Darf die Arbeitsagentur wenn man EU-Rente hat zum QM-Auditor weiterbilden. Da es beim Träger heisst, dass Arbeitssuchende einen Bildungsgutsch. erhalten können?
Darf die Arbeitsagentur wenn man Erwerbsminderungsrente hat zum QM-Auditor weiterbilden. Da es beim Träger heisst, dass Arbeitssuchende einen Bildungsgutschein erhalten können? ich bin Arbeitssuchend und erhalte Erwerbsminderungsrente.
4 Antworten
Beziehst du noch Leistungen vom Arbeitsamt, dann kannst du einen Bildungsgutschein bekommen.
Wenn du EM-Rente beziehst stehst du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Warum sollte man dir dann eine Maßnahme bezahlen?
Du bekommst aber ja eine EM-Rente und die bekommst du ja nicht, wenn du gesund wärest. So leicht zahlt die DRV keine Rente, die prüfen das schon ganz genau.
Da musst du auf deine Rente verzichten (denen also mitteilen, dass du wieder gesund bist), dann hast du die Möglichkeit einen Bildungsgutschein zu bekommen.
Bin ich richtig in der Annahme, dass das was Du schreibst nur auf den Bildungsgutschein der Arbeitsagentur zutrifft.
Ich wollte das nämlich auch über die DRV machen, wusst dann aber nicht wie es ist wenn ich fertig bin mit der Maßnahme ob ich da vom einen Tag auf den anderen einen Job haben muss, da ich ja dann ohne Geld dastehen würde habe ich die Klage zurückgezogen.
Habe aber vorher mit der Richterin telefoniert. Sie sagte mir, dass es möglich sei dass man gefördert wird selbst wenn man volle EM Rente bezieht, wenn die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass man
a) die Maßnahme gesundheitlich machen kann
und
b) man hinterher einen Job bekommt
Habe vor über 6 jahren auch schon dagegen geklagt und da schrieb eine andere Richterin, dass mehr dagegen als dafür spricht, dass ich die Maßnhme nicht schaffen würde und hat nur alte Gutachten zitiert, welche alle falsch waren.
Dann habe ich auf eigene Faust ein Studium gemacht und durchgezogen und mit "gut" bestanden. Also sieht man dass die Gutachten und letztlich auch der Beschluss vom Gericht falsch waren.
Weist Du wie das ist wenn man so eine Maßnahme über die DRV macht und die Maßnahme ist beendet, gibt es danach eine Übergangszeit oder muss man von einem auf den anderen Tag eine Arbeit haben. Davor habe ich Angst.
Warum? Damit ich wieder Sozialversicherungsbeiträge bezahle.
Hallo. Es gilt folgendes zu unterscheiden:
- wird deine Rente aus teilweiser Erwerbsminderung gezahlt
- wird die Rente aus voller Erwerbsminderung gezahlt
Die Vorraussetzungen kannst du unter der folgenden Adresse finden:
Bei teilweiser Erwerbsminderung kannst du zwischen 3- 7 Stunden täglich arbeiten. Bei voller Erwerbsminderung bis 3-5 Stunden arbeiten. Das sind aber nur Richtlinien.
Genaues steht in deiner für dich ausgestelten Begründung, für den Erhalt der Rente, vom Arbeitsamt. Dieses Schriftstück muss zuerst von einem Arzt wiederlegt werden. Vorher geht da garnichts.
Also ohne einen ärztlichen Befund von deinem behandelten Arzt, kann deine AG nichts unternehmen, um dich in den Arbeitsmarkt wieder voll zu integrieren.
Viel Glück.
Die Antwort ist völlig daneben.
Ich habe die Rentenversicherung befragt. Si sagte mir, dass es völlig egal ist wieviele Stunden ich arbeite, darf 10 Std. täglich arbeiten wenn ich nicht mehr als 450 Euro verdiene ist es egal.
Ich kann mich ja als Student einschreiben lassen - war ja auch Student als ich Rente bezog und dann darf ich auch ein Praktikum machen und z.B. nur 1 Euro verdienen die Stunde, wären bei 40 Std. die Woche 40Euro und ich komme nicht über 450Euro ohne Einschreibung ging das noch 2014. Jetzt ist Mindestlohn, deshalb muss man sich einschreiben wenn man den unterbieten möhcte ansonsten gibt es nichts.
Hmm ?! Ich glaube nicht das dass die korrekte Aussage ist. Wenn die Stundenzahl nicht begrenzt ist dann wäre man wieder voll arbeitsfähig. Irgendeine Richtlinie muss es da gäben. Ob das richtig ist, würde ich nochmal anfragen z.b. bei einem privaten Rentenberater anrufen.
Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente und habe das auch der Ärztin gesagt. Sie meinte, dass dass Arbeitsamt zuständig sei und hat noch einen Arbeitstherapeuten mit ins Boot genommen.
Meine Ärztin hat gesagt, dass ich mir genau überlegen soll, was ich machen möchte und dann hat sie mich zu einem Theraputen geschickt und sagt, dass die Agentur die Massnahme bezahlen wird. Und dann schickte die mich zu einem Therapeuten, der sagte dann auch, auch wenn ich Rente bekomme und er beim Arbeitsamt anruft macht das einen ganz anderen Eindruck, außerdem wuerden die ihn kennen.
Auf jeden Fall habe ich mir jetzt einen Kurs "Integrierte Managemenstsysteme für Akademiker und Ingenieure" herausgesucht. Es steht hier Vermittlungsquote von 80Prozent.
Jetzt wollte ich fragen, ob der Therapeut und die Ärztin mich anlügen, weil sie sagen, dass das Arbeitsamt das übernimmt, weil auf dem Maßnahmebescheid auch steht für Arbeitssuchende und das bin ich. Oder ist die RV zuständig.
Will mich der Therapeut und meine Ärztin mich anlügen damit sie Geld an mir verdienen, weil sie immer sagen, dass die Agentur das übernimmt oder wie ist die Rechtslage?
Auf der Massnahme steht drauf, dass es für Arbeitssuchende nach SGB III förderungsfähig ist.
Jetzt weiß ich nicht ob mich der Therapeut und die Ärztin anlügen, dass sie Geld an mir verdienen oder stimmt das doch mit der Förderung? Wie ist die Rechtslage?
Volle EM-rente bedeutet ja, dass du nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten kannst. Wie willst du denn da eine Ausbildung absolvieren?
Du kannst das ja wohl kaum auf 5 Jahre ausdehnen
Die Weiterbildung für Ingenieure zum QM-Auditor geht nur 4 Monate.
Außerdem habe ich, als ich BU-Rentner war, ein Studium gemacht und konnte das problemlos machen und mit 2,0 abschliessen.
.
Du warst Rentner und hast dich auf eigene Kosten fortgebildet. Das ist zulässig.
Was deine Frage betrifft, wer zuständig ist, kann ich dir nur das sagen, wie deine Ärztin. Sie hat dir ja selber die Wahl gelassen. "du sollst dir überlegen was du tust" - also die Entscheidung liegt bei dir. Solange du nichts unterschreibst in dem steht das du dir zu traust das zu machen, kann niemand etwas dazu sagen.
Deine Annahme das du arbeitssuchend bist stimmt, aber nur für die vorgeschriebene Zeit. D.h. das nur ein Minijob in Frage kommt. Diese Regel ist auch im Rentengesetz zur Einkommensbildung verankert. Also wie viel ein Zuverdienst möglich ist.
Mach nochmal einen Termin bei deiner Ärztin und sag Ihr, dass du dir aus gesundheitlichen Gründen nicht zu traust, wieder für mehr als 3-5 Stunden täglich zu arbeiten bzw. in dem Schreiben der AG steht genau wie viel du darfst. Die Entscheidung, wie gesagt, liegt nur bei dir.
Viel Glück.
Wenn die Arbeitsagentur der Meinung ist, dass du durch diese Umschulung anschließlich aus der Leistung heraus fällst, ist eine Förderung möglich.
Allerdings werden die Bildungsgutscheine nicht heraus gegeben, damit sich ein "Träger" daran gesund stoßen kann.
Meine Ärztin hat gesagt, dass ich mir genau überlegen soll, was ich machen möchte und dann hat sie mich zu einem Theraputen geschickt und sagt, dass die Agentur die Massnahme bezahlen wird. Und dann schickte die mich zu einem Therapeuten, der sagte dann auch, auch wenn ich Rente bekomme und er beim Arbeitsamt anruft macht das einen ganz anderen Eindruck, außerdem wuerden die ihn kennen.
Auf jeden Fall habe ich mir jetzt einen Kurs "Integrierte Managemenstsysteme für Akademiker und Ingenieure" herausgesucht. Es steht hier Vermittlungsquote von 80Prozent.
Jetzt wollte ich fragen, ob der Therapeut und die Ärztin mich anlügen, weil sie sagen, dass das Arbeitsamt das übernimmt, weil auf dem Maßnahmebescheid auch steht für Arbeitssuchende und das bin ich. Oder ist die RV zuständig. Ich war auch bei der Arbeitsamtsärztin, sie hat auch gemeint, dass das Arbeitsamt zuständig ist und der Reha Berater wollte davon nichts wissen. Jetzt ist ein neuer Reha Berater da und deshalb versuche ich es wieder.
Will mich der Therapeut und meine Ärztin mich anlügen damit sie Geld an mir verdienen, weil sie immer sagen, dass die Agentur das übernimmt oder wie ist die Rechtslage?
Wenn du noch vom arbeitsamt leistungen beziehst, ist voraussetzung, dass du vermittelbar bist und alles in deiner macht stehende tust, um aus dem bezug rauszukommen. Und wenn es körperlich und psychisch für dich tragbar ist, sehe ich keinen grund warum sie das nicht dürfen.
Meine Ärztin und der Therapeut sieht es so, dass die das dürfen und selbst die Ärztin beim Arbeitsamt die schon 30 Jahre dort arbeitet. Sie hat dann den Reha Berater angerufen und der sagt, dass ich Erwebsminderungsrente bekomme. Die Arbeitsamtsärztin sagte, dass sie in den 30 Jahren noch kein solchen Fall hatte und sie die Welt nicht mehr versteht. Nach ihrer Meinung bin ich arbeitssuchend und hätte ansonsten auch keine Chance in den Arbeitsprozess eingegliedert zu werden. Außerdem habe ich auch studiert als ich erwerbsgemindert war. Ansonsten hätte ich das ja auch psychisch nicht geschafft und habe mit 2,0 abgeschlossen.
Jetzt ist ein neuer Reha Berater da und der ist freundlicher. allerdings habe ich die Befürchtung dass er in meine Unterlagen reinschaut was sein Vorgänger geschrieben hat und befürchte eine Ablehnung.
Damit ich wieder in den Arbeitsmarkt komme - deshalb.