Darf der Vermieter den graben hinterm Haus ohne Ankündigung reinigen?
Wir haben hinter unserem Haus eine kleine Terrasse mit unseren Mülltonnen. Hier haben wir auch eine große Fenstertür um auf die Terrasse zu gelangen.
Nachdem unser Vermieter eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung geschrieben hat, wo Außenanlagenpflege mit aufgeführt war und wir widersprochen haben gegen diese Zahlung, da nie jemand kam und es gereinigt hat, kam er zu uns uns sagte man könnte ja den graben hinterm Haus mal reinigen. Darauf sagten wir, das man dies machen könne.
Einen Tag später wo wir nicht da waren, haben wir unseren Grill beschädigt im Graben gefunden.
Nun kam gestern eine Erinnerung, das wir die Pflege nicht ausgeführt haben und er sie dann übernehmen wollte.
(es war 1 Tag danach, er hat keine Frist gesetzt und hat nicht um Erlaubnis gefragt).
Wie sollen wir uns nun verhalten?
Darf er einfach so hinter unsere Wohnung?
4 Antworten
In deinem Mietvertrag ist die Mietsache beschrieben, du willst hier einfach nicht diesen Passus vorstellen, deshalb wirst du keine belastbare Auskunft bekommen. Vielleicht entschließt du dich doch noch den § deines Mietvertrages hier einzustellen.
Du sprichst davon, dass der Vermieter eine Außenanlagepflegepflicht hätte? Das ist nicht zwingend so, nur wenn sich dazu eine Klausel im MV finden sollte. Gibt es neben dem MV keinen Gartennutzungs- und Pflegevertrag,dann hat der Vermieter tatsächlich Pflichten in Pflege der Aussenanlage des Hauses, welche aber definiert sind.
Vermutlich kann in den Betriebskosten eine solche Klausel zu finden sein, oder sind dir alle Betriebskosten als Mieter auferlegt in Eigenleistung?
Du beteiligst dich auch nur an Spekulationen. Der Fragesteller soll doch hier erst einmal weiterführende Informationen geben. Wenn, Wenn... ist mir alles bekannt.
Das kommt ganz darauf an was ihr genau gemietet habt.
Wenn ihr nur die Wohnung inkl Terrasse gemietet habt braucht euch der Vermieter überhaupt nicht Bescheid geben wenn er was im Garten macht.
Wenn ihr aber den Garten auch mit gemietet habt, also zu eurer alleinigen Benutzung, dann darf er ohne weiteres nicht den Garten betreten. Allerdings wärt ihr dann auch selber dafür verantwortlich das der Garten ordentlich bleibt.
Er versucht damit nun bloß seine Außenanlagepflege zu rechtfertigen, wird und jedoch trotzdem keine rechnung vorlegen können.
Du hast den entscheidenden Punkt nicht beantwortet: WAS habt ihr gemietet? Das Haus mit oder ohne Garten? Und was steht zur Pflege und den Nebenkosten im Mietvertrag? Das allein entscheidet, was der Vermieter in Rechnung stellen kann.
Der Garten vorm Haus gehört uns, hinterm Haus ist eine Terrasse mit Graben.. Da stehen aber ja auch unsere Sachen also muss er ja theoretisch über unsere gemietet Terrasse zum graben..
Er sagte damals aber beim Einzug das die Terrasse hinterm Haus dazu gehört. Also der graben ja theoretisch auch.. Weil danach kommt eine Hecke und das Grundstück ist vorbei.
Und was "sagt" der Mietvertrag was genau gemietet ist?
Ist der Graben bzw. das Grundstück um das Haus herum mit gemietet?
Da kann wohl ein Rechtsanwalt besser helfen als ein paar Besserwisser im Inet.
Ps: oft ist die erste (probe)Stunde bei nem Rechtsanwalt kostenlos
Die 'Probestunde' beim Anwalt nennt sich Erstberatung und die ist keinesfalls kostenlos.
Bei einigen sehr wohl
Dankesehr. Eventuell mieterbund anstatt Rechtsanwalt?
Keine Ahnung, da kenn ich mich zu wenig aus
Wenn der Garten und die Terrasse hinter dem Haus nicht mit vermietet sind, muss der Vermieter gar nichts. Es ist sein Garten und wenn er sich entschließt, dort ein wild wachsendes Biotop anzulegen, ist das sein gutes Recht.
Und wenn die Mieter bislang die Terrasse nutzen, obwohl die evtl. im Mietvertrag gar nicht auftaucht, dann kann der Vermieter dies auch untersagen. Aber ich gebe dir Recht: ohne die konkrete Formulierung des Mietvertrages kann man keine Auskunft geben.