser Wohnung vermutet. Allerdings reicht es nicht aus das einer der Beamten sagt: Ich hab das Gefühl das... Es müssen schon sichere Hinweise da sein.
Zum zweiten Teil der Frage. Von der Ausstellung des Haftbefehls bis zur Verhaftung vergeht noch einige Zeit. Du solltest also die Grunst nutzen und schnell mit der Richterin sprechen. Im Zweifel ist es immer besser sich freiwillig zustellen.
selstverständlich dürfen sie weil1.haftbefehl vorliegt und auch gibt es noch den grund "gefahr in verzug" hat der eine oder andere schon mal was davon gehört wenn er hier son mist von menschenrechte schreibt ???
Also ich finde es echt beschämend wie sich im Internet manche Leute über den Rapper Haftbefehl lustig machen. Es kann echt nicht sein, im ganzen Internet wird sich nur über ihn lustig gemacht, dabei seit ihr doch alle nur neidisch und wollt so viel fame wie er. Habt ihr überhaupt schon sein neues Album angehört, also ich finde den Typ cool.
Und du solltest dich echt was schämen, hoffe du bekommst dafür noch ne Stafe wegen beleidigung.
MfG DirtyHamstaa
Mit Haftbefehl dürfen sie, Nachts schaut es anders aus
§ 104 StPO
(1) Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug oder dann durchsucht werden, wenn es sich um die Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen handelt.
(2) Diese Beschränkung gilt nicht für Räume, die zur Nachtzeit jedermann zugänglich oder die der Polizei als Herbergen oder Versammlungsorte bestrafter Personen, als Niederlagen von Sachen, die mittels Straftaten erlangt sind, oder als Schlupfwinkel des Glücksspiels, des unerlaubten Betäubungsmittel- und Waffenhandels oder der Prostitution bekannt sind.
(3) Die Nachtzeit umfaßt in dem Zeitraum vom ersten April bis dreißigsten September die Stunden von neun Uhr abends bis vier Uhr morgens und in dem Zeitraum vom ersten Oktober bis einunddreißigsten März die Stunden von neun Uhr abends bis sechs Uhr morgens.
LordDeath es liegt bereits ein Haftbefehl vor. Er könnte sich ja ebenfalls einfach stellen.
Das ist irrelevant
wenn es sich um die Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen handelt.<
WIEDERergreifung eines entwichenden Gefangenen...
Das heißt wenn du der Polizei oder aus dem Knast abgehauen bist... Und nicht wenn ein einfacher Haftbefehl vorliegt...
Vll solltest du einfach mal richtig lesen.
(1) Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug oder dann durchsucht werden, wenn es sich um die Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen handelt.
ODER, nicht AUSSCHLIEßLICH
wenn du dich der Polizei stellst wird es dir positiv ausgelegt und spätestens vor Gericht hast du die Möglichkeit mit der Richterin zu reden. Was sagt denn dein Anwalt zu der Sache, denn ohne Grund kommt es ja nicht soweit
er rät auch nur mit der richterin persönlich zu reden sieht aber auch da es schwer wird.trotzdem bleibe ich da harnäckig,doch man will ja vermeiden das die polizei einen vorher hat sich stellen ist eine sache.denk mal dran das man somit vllt in haft kommt bis zum urteil und man dadurch sein job verliert sowie andere sachen
der Anwalt sagt du sollst dich vor der Polizei verstecken um vor dem ordentlichen Gerichtstermin mit der Richterin zu sprechen, weil dein Anwalt das nicht kann? Gut das die Polizei bestimmt nicht raus bekommt wo du arbeitest....
nein er hat nur geraten zur richterin zu gehen!!!das ist klar,bloss bis dahin dauert es noch und ich habe die richterin vllt erreicht.warum sollte man sich einfach stellen damit man morgen gleich die kündigung auf dem tisch hat?
weil du, wie es aussieht Mist gebaut hast und alles was man tut mit Konsequenzen zusammen hängt....und wenn die Polizei morgen auf der Arbeit auf dich wartet sieht das natürlich viel besser bei deinem Chef aus
In dem § dreht es sich um entflohende Sträflinge... mehr net...