Darf die Polizei nach meiner Adresse suchen?
Hallo,
neulich wurde ich an meiner Haustür von der Polizei aufgesucht (ich hab noch NIE was angestellt) sie meinten es ginge um einen Ladendiebstahl und sie würden alle mit meinem Namen in meiner Stadt überprüfen.
(seitdem werde ich 1 mal pro Woche grundlos von der Polizei aufgesucht oder kontrolliert). Sie sagten ich würde nicht so aussehen wie der auf der Kameraaufzeichnung also hätte sich das erledigt
Naja nun meine Frage:
darf die Polizei so einfach ohne richterlichen Beschluss meine Adresse heraussuchen und bei mir klingeln (da ich ja nichts angestellt habe)? Wenn ja kann ich wegen Verletzung der DSGVO auf Schadensersatz klagen? (Mir geht’s nicht ums Geld, nur darum, dass ich sowas nicht mit mir machen lasse).
Bitte nur antworten wenn ihr euch damit auskennt.
Danke im Vorraus.
15 Antworten
darf die Polizei so einfach ohne richterlichen Beschluss meine Adresse heraussuchen und bei mir klingeln
Ja, darf sie. Wie soll auch sonst ein Täter, ganz gleich was er nun gemacht hat, ermittelt werden.
(seitdem werde ich 1 mal pro Woche grundlos von der Polizei aufgesucht oder kontrolliert).
Dann mach demnächst die Tür nicht mehr auf, vorausgesetzt es trifft zu was Du sagst. Du musst überhaupt nicht mit der Polizei reden.
Die Kontrolle war nicht grundlos und dass Du nichts angestellt hast, kannst Du ja auch einfach nur behaupten. Die müssen dem Hinweis nachgehen und das haben sie getan.
Natürlich kannst Du Dich beschweren gehen, aber da wird nichts bei rumkommen. Deine Anschuldigungen sind haltlos. Aber wenn Du Dich lächerlich machen bzw. die Zeit der Beamten vergeuden willst, go ahead.
Stell Dir mal vor, Du rufst mal die Polizei und die vertreten Deine Interessen nicht richtig. Dann würdest Du auch meckern, nur diesmal zurecht.
Nein, das kannst du nicht. Schau doch einfach mal in die Verordnung, auf Grund derer du klagen möchtest. Da steht in Artikel 2, Absatz 2:
"Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
- im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
- durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,
- durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
- durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit."
Also: kein Verstoß.
"darf die Polizei so einfach ohne richterlichen Beschluss meine Adresse heraussuchen und bei mir klingeln (da ich ja nichts angestellt habe)"
Im Rahmen von Ermittlungen: Selbstverständlich. Das Meldeamt muss bei strafrechtlichen Ermittlungen übrigens sogar zwangsweise die Adressen rausrücken, auch wenn du erst einmal nur ein Verdachtsfall bist. Ob du was angestellt hast oder nicht liegt ja nicht im Entschluss der Polizei - die machen erst einmal notwendige Ermittlungen und kreisen einen Personenkreis ein. Wie willst du das denn bitte sonst machen, wenn du ja noch gar nicht weißt wer der Täter ist? Einfach gar keinen aufsuchen? Es benötigt keinen richterlichen Beschluss um an Wohnungstüren zu klingeln, sogar ich kann deine Anschrift beim Meldeamt erfragen und dann klingen ^^ (aber das Meldeamt entscheidet ob mein angegebener Grund ausreichend für die Herausgabe ist)
stelle dir mal vor ich könnte nun auch deine adresse suchen und bei dir klingeln ;D was soll daran verboten sein, habe mal lieber etwas mehr respekt das die polizei ihre arbeit macht und auch mal nen dieb fangen will,
immer diese leute die alles und jeden verklagen wollen, einfach nur miserabel so eine einstellung.