Darf die Schule Chatverläufe aus Klassengruppe?

7 Antworten

Hmm
Eine gute Frage muss ich sagen
Normalerweise dürfen die das nicht ohne die Erlaubnis der Angehörigen aber dadurch das jemand das Handy freiwillig abgegeben hat glaube ich bin ich mir nicht sicher geht das in Ordnung
Ob sie das Drucken dürfen weiß ich nicht
Wenn der eine wirklich beleidigt wurde ist das wohl nachvollziehbar wegen der Beweispflicht da das wohl eine starftat ist jemanden zu beleidigen
Ich komme also auf den Punkt das meiner Meinung nach das wohl erlaubt ist da das ein sonderfall ist
Einer aus meiner Klasse und auch irgendwie mir wurde das auch zum Verhängnis das ein Lehrer oder sonntags die Chatverläufe gesehen hat
So hat die Klasse geschreiben das die sich ritzt und mein lerher hat auch ein Video gesehen was halt ironisch war was aber erklärt wie man "ein Strick macht" aber das war halt als Spaß gemeint aber in dem Zeitraum echt unpassend
Mir tut die jetzt immernoch leid ich war da nicht da

Da das ja in der Schule passiert ist, darf die Schule das selbstverständlich.

Bei Mobbing ist die Schulleitung sogar VERPFLICHTET das abzustellen.

Interessanter finde ich die Frage, ob ein Lehrer überhaupt einen Klassenchat betreiben lassen dürfte, da die Nutzung von WhatsApp durch Privatpersonen zumeist deliktisch ist, wie derweil auch schon gerichtlich festgestellt (Zustimmung zur Auslesung der Adreßbuchdaten durch WhatsApp und Weitergabe an FB zur auch kommerziellen Nutzung, seit der Novellierung des Datenschutzrechts zumindest nicht mehr ggf. strafrechtlich relevant, da hier Privatpersonen aus der strafrechtlichen Regelung herausgenommen wurden). Deliktisches Handeln dürfen Lehrer und die Schule nicht fördern.

Aber davon einmal ab ist ein Klassenchat Bestandteil des Unterrichts, damit aber besteht auch ein Recht auf Einsicht durch die Schule, insbesondere dann, wenn es zu ggf. Straftaten (Beleidigung / Üble Nachrede sind Straftaten) kam. Bei solchen Sachverhalten im Rahmen der Schule ist die Schule sogar verpflichtet, dem nachzugehen.

PolluxHH  21.08.2018, 13:02

Zu deinem Edit: ich hatte es Dir nicht zugerechnet, aber es ist schon faszinierend, wie selbstverständlich schon die Rechteverletzung Dritter geworden zu sein scheint, daß man sich über die Einsichtnahme beschwert, aber nicht das Erfordernis sieht.

Selbstredend muß ein längerer Zeitrahmen geprüft werden, da man nicht (im Gegensatz zu Dir als Mitlesender) ausschließen kann, daß es eine Vorgeschichte hatte, sei es jetzt verstärkend durch anhaltendes Mobbing (Mobbing beginnt ja schon unterhalb von Straftatbeständen, z.B. durch diskriminierendes Verhalten, was aber auf privater Ebene noch durchj Meinungsfreiheit gedeckt sein kann), oder aber mindestens abschwächend (u.a. § 199 StGB), weil der Betroffene selber zuvor beleidigend wurde, es sich also um einne wechselseitigen Sachverhalt handelt. Auch das ist zu prüfen und 1 Woche ist durchaus angemessen.

Da er der Schule das Handy freiwillig überlassen hat, ja!

Tiberiooo 
Beitragsersteller
 21.08.2018, 12:21

Ich war unbeteiligt und ich finde es nicht so toll dass sich die Schule jetzt alles was wir geschrieben haben( über einen zeitraum von 1 Woche) gelesen hat.

Hätten wir nicht auch einstimmen müssen?

ErsterSchnee  21.08.2018, 12:24
@Tiberiooo

Hast du denn die Schule gefragt, ob sie zustimmt, dass du das hier ins Internet stellst? Oder gelten für dich andere Regeln als für deine Umgebung?

bulbul94  21.08.2018, 12:27
@Tiberiooo

Warum zerbrichst du dir dann den Kopf, wenn du angeblich unbeteiligt warst?

Tiberiooo 
Beitragsersteller
 21.08.2018, 12:28
@bulbul94

"und ich finde es nicht so toll dass sich die Schule jetzt alles was wir geschrieben haben( über einen zeitraum von 1 Woche) gelesen hat. "

DerHans  21.08.2018, 12:30
@Tiberiooo

Wenn du nichts geschrieben hast, was zu beanstanden wäre, wo liegt dann das Problem?

Nein, dürfen Sie nicht. Die Betroffenen müssen alle einverstanden sein und umfänglich darüber aufgeklärt werden, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden. Zudem ist es nur erlaubt, die Daten zu verwenden, wenn diese absolut anonymisiert werden. Es müssen also alle Daten geschwärzt werden, die einen Personenbezug zulassen.

Dies gilt deshalb, weil Whatsapp eine Kommunikationsdienstleistung ist und somit unter das Briefgeheimnis fällt.

Im Übrigen fallen sogar diese Zettelchen unter das Briefgeheimnis.

Meolettalove2  21.08.2018, 13:00

endlich Mal jemand der weiß das das unter das Breitgeheimnis fällt aber ich denke das die Schulleitung diese in ausnahmestuständen machen darf muss aber dennoch alle informieren was sie da machen was wie es aussieht auch passiert ist

Hipponax  21.08.2018, 13:02
@Meolettalove2

Man kann das Geschriebene nicht einfach so weitergeben, wie man will, das verbietet schon der Datenschutz an sich.

AalFred2  21.08.2018, 12:57

Quatsch. Nachdem der Empfänger die Nachrichten freiwillig herausgerückt hat, darf die Schule das auch lesen. Das wäre übrigens bei Briefen und Zettelchen dasselbe.

AalFred2  21.08.2018, 13:07
@Hipponax

Doch wirklich. Dein Link hat mit dem Fall auch nichts zu tun.

Hipponax  21.08.2018, 13:07
@AalFred2

Wenn Sie meinen, Ihr Kommentar auch nicht.