Darf ein Elektromonteur eine Plombenzange benutzen?

4 Antworten

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Wenn du von deinem Chef den konkreten Auftrag hast eine (oder mehrere) Plombe(n) an Stellen zu setzten, die er konkret festgelegt hat, sehe ich keinerlei Problem. Für die Bediehnung einer derartigen Zange ist kein spezielles Fachwissen, wie das z.B. bei einer Sicherheits-SPS wäre - erforderlich und damit ist auch keine zusätzlicher Berechtigungsnachweis nötig. (Immer vorausgesetzt, konkreter Auftrag und keine globale Ermächtigung!!!)

Ich gehe davon aus, der Betrieb deines Chefs ist im entsprechenden Installateursverzeichnis eingetragen, denn:

In Deutschland sind nur Elektrofachkräfte berechtigt, elektrische Anlagen zu errichten, zu ändern oder instandzusetzen. Für Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind - und dies sind nahezu alle, die mit 230/400 V betrieben werden -, muss die Elektrofachkraft zudem in das Installateurverzeichnis des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) eingetragen sein.

Gesetzlich geregelt ist dies in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (kurz: Niederspannungsanschlussverordnung, NAV) vom 1. November 2006. Damit kann aber auch jede Elektrofachkraft alle Tätigekeiten im Auftrag seinen Chefs ausführen, die keine speziellen Prüfungen (z.B. Arbeiten an Mittelspannungsanlagen) erfordern. Haftung gegenüber dem VNB hat ohnehin der Chef zu übernehmen.

Anders sieht die Frage aus, wer eine Plombe entfernen darf. Das geht normalerweise nur, nach Rücksprache beim Verteiler Netz Betreibers und dessen Genehmigung.

Das anbringen einer Plombe hat praktisch keine Rechtsfolgen, das unerlaubte entfernen sehr wohl.

Wo genau ist da Dein Problem? Wenn Du sie in Seinem Auftrag nutzen sollst / darfst geht das doch in Ordnung! Wenn die Plomben dran sind wird kein Schwein danach fragen wer die hingemacht hat. Und wenn doch (unwahrscheinlich)dann sagst Du einfach: Unser Meister. Feddich!

OctronDevice 
Beitragsersteller
 04.05.2010, 21:05

Mein Problem liegt darin das ich dann ggf rechtlich Haftbar gemacht werden da die Verblombung nicht so fest sitzt wie sie es sollte (Wissentlich von Chef) und wenn jemand pfiffig ist er diese lösen und wieder befestigen kann, ganz nach Belieben.

Desweiteren gibt es dann einen Lieferschein auf dem dann steht das ich diese Plombe gesetzt habe.

Will einfach nicht in Hals haben weil ich die Zange genutzt habe obwohl ich es nicht durfte.

Solange Du nicht grob fahrlässig handelst und daraus ein Schaden entsteht kannst Du auch nicht haftbar gemacht werden.

Du solltest eigendlich wissen, dass die Verantwortung immer Dein Chef hat!

Schlimmer finde ich, wenn Du als Elektrofachkraft es anderen überläßt qualifizierte Arbeiten zu machen. Inzwischen können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen mit Kenntnissen und Erfahrungen Deinen Job machen. Eine fachliche Ausbildung als Elektriker oder besser baruchen die dann gar nicht.

Da hätte dein Chef aber viel zu tun wenn er auf jeder Baustelle die Plomben setzen soll.

OctronDevice 
Beitragsersteller
 04.05.2010, 21:07

Es gibt im Bereich der Elektro und Kommunikationstechnik genug Bereiche bei denen eine Zulassung oder Berechtigung erforderlich ist um Aufgaben zu bearbeiten.