Lohnt sich für meinen Fall Inkasso?

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In der Schufa wird es erst einmal in der Regel keinen Eintrag von Advanzia geben, da gibt es ein Urteil darüber.

Es wird allerdings bei Creditreform Boniversum gemeldet.

Das Problem ist, das Advanzia mit verschiedenen Inkassobüros zusammenarbeiten und man vorher nicht wissen kann, an welches der eigene Fall abgegeben wird. Zudem wird sehr schnell an Vertragsanwälte abgegeben und die sind erfahrungsgemäß mehr an Ihren Gebühren als an der Sache selbst interessiert.

Die Zinsen sind deshalb bei Inkassoabgabe niedriger, weil Advanzia den Vertrag kündigt und das Inkasso in der Regel jeweils 5% über dem Basiszinssatz verlangt. Alles andere wäre bei Gericht schwierig durchzubekommen.

Aber es fallen natürlich noch die obligatorischen Inkassokosten etc. an. Gerne auch Auskunftskosten.

Verhandeln mit Advanzia macht, erfahrungsgemäß wenig Sinn, denen scheint das ziemlich egal zu sein.

Was je nach Inkasso funktionieren kann ist, die Forderung zunächst bestreiten und erst einmal sämtliche Unterlagen und Vollmacht anfordern.

Anschliessend unter Schilderung der finanziellen Situation, mit dem Zusatz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, 50% der Summe dem Inkasso, mit angemessener Ratenzahlung anbieten.

Es funktioniert bei Schuldnern nicht immer aber manchmal schon. Denn vielen ist inzwischen lieber sie bekommen wenigstens ein bisschen als am Ende nichts.

21% Zinsen sind natürlich schon einmal ein Wort. Ob das angesichts der aktuellen Zinsen sogar unter Wucher fällt, könnte man fast schon mal untersuchen lassen.

ich weiss da fallen Zusatzgebühren an

Beantworte mal zwei Fragen: A) Wusste der Anbieter von deinem Rentenerdasein und deinem quasi nicht vorhandenen H4-Einkommen? B) Hat der Gläubiger bereits mit Inkasso gedroht und eine vernünftige Einigung mit dir abgelehnt?

Wenn ja, würde ich dir mal empfehlen, mittels Beratungsschein (bekommst du beim örtlichen Amtsgericht) zu einem Anwalt vor Ort zu gehen. Es könnte hier über das Argument "Wucher" oder Sittenwidrigkeit ggf. möglich sein, aus der Nummer mit einem blauen Auge raus zu kommen. Jedenfalls aber die Kosten so weit zu drücken, dass du das halbwegs problemlos abzahlen kannst.

Die Inkassokosten musst du aber in keinem Fall bezahlen, wenn der Gläubiger von deinem Geldproblem wusste. In so Fällen urteilen Gerichte, dass das Einschalten eines Inkassos Unfug ist. Also entsprechend hohe Inkassogebühren kannst du im Prinzip weglächeln ;-)

Kreditkarten sind übrigens Teufelswerk. So etwas macht der finanziell mündige Mensch nicht.

Xipolis  06.03.2017, 19:12

Wucher fängt erst ab 25 % über dem marktüblichen Zins an, wenn ich mich nicht irre...

Der Fragesteller ist, wenn er die Zahlung einstellt quasi nicht pfändbar. Sinnvollerweise sollte er unbedingt nachweislich dem Kreditkarteninstitut über seine derzeitige Zahlungsunfähigkeit informieren (dadurch werden die außergerichtlichen Inkassokosten vermieden und der Gläubiger kann direkt den Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid erwirken).

Kreditkarten sind übrigens Teufelswerk. So etwas macht der finanziell mündige Mensch nicht.

Das ist zu pauschal, ich habe in meiner Geldbörse auch zwei Kreditkarten... eine von meinem Arbeitgeber, damit ich keine Kosten privat vorschießen muss und eine von meiner Hausbank (es kommt nämlich nach meiner Erfahrung regelmäßig vor, dass man bspw. mit einer Kreditkarte beispielsweise im Urlaub das Hotel oder den Mietwagen garantieren muss).

mepeisen  07.03.2017, 08:00
@Xipolis

Wucher fängt erst ab 25 % über dem marktüblichen Zins an, wenn ich mich nicht irre...

Nein. BGH:

* objektives Merkmal: Doppelt so hoch wie der marktübliche Zins oder 12%-Punkte absolut darüber. (BGH, 13.3.1990, NJW 1990, 1595)

* subjektives Merkmal: geschäftliche Unerfahrenheit und Rechtsunkundigkeit des Kreditnehmers.

Zur Zeit liegen die Kreditkartenzinsen irgendwo zwischen 10% und 15% im Schnitt (Die wenigen extrem teuren Ausreißer liegen derzeit unterhalb der 20%). Der Wucher könnte somit bereits erreicht sein. Insbesondere wenn zusätzliche Jahresgebühren dazu kommen, denn diese werden laut BGH dazu gerechnet.

Der BGH hat aber auch klar gemacht, dass bei besonders grobem Ausnutzen der Schwäch-Position des Kreditnehmers (H4? Miese Schufa? Keine Kreditwürdigkeit? Drastische Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Kunden desselben Unternehmens?) für die zivilrechtliche Sittenwidrigkeit nicht exakt rechnerisch das subjektive Merkmal erreicht werden muss. Es kann eine Unschärfe geben, wenn beispielsweise der übliche Kreditzins zu 90% überschritten wird.

Die Erfahrung zeigt jedenfalls, dass die wucher-Banken, die dabei ertappt werden, nicht unbedingt scharf drauf sind, das vor Gericht zu klären. Ein geschickter Anwalt kann das ggf. für eine vernünftige und bezahlbare Einigung verwenden.

mepeisen  07.03.2017, 08:04
@Xipolis

Das ist zu pauschal, ich habe in meiner Geldbörse auch zwei Kreditkarten

Ich präzisiere mal. Es spricht beispielsweise nichts gegen reine Prepaid-Kreditkarten. Es spricht nichts dagegen bei Menschen, die mit ihrem Geld umgehen können und Rücklagen haben. Die Begreifen aber die Kreditkarte als Zahlungsmittel für Geld, das sie als Rücklage haben. Die begreifen die Kreditkarte nicht als Verfügungsrahmen.

Aber Kreditkarten zur Erweiterung des Verfügungsrahmens zu verwenden, ist eigentlich fast immer Ausdruck einer Überschuldung. Und Kreditkarten sind in jedem Fall neben dem schmierigen Kredithai im schwach beleuchteten Hinterhof das teuerste, was man machen kann.

Das ist eigentlich nie zu bezahlen und man kommt so immer in eine Schuldenspirale. Ausnahmen mag es geben, aber die suchst du in der Schar der Schuldner mit der Lupe.

Generell geht es nicht um zu hohe Zinsen oder nicht.

So wie es aussieht haben Sie ja den Kreditrahmen ausgeschöpft da Sie schreiben bis EUR 4.000 im Soll zu sein.

Wenn Sie egal bei welchem Kreditkartenunternehmen die Rate nicht zahlen können gibt man automatisch den Fall ab zum Inkassounternehmen.

Genauso können Sie jederzeit eine Umschuldung des offenen Saldo der Kreditkarte durch einen anderen Bankpartner prüfen lassen.