Darf die Advanzia Bank trotz laufender Ratenzahlung den Inkasso einschalten?
Hallöchen @All,
ich habe das Gefühl gelinkt zu werden! Im letzten Sommer habe ich eine Mastercard Gold beantragt und auch erhalten. Die mtl. Rate wurde bei 30,00 € festgelegt welche ich selbst anweisen sollte. Bereits im Oktober meldete ich für Dez 2016 und Januar 2017 eine Ratenaussetzung an mit dem Hinweis "vorübergehender finanzieller Engpass" mit einem weiteren Hinweis dass ich ohne Aufforderung die vertraglich vereinbarte Rate in Höhe von 30,00 € wieder aufnehmen werde. Mit dieser Ankündigung habe ich gleichzeitig die Kündigung der MastercardGold ausgesprochen. Was passiert, anstelle meine Kündigung anzunehmen drehen die den Spieß um und kündigen mir den Karten-Vertrag obwohl ich im Januar 2017 und Februar 2017 die Ratenzahlung wieder aufgenommen hatte. Gestern habe ich einen Brief vom Tesch Inkasso erhalten mit dem Hinweis bis zum 27.03.2017 die Last auszugleichen. Meine Erfahrung sagt mir dass hier etwas gewaltig schief läuft. Jeder Widerspruch den ich an die Advanzia Bank sendete ist unbeantwortet geblieben. Ich kritisierte die Anrechnung der Mahnkosten und erwähnte immer wieder dass ich es war die den Kartenvertrag im Oktober 2016 bereits kündigte.
Jetzt frage ich euch, dürfen die so vorgehen? Ich meine "NEIN" weil ich überwiesen habe. Was jetzt machen? Irgendetwas muss ich bis zum 27.03.23017 unternehmen. Bitte teilt mir zu diesem Hergang aussagekräftige Antworten mit, ich danke euch und wünsche einen schönen Sonntag.
Gruß Tina
5 Antworten
Wie hier schon steht: Du hast gekündigt oder die Bank. Das spielt keine Rolle: Die Hauptforderung musst du so oder so bezahlen. Möglichst schnell.
Dann würde ich dem Inkasso folgendes Einschreiben senden: "Wertes Inkasso. Ihre Mandantin wurde von mir mehrfach über Zahlungsengpässe informiert. Gemäß gängiger Rechtsprechung besteht kein Anspruch auf Einschaltung eines Inkassobüros bzw. auf Ersatz von Inkassokosten. Sie werden sich wegen ihrer Bezahlung an ihre Mandantin wenden. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Weitere Bettelbriefe beantworte ich nicht. Drohbriefe werden zur Anzeige gebracht und münden in einer Beschwerde beim Aufsichtsgericht."
Danach kommen ggf. noch weitere Briefe, die man ignoriert. Auch Anwaltsbriefe ändern nichts.
Wichtig sind nur Gerichtsbriefe. Da musst du dann auch reagieren, beispielsweise bei einem gerichtlichen Mahnbescheid.
Die Bank muss sich auf Ratenzahlung nicht einlassen, es sei denn dies wäre z. B. vertraglich vereinbart.
Die Bank kann kündigen, denn du teilst der Bank ja mit, das du wegen eines finanziellen Engpasses zwei Raten nicht zahlen kannst.
Damit tritt für die Bank eine Verschlechterung deiner wirtschaftlichen verhältnisse ein. Die Bank hat meistens dann ein Sonderkündigungsrecht.
Es ist auch unerheblich wer hier kündigt. Bei einer Kündigung, gleich von wem auch immer, wird der Gesamtbetrag der noch offen ist in der Regel sofort fällig.
Die Bank kann natürlich die Sache an ein Inkasso oder Anwalt abgeben wann auch immer sie das will. Die Bank muss auch nicht auf deine Schreiben antworten, eine Pflicht dazu gibt es nicht.
Es bleibt gegenüber dem Inkasso zunächst die Beträge, die als unangemessen angesehen werden zu bestreiten. Dann wäre die Frage wie hoch die Restforderung ist.
Vollmacht und falls noch nicht vorliegt, Auflistung der Forderung beim Inkasso anfordern.
Liegt die Vollmacht vor, müsste ggf. Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkasso getroffen werden, sollte die Restsumme nicht auf einmal bezahlbar sein.
Das dürfte aber noch das kleinste Problem sein. Advanzia und auch das Inkasso tragen die Forderung bei fast allen Auskunfteien ein.
Guten Morgen, vielen Dank für deine Antwort.
du schreibst:
Liegt die Vollmacht vor, müsste ggf. Ratenzahlungsvereinbarung mit dem
Inkasso getroffen werden, sollte die Restsumme nicht auf einmal
bezahlbar sein.
Sehr gut dass du mich daran erinnerst, die Vollmacht werde ich anfordern da diese nicht dem Schreiben beigefügt worden ist. Die Forderungsaufstellung vom Inkasso ist auch nicht richtig. Ich werde dem Inkasso auf jeden Fall widersprechen. Das ich eine Ratenzahlung vereinbaren muss liegt bei dem geforderten Betrag klar auf der Hand. Dir noch einen schönen Montag. Gruß Tina
Letzlich ist es egal, ob du die Karte selbst gekündigt hast oder ob die Bank dir die Karte gekündigt hat.
In beiden Fällen sind gem. Ziffer 2 der AGB mit Wirksamwerden der Kündigung sämtliche offenen Beträge zurückzuzahlen, eine weitere Ratenzahlung braucht die Bank nicht zu akzeptieren.
In den FAQ der Advanzia-Bank steht zur Weiterleitung an ein Inkasso-Büro außerdem:
Ihre Daten werden an das Inkassobüro weitergeleitet, sobald Sie die
Kündigung seitens der Bank erhalten haben und auch hierauf keine
ausreichende Einzahlung bis zum genannten Fälligkeitsdatum erfolgt.Sobald Ihre Daten an das Inkassobüro weitergeleitet wurden,
kontaktieren Sie bitte das Inkassobüro selbst. Unsere Kundenbetreuung
hat in diesem Fall keinen Zugriff mehr auf Ihre Daten.
https://www.gebuhrenfrei.com/Kundenservice/Fragen-und-Antworten/Inkasso/
Leider rechtens.
Die inkassokosten von Tesch lassen sich jedoch einsparen
Bist Du in der Lage einen größeren Teil der HF zu begleichen ?
zu deiner Frage "Bist du in der Lage einen größeren Teil der HF zu begleichen?" Nein, die Forderungsaufstellung von Tesch alleine ist nicht korrekt. Ich werde widersprechen.
Dann zahl den aus Deiner Sicht unstrittigen Teil (zweckgebunden : " nur Hauptforderung" im Verwendungszweck des überweisungstraegers )
Du kannst doch nicht selbstständig einfach die Mindestrate nicht zahlen. Natürlich kann Advanzia dir dann den Vertrag kündigen und das restliche Geld eintreiben
nur dass die Advanzia Bank überhaupt nicht von Oktober 2016 auf meine Widersprüche reagiert hat. Kundenpflege sieht bei mir anders aus. Ich denke nicht dass diese Verfahrensweise korrekt ist und die Mahngebühren auch nicht da ich meine Mindestrate gezahlt habe. Dir noch einen schönen Montag. Gruß Tina