Muss der Vermieter mir eine Restmülltonne bereitstellen?
Hi,
ich wohne seit fast einem Jahr in einer Mietwohnung und vom ersten Tag habe ich leider keine Mülltonne vorfinden können, die für meine Wohnung ist. Demnach habe ich mich dann mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt, wie das mit der Müllentsorgung ausschaut und wo ich denn meine Tonne finden könne. Daraufhin sagte er mir, dass er seit Jahren nicht mehr in dem Haus / vor Ort war und auch nicht weiß, wo sich die Mülltonne befinden würde und wie das dort ausschaut. Ich solle mich doch bei den Nachbarn erkundingen oder im Keller umschauen - zu finden war nichts.
Ein Nachbar der fast zeitgleich neu einzog meinte, dass er von seiner Vermieterin (ein anderer Vermieter) die Mülltonnen gestellt bekommen hätte.
Seit fast einem Jahr bring ich dann quasi meinen Müll selber weg (mit dem Auto zur Mülldeponie) und bezahl dafür quasi auch.
Jetzt wollte ich mich erkundingen: Ist der Vermieter dazu verpflichtet mir eine Mülltonne bereitzustellen oder muss ich mich darum selbst kümmern und die Kosten dafür auch selbst tragen?
lieben Dank im Voraus.
11 Antworten
Muss der Vermieter mir eine Restmülltonne bereitstellen?
Dies ist in Deutschland nicht eindeutig geregelt.
Wenn im Mietvertrag Müllgebühren in den Nebenkosten berücksichtigt werden, dann ja.
In einzelnen Städten müssen die Mieter bei der Kommunalverwaltung/Stadtwerke eine Mülltonne bestellen und diese auch selbst bezahlen.
Gruß N.U.
Erkundige dich bei deinem Örtlichen Müllentsorger die können dir am besten Auskunft geben.
Der Vermieter ist verpflichtet dir eine solche Restmülltonne zu stellen. Ist diese nicht vorzufinden und der Vermieter stellt weiterhin auf stur, mahnst du den Vermieter schriftlich unter Fristsetzung an. Sicher zahlst du über die Nebenkosten zur Miete eine solche Tonne. Posten streichen oder Miete kürzen. Aufwendigen für die Fahrten zur Deponie nicht vergessen. Der Vermieter muss zudem für die teils kostenlosen "sonstigen" Abfallbehälter sorgen, wie z.B. die Gelbe Tonne und Altpapier. Hier gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Bei korrekter Mülltrennung kann der Mieter nämlich über das Jahr sehr viel Geld sparen. Leider wissen das viele Mieter nicht.
Hier im Landkreis muss der VM nichts stellen. Wie groß die Tonne ist und welche Art man benötigt, muss jeder Mieter selbst entscheiden.
Der Vermieter muss hier eine entsprechende Mülltonne bereitstellen.