Darf die Polizei mich ohne Grund zwingen mich auszuziehen?
Hallo.
Ich erzähle mal eben die Geschichte die mir in Am Freitag Abend passiert ist.
Ich war mit 3 Freunden unterwegs in die Südstadt in Köln.
Wir wollten eine Shisha rauchen gehen. Ein Kollege von mir hat während der Bahnfahrt 1 Flasche 0,5 L Kölsch getrunken. Der Rest von uns gar kein Alkohol. Das schonmal vorweg.
Wir steigen also an der U Bahn Station aus, gehen die Treppen hoch und nach 10 m kommen zwei Sprinter der Polizei an , 15 schwere Polizisten steigen aus und kreisen uns ein. Wir fragen natürlich was los sei, bekommen die Antwort, dass Jugendliche Mist gebaut haben und die jetzt jeden hier kontrollieren der in das Schema "Fußballfan" passt. (Man ist also Fußballfan wenn man sich normal wie jeder andere Mensch kleidet und nichtmal Fußballfan ist ?)
Wir gaben uns kooperativ und ließen uns abtasten und haben unsere Ausweise abgegeben. Nach dem Aufwand würden wir gezwungen mit zum naheliegendeN Chlodwigplatz zu kommen, da dort Aufnahmen gemacht worden sein und die schauen ob wir drauf sind.
Das haben wir gemacht. Wir kamen da an, und 50 andere Jugendlich waren auch dort, mit einer Horde von Polizisten und bestimmt 15-20 Einsatzwagen.
Die haben uns 4 h festgehalten und haben Fotos von uns gemacht.
Nebenbei war es arschkalt und wir durften nirgends hin.Dann haben sie uns alle mit auf das Polizeipräsidium genommen. In einem Bus und haben diesen eskortiert. Jeder saß auf einem einzelplatz und neben einem ein Polizist. Ich habe mich gefühlt wie ein Terrorist.
Dann kamen wir auf das Präsidium die haben mir alles weggenommen was ich hatte, ich musste mich nackt ausziehen wurde einmal durchgeguckt und wurde dann bis 6 Uhr morgens eingesperrt in eine sammelzelle. Ich musste mich natürlich einem Alkoholtest unterziehen und hatte welch ein Wunder 0,0 Promille. Ebenfalls wollte ich meine Mutter anrufen, da ich mit meinen 18 Jahren noch zuhause wohne. Das wurde mir nicht gestattet und ich musst Sofort auf die Zelle.
Dann haben die meinen Kollegen der auch scjon 18 war und mich um kurz vor 6 Uhr morgens auf die Straße gesetzt und wir mussten dann nachhause fahren. Von Kalk bis ganz in den Süden wo ich wohne, sind es mal eben 1,5 Stunden mit der Straßenbahn oder 50€ mit dem Taxi.
Jetzt meine Frage, darf die Polizei all das oben angesprochene machen ?
Kann ich irgendwas tun um mich besser zu fühlen ?
Sorry für den langen Text, aber das liegt mir wirklich auf dem Herzen.
Vielen Dank im Voraus
12 Antworten
Ich wohne ebenfalls in Köln und mir ist als Frau fast dasselbe passiert. Nur dass das alles direkt am Präsidium gemacht wurde. Ich habe Klage eingereicht und muss noch abwarten was passiert.
Sag bitte Bescheid wenn du genaueres weißt.
Wünsche dir alles gute
Hört sich sehr komisch an. Unbegründet dürfen die eigentlich mal garnix. Und ob das Grund genug ist ich weis nicht
Danke erstmal für die Antwort.!
Du solltest deine Frage umformulieren, denn ohne Grund haben dich die Beamten nicht durchsucht. Richtiger wäre es, wenn du schreiben würdest, dass sie dich ohne einen für dich erkennbaren Grund durchsucht haben.
Um zu erfahren, warum und mit welcher Rechtsgrundlage sie dich durchsucht, festgehalten und erkennungsdienstlich behandelt haben, solltet du gegen die Maßnahmen Widerspruch einlegen und den dir entstandenen finanziellen Schaden geltend machen. Um aber ein Widerspruchsverfahen erfolgreich durchzuziehen, wäre m.E. für dich als Laie die Hilfe eines Verwaltungsrechtlers unabdingbar.
Eine Dienstaufsichtbeschwerde würde m.E. nicht bringen.
Im Rahmen der Ingewahrsamnahme ist das Entkleiden statthaft und soll der Sicherheit aller Beteiligten dienen! Du glaubst gar nicht, wo sich überall Dinge verbergen, die falsch eingesetzt, so richtig verletzen. Als Beispiel sei hier mal ein Piercing genannt. Deine Ingewahrsamnahme kannst du natürlich rechtlich überprüfen lassen. Hierzu erstattest du einfach Strafanzeige wegen Freiheitsentziehung bei der Staatsanwaltschaft.
Auf die Gefahr hin dass vieles schon geschrieben wurde :
Such dir auf jeden Fall einen Anwalt. Es gab vor kurzen einen Fall in dem eine Frau nach so ausziehwillkür geklagt hat und recht bekommen hat.
Auch der ganze andere Rest erscheint mir überzogen und in keinster Weise fair (noch rechtsstaatlich).
Wegen einer Gruppe min 50 mitnehmen erscheint mir auch merkwürdig (vielleicht kann man ja auch mit mehreren zusammen klagen)
Letztlich wird dir ein Anwalt bei jedem deiner Punkte sagen können was richtig und falsch war und ob sich eine Klage wirklich lohnt, aber zumindest versuchen würde ich es an deiner Stelle
Lg