Darf der Busfahrer mich kostenlos mitfahren lassen?

9 Antworten

Wo kein Kläger, da kein Richter

Nach eigenem Gutdünken darf er das doch eigentlich nicht oder?

Jein ...

Grundsätzlich eigentlich nicht, aber:

  • Wenn der Fahrer Dich für zahlungsunfähig einstuft, kann er nach eigenem Ermessen entscheiden, Dich "aus sozialen Gründen" auch ohne Ticket mit zu nehmen.
  • Wenn Du zahlungswillig und -fähig bist, aber der Fahrer Dir aus irgendeinem Grunde kein Ticket verkaufen kann (*zwinker*), muss er Dich u. U. sogar auch ohne Fahrschein mitnehmen (Stichwort "Beförderungspflicht"). - Das passiert mir durchaus öfter: ich fahre im Grunde den ganzen Tag Schuldienste, da brauche ich keine Kasse und melde mich auch nicht am Fahrscheindrucker an. Wenn ich dann zwischendurch auch mal eine einzelne Linienfahrt habe und tatsächlich dann noch ein Kunde einsteigt, der keine Dauerkarte hat, kann ich dem ja schlecht sagen: "Ich habe keine Kasse dabei, sie müssen leider eine Stunde auf den nächsten Bus warten ..." (Wenn der nächste Bus aber nur ein paar Minuten später kommt, kann ich den Kunden natürlich auf den verweisen.)
  • Grundsätzlich kann ein Fahrer nach dem Sprichwort "wo kein Kläger, da kein Richter" so ziemlich machen, was er will - Wirklich "legal" ist das aber nicht, im Fall eine Kontrolle kann es dann aber gut sein, dass er reichlich Ärger bekommt, wenn er Dich umsonst mitfahren lässt und dann ggf. auch den Schneid hat, das nicht abzustreiten. (In meiner Firma gibt es z. B. eine ausdrückliche Dienstanweisung, dass auch eigene Familienangehörige nicht ohne Ticket mitgenommen werden dürfen - allgemein üblich ist es aber, dass selbst die Angehörigen von Kollegen (soweit bekannt) so mitfahren ...)

kommt auf die Beförderungsart an.

  1. Werkstattfahrt = NEIN
  2. Linienverkehr = NEIN Ticketpflicht. Bei einer Kontrolle 60 € Gebühren wegen erschleichen von Leistungen
  3. Schulbusverkehr = JA/NEIN  Entweder sind die Schulbusse Gebührenfrei (Lediglich Schulverkehr) Oder es wird eine Jahresgebühr im Vorfeld erhoben.
JustusR  15.05.2018, 17:45

Die 60€ sind nicht die Strafe für erschleichen von Leistungen (die kann nämlich deutlich höher ausfallen), sondern "nur" eine Vertragsstrafe. Wenn man hier schon auf wichtig tun will, dann wenigstens richtig ;)

Seekers 
Beitragsersteller
 15.05.2018, 14:13

Daran habe ich gar nicht gedacht, sollte es zu einer Kontrolle kommen, hätten sowohl ich als auch der Fahrer ein Problem. Wobei ich mir nicht sicher wäre, wie ich das erklären sollte, möchte den Fahrer ja nicht anschwärzen.

Darf man eigentlich nicht, wenn eine Kontrolle kommt, musst du Strafe bezahlen.

Bei uns ist das so, manchmal wenn jemand ohne Karte einsteigen will bzw. keine besitzt, hängt es davon ab wer und wohin er/sie muss, dann kann man gegebenenfalls eine Ausnahme machen. Im Regelfall darf man das aber nicht.

Der Busfahrer hat Hausrecht er darf also in Ausnahmesituationen nach eigenem Ermessen handeln(Zahlautomat,Entwerter defekt etc.).

johndoe01  15.05.2018, 14:30

Das ist Mist was du von dir gibst! Wenn es dein Bus wäre und dein Angestellter lässt kostenlos Leute mitfahren, sagst du dann auch er hat Hausrecht?

berlina76  15.05.2018, 14:33
@johndoe01

Wenn der Ausgabeautomat oder Entwerter kaputt ist, was willst du dann machen? Die Leute vor der Tür stehen lassen und nicht mitnehmen?

Den Busfahrer Ersatzlos zurückfahren lassen.

Nein, dann fährt der Busfaher kulanter Weise bis zum nächsten Ablösepunkt weiter und nimmt auch die Passagiere mit.

claushilbig  22.05.2018, 00:23
@johndoe01

Mein Chef hat mich oft genug mit einem Bus los geschickt, bei dem der Fahrscheindrucker defekt war, oder der sogar gar keinen hatte - da hatte ich sogar (inoffiziell) die ausdrückliche Anweisung, die Fahrgäste ggf. auch so mit zu nehmen ...

Seekers 
Beitragsersteller
 15.05.2018, 14:23

Okay, weil er macht das oft.