Darf ein Busfahrer mich zum putzen zwingen?
Hallo. Ich bin gestern im Bus eingepennt und war mit dem Kopf an die Scheibe gelehnt. Deshalb klebte ein kleines bisschen haarwachs an der Scheibe. Jetzt sagt der Busfahrer, er fährt nicht los, bevor ich nicht (vor allen anderen) die Scheiben geputzt habe. Meine Frage jetzt: darf er das überhaupt??? Bitte um schnelle Antwort!!!
12 Antworten
Nein, so in der Art nicht.
Wenn Haarwachs oder sonstiges an Busscheiben klebt, dann gehört das zum normalen Kunden Dreck.
Wegen so einer banalen Sache gleich den ganzen Betrieb aufhalten - ich denke der Chef des Busfahrers wird das nicht gutheißen
Der Busfahrer überschritt hier ganz klar seine Kompetenzen.
Ein Busfahrer muss auch jederzeit damit rechnen, dass sich jemand in seinem Bus übergibt. Eklig, aber nun mal menschlich.
Die Busbetriebe haben Reinigungstrupps. Sowas wie Haarfett muss kein Kunde von selbst entfernen.
Das Verhalten des Busfahrers grenzt an strafbarer Nötigung nach § 240 StGB .
Er zwingt dich zu einer Handlung ( sauber machen ) und droht mit einem empfindlichen Übel ( keine Weiterfahrt trotz vorhandenen Ticket ) und deren Nachwirkungen ( zu spät zur Schule/Arbeit/Arzt usw. )
Wenn du mit Absicht Chips umher geworfen hättest und dergleichen - dann könnte ich es verstehen. Aber hier ist der Busfahrer zu weit gegangen.
Vielen Dank. :-) Der Hut steht dir. ^^
Der Chef des Busfahrers wird es auch nicht gutheissen, wenn Du Deinen Lieblingspullover mit dem Haarwachs versaust und dann die Verkehrsbetriebe in Regress nimmst.
Auch wenn Du dich übergibst bezahlst Du lt. Beförderungsbedingungen mind. eine Reinigungspauschale.
Der Chef des Busfahrers wird es auch nicht gutheißen, wenn eine nicht abgedeckte Schraube am Sitz den Pullover zerstört!
Das ist Nötigung, jedoch kann er eine Putufirma beauftragen und du musst die kosten zahlen.....
Das bezweifle ich, dass der Kunde die Reinigungskosten bezahlen muss.
Haarwachs an Scheiben geht mit normalen Fensterreiniger ohne große Mühe weg. Und Scheiben müssen immer geputzt werden.
Das gehört zum Standard Intervall an Reinigungen, wofür der Kunde nicht gerade stehen muss.
Eine der bisher besten Antworten. DH.
Alternativ kann er es reinigen lassen und du darfst die Rechnung bezahlen.
Nein, die Rechnung zahlt das Busunternehmen!
Nein.Das wäre bestimmt Nötigung.
1000%ig NICHT.
Doch, objektiv schon.
Was ist denn in diesem Fall die dazu notwendige Gewalt oder das "empfindliche Übel"?
Damit zu drohen, nicht weiterzufahren/ihn aussteigen zu lassen.
Demnach müsste jeder Fahrgast, der im Bus Dreck an den Schuhen hat, den Bus dann reinigen? Nur weil einer eingeschlafen ist und seine Haare an die Scheibe gekommen sind und Schmutz verursacht hat?
'Mithin ist unter einem empfindlichen Übel „jede über bloßeUnannehmlichkeiten hinausgehende Einbuße an Werten bzw. die Zufügung vonNachteilen zu verstehen"'<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />
Quelle: Wiki- Nötigung
Das eine ist vermeidbar das andere nicht. Ausserdem bleibt es dem Busunternehmen überlassen wen es transportieren will und wen nicht. Ein Recht darauf hat keiner.
Der Nachteil wird nicht weiter spezifiziert. Zeitverlust? Kann durchaus ein Nachteil sein. Es muss kein finanzieller Nachteil sein.
Und außerdem ist es keine Sachbeschädigung, da fahrlässig. Da ist das Betreten mit schmutzigen Schuhen noch eher eine, da hier mit Wissen und Wollen gehandelt wird (Ich weiß, dass ich den Bus mit meinen Schuhen schmutzig mache, und nehme es billigend in Kauf -> Somit Vorsatz).
Stimmt mit den Schuhen gebe ich dir Recht. Trotzdem reden wir hier jetzt von einer strafrechtlichen oder einer zivilrechtlichen Seite? Der Zeitverlust kann kein Nachteil sein, weil das Busunternehmen ja nicht verpflichtet ist den Passagier zu befördern.
Das Haarwachs am Fenster ist nur was zivilrechtliches. Das Festhalten im Bus ist für mich eindeutig strafrechtlich, und könnte, wie oben kurz dargelegt, als Freiheitsberaubung gewertet werden.
Und das mit dem empfindlichen Übel ist eine Sache. Wenn er z.B. dringend zum Arzt/zur Arbeit muss, wie es Topmoral beschrieb, dann ist jede Verzögerung eindeutig ein für ihn bedeutsamer Nachteil.
Du kannst das Busunternehmen aber nicht zwingen einen Fahrgast mitzunehmen. Das bleibt denen überlassen wen sie transportieren wollen und wen nicht.
Naja chris, aber ohne einen rechtfertigenden Grund die Beförderung zu verweigern halt ich auch nicht für legitim.
Ist ja schön, wenn der Busfahrer grundsätzlich auf Sauberkeit achtet. Tue ich auch.
Aber hier muss er auch daran denken, dass so ein Schmutz zum Berufsalltag gehört.
Sind doch hier nicht in Dubai, wo kein Fleck länger als 5 Minuten überlebt. ^^
*lol* Das stimmt wohl. Ich denke auch die Diskussion hat weniger mit dem direkten Fall zu tun. Ich würde auch sagen (zu beiden) stell dich nicht so an. Wisch es weg bzw. Fahr weiter. Das hier ist eher eine Grundsatzdiskussion ob zum Beispiel das "stehen lassen" an einer Haltestelle erlaubt ist usw. Wenn man noch kleinlicher sein will, kann man da glaub ich noch viel mehr rein interpretieren und wir würden Montag noch diskutieren.
Nein! Das fällt unter nötig und eventuell auch unter Freiheitsberaubung, wenn er dich nicht gehen gelassen hat!
Weder noch.
Eine Nötigung ist es definitiv. Freiheitsberaubung - wenn er ihn nicht aussteigen lässt, dann ja.
siehe unten... Kann hier beim besten Willen keine Nötigung erkennen. Gewalt? Wohl nicht. Übel: ja, EMPFINDLICHES Übel: Nein.
Chris: § 240 StGB lesen und verstehen.
Nötigung hat nicht immer etwas was mit Gewalt zu tun.
Es reicht die ungerechtfertigte/unverhältnismäßige Nötigung zu einer Sache und gleichzeitige Androhung eines Übels.
Wenn man abwägt, dann sehe ich hier sehr wohl eine Nötigung.
Durch eine banale, alltägliche Sache ( Haarfett an der Scheibe, eigentlich der Standard schlechthin ) macht der Busfahrer ein Fass auf ( Hey, Freibier für alle ^^ ) und will deswegen die Weiterfahrt untersagen.
Ja, geht es noch?!
Dann nimm die Freiheitsberaubung. Macht es nicht besser. § 239 StGB: (1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Einsperren = Durch Vorrichtungen (verschlossene Bustüren) jemanden am Verlassen des Raumes (Bus) zu hindern.
Davon war in der Fragestellung keine Rede. Lediglich davon das er nicht weiterfährt.
eines EMPFINDLICHEN Übels. Und das kann ich hier nicht erkennen. Dem Fahrgast die Weiterfahrt untersagen kann er jederzeit im Rahmen des Hausrechts. Keiner hat ein Recht darauf transportiert zu werden.
Ich weiß. Hätte es besser im Konjunktiv schreiben sollen. Wobei ich bezweifeln würde, dass der Busfahrer ihn dann einfach gehen lässt.
Das beste, was man machen kann: Die Polizei rufen. Denn die können vor Ort entscheiden, und auf den zivilen Rechtsweg verweisen.
Und dem Busfahrer auch deutlich machen, dass er durchaus eine der beiden Straftaten begangen haben könnte oder gar begangen hat.
Alternativ können sich die Polizisten auch kaputtlachen und dem Fahrer sagen er soll zusehen das er weiterkommt. Dann einmal dudu dudu zum Fahrgast und das wars.
Dann hatten die wenigstens ihren Spaß und jeder seine Lektion gelernt.
Ehe wir hier fertig sind, ist der Bus doch schon 3x losgefahren. In der Zeit hätte man das Wachs genausogut mit dem Ärmel schnell weggewischt...
Live hat vollkommen recht.
chris: Das mit der Freiheitsberaubung von Live ist nicht sinnlos oder so, sondern von Live einfach nur logisch zu Ende gedacht.
Denn wenn der Busfahrer die Reinigung fordert, ohne diese er nicht weiterfährt, kann man verhältnismäßig darauf schließen, dass er den "Beschmutzer" nicht einfach aussteigen lässt.
Da der "Beschmutzer" keine Straftat begangen hat oder diese offensichtlich vor hatte, greift hier nicht das Jedermanns-Festnahme Recht nach § 127 StPO .
Somit hätte sich der Busfahrer durchaus der Freiheitsberaubung strafbar gemacht.
Stimmt. Aber da die "Tat" schon gestern war scheint sich der FS ja wohl "gefügt" zu haben und ärgert sich jetzt einfach darüber.
Wenn er ihn nicht gehen lässt, könnte er sich sogar schon der Freiheitsberaubung nähern.
DH für diese ausführliche und sachliche Antwort. Ich ziehe meinen Hut.