Darf die Polizei mich von Zuhause abholen?
Als eben mein Handy klingelte, bin ich natürlich ran gegangen. Die Polizei war am Apparat. Fragte mich, wo ich wohne und ob mein Name auf der Klingel steht. Das war schon sehr merkwürdig, immerhin habe ich mich offiziell dort angemeldet. Klar steht mein Name an der Klingel. Dann erzählte er mir, dass ihm 3 Hauptverhandlungsladungen vorliegen, zu denen ich nicht erschienen bin. Ich bin da echt verdutzt, schließlich bekam ich keine Post ( OK, das sagen auch die anderen ''Verbrecher'', aber bei mir ist das so) Ich wäre da natürlich hin, hätte ich gewusst, dass ich geladen bin. Jetzt sagt er, er steht in der Pflicht, mich dort morgen früh abzuliefern. Anweisungen vom Gericht. ( Wohlgemerkt, es geht um einmal Schwarzfahren, wo nie was nach gekommen ist, was anderes habe ich ja nicht verbrochen :) Meine Frage an euch...Darf der das? Kann ich nicht morgen zum vereinbarten Termin zum Gericht alleine und selbstständig erscheinen? Das ist doch peinlich. Er holt mich von der Haustür ab und ich habe ehrlich keine Post bekommen.
18 Antworten
Er darf das natürlich, aber ruf an und versuche einen kompromiss einzugehen. Vorladungen bekommt man immer per Einschreiben, du hättest also diesen brief unterschrieben müssen, frag die doch ob so eine unterschrift von dir bei der post oder sonst wo vorliegt, die sollen dir mal beweisen dass du die post bekommen hast, sag dass du da aufjedenfall morgen erscheinen wirst. LG
Er muss gar nicht unterschreiben. Es gibt eine Postzustellungsurkunde. Wenn er die nicht von der Post abholt, ist es sein Problem .
Ja das ist rechtens, zumal es vom Gericht angeordnet worden ist. Da kannst du jetzt leider nichts mehr dran ändern. Lass dich abholen und gut ist, bevors noch mehr Ärger gibt!
Die Polizei sollte eigentlich wissen, wo du wohnst. Vor allem muss ja irgendjemand deine Adresse haben, weil es sonst doch nicht möglich ist dir Vorladungen per Post zu schicken, oder?
Gesetz ist Gesetz, die Polizei darf das, um sicherzustellen, dass du diesmal erscheinst
ja das hast du jetzt naja pech geahbt glaub ich....wenn du dreimal nich erscheinst werden sie dir diesmal nicht glauben das du selber kommst, und ja die polizei kann dich abholen wenn du zu gerichtsterminen nich erscheinst