Darf ein anderer Designer mit meinem Layout weiterarbeiten?
Ich bin gelernter Grafiker und habe vor kurzem für einen Bekannten ein Corporate Design für dessen neu eröffnetes Café gestaltet (Logo, Speisekarte etc.). Nun habe ich eine Rechnung gestellt und wie es aussieht wird der Auftraggeber diese nur teilweise oder vielleicht sogar gar nicht bezahlen. Wir haben keinen schriftlichen Vertrag gemacht und ich bin mir über meine eigene Schuld/Dummheit diesbezüglich bewusst. Der "Kunde" ist eigentlich sehr zufrieden mit meiner Arbeit, aber der "Kunde" und derjenige, der mich und den "Kunden" zusammen gebracht hat, sind nun (ebenfalls wegen Geld) total zerstritten. Ich bin nicht sicher ob er mich als eine Art Druckmittel für den anderen hinhällt oder ob es allgemein seine Masche ist, gutgläubige Menschen abzuzocken. Ich weiß es nicht. Fakt ist, er nutzt das was ich gestaltet habe, in vollem Umfang ohne auch nur einen Cent bezahlt zu haben.
Aber darum geht es jetzt nicht. Zwischenzeitlich musste die Speisekarte geändert werden und weil ich keine Zeit hatte, wurde ich gebeten, das Dokument an einen anderen Designer zu senden, damit dieser die kleinen Änderungen vornehmen kann. Gesagt, getan. Für mich war das in dem Moment auch so in Ordnung, da ich nicht vorhatte, den "Kunden" langfristig zu betreuen und ich eigentlich froh war, das jemand anderes den Job übernimmt.
Nun habe ich erfahren, dass dieser Designer bereits eine Dritte und Vierte Version der Speisekarte im Auftrag des "Kunden" hat drucken lassen. Die Änderungen sind maginal und auf den ersten Blick nicht zu sehen. Es handelt sich um Anpassung der ein oder anderen Zutat oder eine Änderung der Öffnungszeiten. Das Erscheinungsbild hat sich absolut nicht geändert. Der andere Designer stellt diese Änderungen natürlich in Rechnung und hat sein Geld wohl auch bekommen.
Dass ich vermutlich mein Geld bezüglich des ursprünglichen Auftrags nie sehen werde und ich selbst dran Schuld bin, ist mir klar.
Hat aber der andere Designer überhaupt das Recht mit meiner Vorlage weiterhin Geld zu verdienen, obwohl der Kunde mich für das Erscheinungsbild noch gar nicht bezahlt hat?
Meine Idee wäre, den Designer vorerst einfach mal (schriftlich) freundlich zu bitten, zukünftig nicht mehr meine Vorlage und das Logo zu verwenden. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich der andere Designer daran halten wird, da ich nicht das Gefühl habe, dass er mit "dem Kunden" unter einer Decke steckt.
Was aber wenn doch? Wie kann ich vorgehen? Nachweisen, dass das Erscheinungsbild aus meiner Feder stammt kann ich jedenfalls problemlos. Ich sehe einfach nicht ein, dass sich jemand mehrfach/langfristig an etwas bereichert, dessen Urheberrecht bei mir liegt und ich selbst nicht dafür bezahlt wurde.
8 Antworten
Rechnung geschrieben ..
Erinnerung schreiben..
Mahnung schreiben ..
Wenn auf nichts reagiert wird: Mahnbescheid beantragen..
Du hast das ganze dann auch noch aus der Hand gegeben und Änderungen zugestimmt.. da wird nichts zu holen sein.
Hallo,
als ich angefangen habe zu lesen, dachte ich: "Das geht ja gar nicht".
Mit jedem Satz mehr hat sich das aber geändert.
Mal unabhängig davon, ob bisher bezahlt wurde oder nicht, kannst du niemandem verbieten, kleine "redaktionelle" Änderungen an seiner Speisekarte vorzunehmen. Das hat nichts mit dem eigentlichen Layout oder Design zu tun.
Hätte er auf Basis des von dir entworfenen Logos ein neues erstellt, würde das anders aussehen.
Meine Idee wäre, den Designer vorerst einfach mal (schriftlich) freundlich zu bitten, zukünftig nicht mehr meine Vorlage und das Logo zu verwenden.
Was soll das bringen? Dann ist nur der Kunde sauer und dein Geld bekommst du dadurch eher noch später oder nie.
Ein offenes, ehrliches, vor allem aber freundliches Gespräch klärt viele Probleme.
Vor allem da es sich bei dem Kunden um einen Bekannten handelt, sollte sich das doch vernünftig klären lassen.
Gehe persönlich zu deinem Kunden hin und sprich mit ihm. Sage ihm, dass du sogar freiwillig und vor der Bezahlung die Daten weitergegeben hast und nun auch die Bezahlung deiner Leistung erwartest.
Darauf muss er ja irgendwie reagieren und du kannst wiederum direkt auf Ausflüchte oder Vertröstungen reagieren, falls die kommen sollten.
Auf Rechnung natürlich aber als Privatperson.
Das ist eine nicht vorhandene Art gewerblich und privat miteinander zu verquicken ;-)
Du kannst und darfst als Privatperson keine Rechnung schreiben. Wenn "deine Kunden" diese in ihre Buchhaltung nehmen, dann bekommst du eventuell bald sehr unangenehme Post von offizieller Stelle.
Viele Grüße
Michael
Moin,
das dürfte problematisch werden. Du hast ihm ja die notwendigen Dateien dafür gesendet. Das kann man wohl als Einverständnis werten. Insbesondere, da du selber ja auch sagst, dass du froh warst, dass sich jemand anderes darum gekümmert hat.
dass der andere Designer das nicht gratis tut, dürfte wohl auch selbstverständlich gewesen sein. Um sollte ein Designer gratis arbeiten?
insofern sehe ich da keine etwaige Handhabe, die du gegenüber dem anderen Designer haben könntest.
es ist darüber hinaus auch fraglich, ob du nicht auch die Nutzungs-/Verwertungsrechte abgetreten hast an den Käufer. Dass dieser noch nicht bezahlt hat, kann zwar ein Indiz sein, das dagegen spricht. Dafür spricht jedoch, dass du den Käufer die Arbeit bereits ausgehändigt hast.
Mist dies der Fall, dann kannst du „erst recht nicht“ gegen den anderen Designer vorgehen, da Dir nur die Urheberrechte, nicht aber die Nutzungs- und verwertungsrechte zustehen, sondern dem Käufer.
Da Du keinen Vertrag über die Arbeit gemacht hast, geht der Auftraggeber wohl davon aus, dass er, als Auftraggeber nicht nur das Nutzungsrecht hat, sondern auch das Eigentumsrecht über die Arbeit hat, denn Du hast den Auftrag angenommen. Überdies, hast du das Einverständnis gegeben, Änderungen Deiner Arbeit, durch Dritte durchzuführen. In wiefern Du Änderungen zugelassen hast, ist wohl ebenfalls nicht schriftlich festgehalten.
Da die Arbeit im Rahmen des sich Kennens ausgeführt wurde, ist die Frage, wie hoch war das von Dir abgegebene Kostenangebot Deiner Arbeit, oder ob er von einer Hilfe unter Bekannten, nach dem Motto, "kommt mal zum Essen" als "Bezahlung" annehmen konnte?
Deswegen stehen in meinen AGB, dass die Rechte zur weiteren Verarbeitung bei mir liegen. Heißt: Ohne Erlaubnis und/oder Bezahlung, dürfen andere die von mir erstellen (Druck-) Daten nicht verwenden.
Was heißt auf Rechnung als Privatperson? Entweder bist Du Privatperson und machst "Nachbarschaftshilfe" oder hast eine Tätigkeit angemeldet und darfst Rechnungen für Deine Tätigkeit schreiben. (Thema: Schwarzarbeit)
Unter Gewissen umständen können auch Privatpersonen (= natürliche Personen) Rechnungen schreiben. Dies sollte natürlich nicht regelmässig der Fall sein, da es sonst nicht mehr Privat ist.
Verkaufe ich privat meinen Staubsauger auf eBay, kann ich eine Rechnung schreiben. Auch wenn ich 1x irgendjemanden etwas programmiere oder ein Layout erstelle, kann ich eine Rechnung schreiben. Die Einkünfte sind natürlich beim Finanzamt anzugeben.
Dennoch gebe ich Dir Recht: Es wäre dringend zu raten, zumindest ein Nebengewerbe anzumelden, wenn man schon für andere Dienstleitungen erbringt. Ansonsten rutscht man nämlich ganz schnell in den Bereich "Schwarzarbeit" < und da versteht niemand mehr "Spaß".
Das man sowas in seine AGBs schreiben sollte, weiß ich. Problem ist, dass ich keine AGBs habe, da ich beruflich was ganz anderes mache (als Angestellter in Vollzeit). Und nur alle paar Jahre mal einen Gestaltungsauftrag für Bekannte annehme. Auf Rechnung natürlich aber als Privatperson.