Wie lange werden Videoaufnahmen von der Bank eigentlich gespeichert?
Hallo, wie oben beschrieben würde mich mal interessieren wie lange eine Bank die Videoaufnahmen ihrer Filiale eigentlich speichern dürfen. Danke! :)
3 Antworten
Findest Du nicht, dass es bei Rechtsfragen offsichtlich ist, um welches Land es hier geht und dieses in der Fragestellung benannt werden sollte? Im folgenden gehe ich von Deutschland aus:
Festen Grenzen geben Gesetze und Verordnungen selten her (und das ist auch gut so). Wenn das Kreditinstitut eine plausible Erklärung für eine 50-jährige Verwahrung vorweisen kann, welches selbst die Abwägung der Interessen standhält, ist das zulässig.
Oft wird sich aber auf ein Urteil bezogen, nach dem aufgrund des Arbeitnehmerschutzes in der Regel eine 10-tägige Verwahrung als angemessen angesehen wird. Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich die neue EU-Verordnung DSGVO auswirkt. Zudem kommt es halt darauf an, welche Art Videoüberwachung gemeint ist
Links:
https://www.datenschutz-praxis.de/fachartikel/videoueberwachung-die-richtige-speicherdauer/
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und auch andere Gesetze geben dazu keine festgelegte Speicherdauer an. Also kann das eine Bank im Prinzip selbst festlegen. Es gilt der Zweckbindungsgrundsatz, daß personenbezogene Daten gelöscht werden müssen, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.
Bist du leicht wo eingebrochen und die haben dich auf Video und du willst jetzt wissen wie lange die gespeichert bleiben?