Darf die Advanzia Bank trotz laufender Ratenzahlung den Inkasso einschalten?

5 Antworten

Wie hier schon steht: Du hast gekündigt oder die Bank. Das spielt keine Rolle: Die Hauptforderung musst du so oder so bezahlen. Möglichst schnell.

Dann würde ich dem Inkasso folgendes Einschreiben senden: "Wertes Inkasso. Ihre Mandantin wurde von mir mehrfach über Zahlungsengpässe informiert. Gemäß gängiger Rechtsprechung besteht kein Anspruch auf Einschaltung eines Inkassobüros bzw. auf Ersatz von Inkassokosten. Sie werden sich wegen ihrer Bezahlung an ihre Mandantin wenden. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Weitere Bettelbriefe beantworte ich nicht. Drohbriefe werden zur Anzeige gebracht und münden in einer Beschwerde beim Aufsichtsgericht."

Danach kommen ggf. noch weitere Briefe, die man ignoriert. Auch Anwaltsbriefe ändern nichts.

Wichtig sind nur Gerichtsbriefe. Da musst du dann auch reagieren, beispielsweise bei einem gerichtlichen Mahnbescheid.

Die Bank muss sich auf Ratenzahlung nicht einlassen, es sei denn dies wäre z. B. vertraglich vereinbart.

Die Bank kann kündigen, denn du teilst der Bank ja mit, das du wegen eines finanziellen Engpasses zwei Raten nicht zahlen kannst.

Damit tritt für die Bank eine Verschlechterung deiner wirtschaftlichen verhältnisse ein. Die Bank hat meistens dann ein Sonderkündigungsrecht.

Es ist auch unerheblich wer hier kündigt. Bei einer Kündigung, gleich von wem auch immer, wird der Gesamtbetrag der noch offen ist in der Regel sofort fällig.

Die Bank kann natürlich die Sache an ein Inkasso oder Anwalt abgeben wann auch immer sie das will. Die Bank muss auch nicht auf deine Schreiben antworten, eine Pflicht dazu gibt es nicht.

Es bleibt gegenüber dem Inkasso zunächst die Beträge, die als unangemessen angesehen werden zu bestreiten. Dann wäre die Frage wie hoch die Restforderung ist.

Vollmacht und falls noch nicht vorliegt, Auflistung der Forderung beim Inkasso anfordern.

Liegt die Vollmacht vor, müsste ggf. Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkasso getroffen werden, sollte die Restsumme nicht auf einmal bezahlbar sein.

Das dürfte aber noch das kleinste Problem sein. Advanzia und auch das Inkasso tragen die Forderung bei fast allen Auskunfteien ein.


CatFan50 
Beitragsersteller
 20.03.2017, 07:43

Guten Morgen, vielen Dank für deine Antwort.

du schreibst:

Liegt die Vollmacht vor, müsste ggf. Ratenzahlungsvereinbarung mit dem
Inkasso getroffen werden, sollte die Restsumme nicht auf einmal
bezahlbar sein.

Sehr gut dass du mich daran erinnerst, die Vollmacht werde ich anfordern da diese nicht dem Schreiben beigefügt worden ist. Die Forderungsaufstellung vom Inkasso ist auch nicht richtig. Ich werde dem Inkasso auf jeden Fall widersprechen. Das ich eine Ratenzahlung vereinbaren muss liegt bei dem geforderten Betrag klar auf der Hand. Dir noch einen schönen Montag. Gruß Tina

Letzlich ist es egal, ob du die Karte selbst gekündigt hast oder ob die Bank dir die Karte gekündigt hat.

In beiden Fällen sind gem. Ziffer 2 der AGB mit Wirksamwerden der Kündigung sämtliche offenen Beträge zurückzuzahlen, eine weitere Ratenzahlung braucht die Bank nicht zu akzeptieren.

In den FAQ der Advanzia-Bank steht zur Weiterleitung an ein Inkasso-Büro  außerdem:

Ihre Daten werden an das Inkassobüro weitergeleitet, sobald Sie die
Kündigung seitens der Bank erhalten haben und auch hierauf keine
ausreichende Einzahlung bis zum genannten Fälligkeitsdatum erfolgt.

Sobald Ihre Daten an das Inkassobüro weitergeleitet wurden,
kontaktieren Sie bitte das Inkassobüro selbst. Unsere Kundenbetreuung
hat in diesem Fall keinen Zugriff mehr auf Ihre Daten.

https://www.gebuhrenfrei.com/Kundenservice/Fragen-und-Antworten/Inkasso/

CatFan50 
Beitragsersteller
 20.03.2017, 08:08

nur dass die Advanzia Bank überhaupt nicht von Oktober 2016 auf meine Widersprüche reagiert hat. Kundenpflege sieht bei mir anders aus. Ich denke nicht dass diese Verfahrensweise korrekt ist und die Mahngebühren auch nicht da ich meine Mindestrate gezahlt habe. Dir noch einen schönen Montag. Gruß Tina

Leider rechtens.

Die inkassokosten von Tesch lassen sich jedoch einsparen 

Bist Du in der Lage einen größeren Teil der HF zu begleichen ?

CatFan50 
Beitragsersteller
 20.03.2017, 07:53

zu deiner Frage "Bist du in der Lage einen größeren Teil der HF zu begleichen?" Nein, die Forderungsaufstellung von Tesch alleine ist nicht korrekt. Ich werde widersprechen.

EXInkassoMA  20.03.2017, 09:44
@CatFan50

Dann zahl den aus Deiner Sicht unstrittigen Teil (zweckgebunden : " nur Hauptforderung" im Verwendungszweck des überweisungstraegers )

Du kannst doch nicht selbstständig einfach die Mindestrate nicht zahlen. Natürlich kann Advanzia dir dann den Vertrag kündigen und das restliche Geld eintreiben