Können sie mir den Freigang meiner Katzen verbieten?

11 Antworten

Die Baugenossenschaft wurde von Dir angefragt wegen der Katzentreppe... Logisch haben sie nein gesagt. Nicht wegen Katzen im Garten, vielmehr wegen der baulischen Veränderung. Wenn die Genossenschaft gefragt wird, dann muß sie wahrscheinlich sogar nein sagen.

Katzen sind in Deinem Mietvertrag erlaubt - in der Wohnung. Das besagt nicht zwangsläufig Sonderrechte für bauliche Veränderungen.

dandy100  18.05.2017, 11:29

Sie hat doch gar keinen Mietvertrag, versteh ich sowieso nicht

Wapiti201264  18.05.2017, 12:07
@dandy100

Das stinkt mir auch. Da weiss sie ja gar nicht, woran sie überhaut ist, das sollte man nachbessern.

Aber das war ja nicht ihre Frage.

TrudiMeier  18.05.2017, 12:45
@Wapiti201264

Nachbessern? Da wär sie schön blöd. Da sie einen mündlichen Mietvertrag hat (nirgends ist für einen Mietvertrag die Schriftform vorgeschrieben) gelten für sie die äußerst mieterfreundlichen gesetzlichen Bestimmungen. Damit fährt sie garantiert besser. Das letzte, was sie tun sollte, ist auf einen schriftlichen Mietvertrag zu bestehen!

dandy100  18.05.2017, 13:32
@Wapiti201264

Doch, genau das ist die Frage - wie soll man sonst beantworten, was erlaubt ist und was nicht, wenn es keinen Mietvertrag gibt, indem die entsprechende Regelungen zum Thema Tierhaltung fixiert sind.

TrudiMeier  19.05.2017, 10:29
@dandy100

wie soll man sonst beantworten, was erlaubt ist und was nicht,

Herrje, indem man ins Mietrecht guckt. Was da steht ist Bestandteil des mündlichen Mietvertrages. Google doch einfach mal "mündlicher Mietvertrag"!

Du wohnst im Erdgeschoss, Dein Balkon ist aber 3,5 Meter über dem Boden?

Du hast keinen Mietvertrag, weil das bei Deinem Vermieter nicht üblich ist - sorry,  versteh ich nicht ganz - nirgendwo ist es nicht üblich, ohne Mietvertrag eine Wohnung zu beziehen. Wieso hast Du Dich auf sowas eingelassen, Du bist Du doch so völlig rechtlos.

Und was hat die Wohnungbaugenossenschaft mit Dir zu tun, wenn das gar nicht Dein Vermieter ist?




TrudiMeier  18.05.2017, 12:30

nirgendwo ist es nicht üblich, ohne Mietvertrag eine Wohnung zu beziehen. Wieso hast Du Dich auf sowas eingelassen, Du bist Du doch so völlig rechtlos.

Völliger Unsinn! Selbstverständlich hat die FS einen Mietvertrag. Sie zahlt Miete, hat die Wohnng bezogen - fertig ist der mündliche Mietvertrag.  Und rechtlos ist sie ganz bestimmt nicht, im Gegenteil. Denn bei einem mündlichen Mietvertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die sind äußerst mieterfreundlich.

dandy100  18.05.2017, 13:29
@TrudiMeier

Das ist doch Unsinn!  Welche Bestimmungen sollen denn da gelten?

Mietverträge kann man gestalten wie man lustig ist und es gibt überhaupt keine Handhabe, wenn nichts schriftlich fixiert ist - wozu macht man sonst wohl schriftliche Verträge?

Das fängt schon mit dem Problem mit der Tierhaltung an - das kann jeder Vermieter regeln wie er will und schon geht der Ärger los, damit was erlaubt ist und was nicht!

TrudiMeier  19.05.2017, 10:26
@dandy100

Kein Unsinn.

Welche Bestimmungen sollen denn da gelten?

Die gesetzlichen?  Steht doch da. Also - was sagt das Gesetz zu Tierhaltung in Mietwohnungen? DAS gilt!

Wer keine Ahnung hat.....usw.

New96 
Beitragsersteller
 18.05.2017, 11:39

Ja 3.5 Meter hoch ist der Balkon angelegt vom Boden aus, richtig gelesen! Und habe ich auch keinen Mietvertrag, aber ich werde den Vermieter morgen anrufen und nach einem fragen. Ich wusste nicht, an wen ich mich sonst wenden soll, wegen der Katzentreppe, weil die Wohnbaugenossenschaft sich um den Wohnblock eben kümmert. Und einfach so eine anbringen, wollte ich auch nicht.

dandy100  18.05.2017, 11:43
@New96

Nein, das darfst Du auch nicht, aber ein Katzennetz kann Dir niemand verbieten - das ist keine bauliche Veränderung und dafür musst Du auch niemanden um Erlaubnis fragen - mach es einfach.

Lass Deine Katze über das Treppenhaus genauso wie Deine Nachbarin - und frage erst gar nicht großartig nach - bestehe aber dringend auf einen Mietvertrag!

Sie haben dir ja nicht direkt verboten die Katzen rauszulassen, denn das können sie auch gar nicht! Was sie aber können ist dir eine Kazentreppe zu verbieten, da hierbei das äußere Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigt wird.

Was du tun kannst ist deine Katzen durch den Flur und die Haustür rein und rauszulassen. Da deine Nachbarin, dass schon länger macht und das dem Vermieter vermutlich bewusst ist kann er dagegen nichts sagen, solange kein anderer Mieter eine Katzenallergie hat.

Nee, nee, nee, so nicht.

Du schreibst hier, Du hast Dir extra eine Wohnung gesucht, in der es erlaubt ist, Katzen zu halten.

Das schreib mal schön an die Vermieter.

Mein zweiter Tipp: Nicht reden/schreiben, sondern machen.

Wenn Deine Nachbarin das tut, machst Du es auch.

Du bist viel zu ehrlich und wer viel fragt, kriegt viel Antwort...

Mach einfach diese Katzentreppe dran und gut ist. Wahrscheinlich fällt das nicht mal jemandem auf.

:)

Sie werden in Kürze ein Schreiben erhalten, das Ihen die Haltung der Katzen verbietet.

Sie werden die Tiere dann abschaffen müssen oder sich eine andere Wohnung suchen.

Folgen Sie dem nicht, dann kommt die Abmahnung und in der Folge die Kündigung.

Haten Sie seinerzeit wahrheitsgemäß erklärt, dass es sich bei den beiden Katern um Freigänger handelt?


New96 
Beitragsersteller
 18.05.2017, 11:44

Na dann haben sie sich anscheinend nicht gründlich informiert. Zu Kleintieren gehören Katzen, Vögel und andere Tiere ähnlicher Größe. Aber um dies geht es hier überhaupt nicht. Die Haltung ist mir gestattet.

schelm1  18.05.2017, 11:53
@New96

Eine falsche Haltung, die auf Unwissen gründet, wird der Vermieter Ihnen zurecht nicht gestatten!

Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden.

Das wäre in jedem Falle richtig, aber dann gilt fogendes:

Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines
vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann. Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 und 2013 vom BGH bestätigt (Urteile v. 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06 und 20.03.2013 Az.: VIII ZR 168/12). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden.
Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden.

Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und
ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde

und Katzen keine Kleintiere sind.

New96 
Beitragsersteller
 18.05.2017, 11:21

Von wem werde ich ein Schreiben erhalten??? Die Mietwohnung ist von privat in dem Wohnblock und der Vermieter hat nichts gegen Katzen, mir geht es um den Freigang!!! Die Kater waren noch nicht drausen, wollen aber unbedingt raus.

Thundercat3000  18.05.2017, 11:28
@New96

Katzen zählen gesetzli zu Kleintieren und dürfen erstmal nicht generell vom Vermieter verboten werden,es sei den es bestehen ( gerechtfertigte)  Gründe ( Katze mautzt laut in der Nacht etc)  

schelm1  18.05.2017, 11:40
@Thundercat3000

Katzen und Hunde zählen nicht zu den Kleintieren, wie Ziervögel, Fische etc.

Die Tierhaltung darf nicht generell ausgeschlossen werden.

Ein begründeter Widerruf der Haltung von Katzen, wie vorliegend geschildert, oder Hunden ist zulässig!

Thundercat3000  18.05.2017, 11:46
@schelm1

Lieber schelm1 informier dich zuerst!!! 

TrudiMeier  18.05.2017, 12:34
@Thundercat3000

Katzen zählen gesetzli zu Kleintieren

Welches Gesetz? Wo steht das? Wo kann ich das nachlesen?

NEIN! Katzen sind KEINE Kleintiere!