Darf der Vater das Kind einfach einbehalten, obwohl es bei mir lebt?
Also folgende Situation: Mein Exmann und ich leben schon seit 2 Monaten vor der Geburt unseres Sohnes getrennt. Wir haben beide das Sorgerecht. Der Kleine lebt von Anfang an bei mir, sein Vater hat ihn bis Anfang diesen Jahres einmal im Monat besucht. Mittlerweile sieht sein Vater ihn einmal die Woche für 2 stunden (das wurde vom Gericht so festgelegt) mittlerweile scheint der Vater allerdings nach Gründen zu suchen, warum es dem Kleinen hier angeblich nicht gut gehen würde. Es geht unserem Sohn aber gut und es fehlt ihm an nichts! Ich habe jetzt die große Angst, dass er unseren Sohn irgendwann in naher Zukunft einfach bei sich behält. Darf er das und was kann ich dagegen tun?
7 Antworten
Das gemeinsame Sorgerecht ist die eine Sache. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat id.R. nur ein Elternteil, nämlich der, bei dem das Kind lebt. Da bei Gericht vereinbart wurde, daß Dein Sohn bei Dir lebt und Dein Mann ein festgelegtes Besuchsrecht hat, kann er Euren Sohn nicht einfach bei sich behalten. Sollte er versuchen, über das Familiengericht eine andere Regelung zu erwirken, muß es schon schwerwiegende Gründe geben, wenn man seitens des Gerichtes diese bestehende Regelung ändert und Euer Sohn bei Deinem Mann leben sollte.Mach in Deiner Angst nicht den Fehler, zu versuchen Deinen Sohn gegen seinen Vater zu beeinflussen. So etwas hat immer irgendwie Folgen, würde das Verhältnis zwischen Dir und Deinem Ex-Mann verschlechtern und das wäre auf keinen Fall gut für Euer Kind. Laßt den kleinen Mann nicht zum Zankapfel seiner Eltern werden, denn er kann doch nichts für die familiäre Situation. Ein Kind hat eine unbeschwerte Kindheit und Jugend verdient und dafür sorgen in der Hauptsache seine Eltern. Man kann auch "gute Eltern" sein, wenn man getrennt lebt. Ich kann gut verstehen, daß Du Dir diese Sorgen machst. Sorge gut für Deinen Sohn, halte die getroffenen Vereinbarungen ein, dann hat Dein Mann nichts in der Hand, was er in der Art gegen Dich verwenden könnte, daß ein Gericht ihm den Kleinen zusprechen könnte.
wenn dies gerichtilich so festgelegt ist kann und darf er es nciht!! Um aber weiteren schwierigkeiten aus dem weg zu gehen, gehe auf das jugendamt, sie werden dir diesbezüglich weiter helfen. und auch wenn dein ex nach gründen sucht, lass ihn suchen, wenn bei dir alles in ordnung ist, dann hat er eh keine möglichkeit. viel glück dir
er darf es nicht, solange du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast.Geh doch zum Jugendamt, erzähl ihnen deine Situation, die können dir Rat geben. Vorsicht ist immer geboten, wenn es um eventuelle Kindesentführung gehen könnte (zum Beispiel ins Ausland)
beantrage sofort das Bleiberecht! Sollte es so im Urteil stehen, so gehe bei und zur Not mit der Polizei, wenn das Bleiberecht bei >Dir liegt. Das geht ohne Polizei nicht.
Bleiberecht und Sorgerecht sind anders.
Hat das Gericht auch das Bleiberecht entschieden, so kannst Du das sofort polizeilich durchsetzen. Frage Deinen Anwalt!!!
Er hat nicht das Recht, den Sohn länger als 2 Stunden die Woche zu sehen, das wurde ja gerichtlich so festgelegt. Gebe ihm keinen Anlass für irgendwelche Vorwürfe und achte darauf, dass er das Kind pünktlich zurückbringt. Besser wäre es, Du holst den Jungen nach 2 Stunden ab.