Muss man Tierarztkosten zahlen,wenn jemand anderes das Tier von jemandem zum Tierarzt bringt?
Hallo. Also meine Nachbarin hat folgendes Problem. Sie bekommt Hartz 4 , kann wegen einer Krankheit nicht arbeiten. Sie hat eine Katze. Diese war draußen und ein Auto fuhr sie scheinbar an. Die Katze kam nicht mehr heim. Sie rief dann im Tierheim an,jemand hatte die Katze verletzt gefunden und zun Tierarzt gebracht (also als Fundtier). Sie holte die Katze im Tierheim dann wieder ab. Nun bekam sie die hohe Rechnung,die sie nun zahlen soll. Aber wie denn sie kommt grad so über die Runden.. Muss sie denn die Rechnung zahlen? Denn meines Wissens.muss derjenige zahlen,der das Tier zum Tierarzt bringt. Sie gab dem Tierarzt ja nicht den Auftrag. Bei meinem Pferd am alten Stall war mal so was ähnliches wo jemand den Tierarzt rief für ein krankes Pferd,weil der Besitzer nicht erreichbar war und nachher ging ein Streit los,wer nun zahlen müsse. Eigentlich doch der andere,denn er kann doch nicht ein Tier eines andern (egal was auch is) zum Arzt bringen,denn Auftrag der Behandlung und somit auch die Kostenerhebung kann doch nur der Besitzer selber machen? Weiß das jemand genau? Bitte keine Vermutungen..
8 Antworten
Das Thema ist total verzwickt. Da mich die Frage interessiert hat, hab ich mal bisschen im Internet gestöbert.
Irgendwie sind die Leute da 50/50 mit den Meinungen... Einerseits: Ja, der andere Mensch hat den Auftrag erteilt... Aber der Auftrag war ja auch bitter nötig! Hätte sie sie leiden lassen?! Und: Wenn der Auftraggeber die Kosten zahlen muss, dann lassen doch viel mehr Leute das Tier einfach liegen.
Eigentlich war ich immer der Meinung, dass der Halter die Kosten zahlen muss. Wer sich ein Tier anschafft, muss sich auch im Klaren darüber sein, dass solche Kosten kommen können. Mit bisschen Futter ists leider nicht getan... Am besten versucht sie, ne Ratenzahlung zu vereinbaren (Das machen viele Tierärzte) oder meldet sich beim TSV, vielleicht gibts da Hilfe oder vielleicht haben die nen Ratschlag. Für die Zukunft aber folgenden Tipp: Wenn man sich das nicht leisten kann, soll sie jeden Monat ein paar € auf die Seite legen oder einfach ne OP-Versicherung für die kleine abschließen.
Ich drück die Daumen, dass es ihr bald wieder gut geht!
Es ist doch ihre Katze, dann muss sie auch aufpassen, dass diese nicht auf die Strasse läuft. Dann soll sie sich eine Haftpflichtversicherung für ihre Katze zulegen.
Ich antworte jetzt einfach mal im Namen des Antwort-Gebers ;) Ich denke, was sie meint ist eine Krankenversicherung oder eine spezielle OP-Versicherung. Haftpflicht gibts ja bei Katzen in dem Sinne nicht, die sind im Normalfall bei den Menschen mit drin (Und nein, die zahlt keine Tierarzt-Kosten)
Ja genau die meine ich :)
wieso wenn sie nichtmal den Auftrag erteilt hat. kunde is eigentlich der,der den auftrag erteilt.
Wie oft willst du das noch sagen, dass sie den Auftrag nicht erteilt hat? Man erteilt meiner Meinung nach den Auftrag in dem Moment, in dem man ein Tier bei sich aufnimmt.
Und du ignorierst von allen die Frage: Was hätte sie denn getan, wenn die Katze sich verletzt nach Hause gequält hätte? Sie blutend liegen gelassen?!
Nochmal: Wenn man sich ein Tier nicht leisten kann, dann muss man entweder dafür sparen, ne Versicherung abschließen oder ein neues Zuhause suchen.
und nur mal so nebenbei: Ich würd dem netten Menschen, der meine Katze zum Tierarzt bringt, sicher nicht versuchen die Kosten anzuhängen! Ich würd ihm nem Blumenstrauß und ne Dankeskarte schicken! Denn das ist (aus genau solchen Gründen...) nicht mehr selbstverständlich...
Genau so ist es. Sie sollte sich glücklich schätzen, dass derjenige das Tier nicht hat jämmerlich und unter Qualen an seinen Verletzungen hat verenden lassen.
Hilfsbereitschaft ist auf Grund der fehlenden DAnkbarkeit in der Gesellschaft schon lange keine Selbstverständlichkeit mehr. Und wer muss darunter leiden? in diesem Fall die Katze!
Und der "Auftraggeber", der sich jetzt mit der Kostenfrage rumstressen muss... Das war sicher die letzte Katze, die er zum Tierarzt gebracht hat...
Sie hat dem Tierarzt aber keinen auftrag erteilt,dann kann man ihr doch eigentlich auch nix wollen? Die Katze ist ja freigänger da läuft man ja nicht mit um aufzupassen
Auch wenn die Katze freigänger ist, ist deine Nachbarin dafür verantwortlich.
Also eigentlich zahlt derjenige der das Tier angefahren hat. Ist dieser nicht ausfindig zu machen, hat der Halter zu bezahlen. Wäre die Katze verletzt bei ihr zu Hause gewesen, hätte sie das Tier sicherlich auch nicht leiden lassen, sondern wäre auch zum TA gegangen um sie behandlen zu lassen. Das macht man so als Tierhalter, egal ob man Geld hat oder nicht, da führt kein Weg vorbei.
Sie hat jetzt die Möglichkeit mal mit dem Tierarzt oder dem Tierheim zu sprechen, ob man eine Ratenzahlung machen kann oder das Tierheim sogar die Kosten übernimmt.
Als Tierhalter muss man immer mit ungewollten Kosten rechnen, denn man ist für das Wohl des Tieres zuständig. Sie kann sich eigentlich glücklich schätzen, dass es Leute gibt, die angefahrene Tiere zum Tierheim/Tierarzt bringen, denn sonst wäre die Katze jetzt evtl. schon tot. Demjenigen kannst du daraus keinen Strick drehen.
Fakt ist Tierhaltung kostet Geld, egal ob gewollt oder ungewollt. Hat man kein Geld sollte man schauen, dass man für die Zukunft welches bekommt, oder das Tier an jemanden abgeben, der sich WIRKLICH um das Tier kümmern kann. (so hart es auch klingt =( )
aber der halter hat doch keinen Auftrag zur behandlung erteilt. ob es ihr tier is oder nicht sie hat den Auftrag nicht erteilt.
Es gibt aber auch den Begriff der Geschäftsführung ohne Auftrag. Z.B. bei Notfällen, die keinen Aufschub erlauben.
In dem Fall muss sie zahlen. War es kein Notfall ist das wieder was anderes. Das ist hier aber nicht erläutert worden.
Was hätte sie denn gemacht, wenn sie ihre Katze gefunden hätte? Sie sterben lassen? Tiere kosten Geld, wenn sie zum Arzt müssen, die Kosten sind unumgänglich, AUßER sie findet den Fahrer, der das Tier angefahren hat.
Tut mir leid, aber wenn man sich ein Tier hält, und gerade noch eins das sich draußen ohne Aufsicht bewegt, muss man einfach was auf die Hohe Kante legen. Es darf niemals auf Kosten des Tieres gehen. Kann man nichts zurück legen, wegen hoher Schulden, wie in dem Fall, sollte man die Tierhaltung noch einmal komplett überdenken!
es muss der bezahlen der den auftrag gegeben hat-.
Es gibt aber auch den Begriff der Geschäftsführung ohne Auftrag. Z.B. bei Notfällen, die keinen Aufschub erlauben.
Ich fürchte, sie wird auf den Kosten sitzen bleiben, wenn sie nicht den Autofahrer ausfindig machen kann.
dann darf auch erst mal der auftraggeber zahlen. ob es ein notfall war ist da schlecht nachzuvollziehen.
wenn die beitzerin kein hohes einkommen aht wird der tierarzt da pech haben
Erstens ist es ihre Katze. was hätte sie getan wenn die katze verletzt nach Hause gekommen wäre oder sie selbst das Tier fand....hätte sie die katze sterben lassen oder wäre sie zum Tierarzt?
Sie als Besitzerin muß es bezahlen.
Wenn sie sich nicht gemeldet hätte dann hätte das Tierheim oder Tierschutzverein die Kosten getragen.
Sie hat nun die Möglichkeit eine ratenzahlung vorzuschlagen oder den Tierschutzverein bitten die Kosten zu übernhmen und sie dort raten zahlt.
Der Tierarzt will sein Honorar und ihm ist es wichtig eine Ansprechperson zu haben
sie kann aber nicht zahlen hat kein geld dazu auch keine raten und wie gesagt sie hat den auftrag nicht erteilt.
AngelofLove125 willst du damit sagen, sie hätte die Katze selbst nicht zum Tierarzt gebracht?
Worüber diskutieren wir hier? :) es ist nun mal ihre Katze. Was hätte sie getan wenn das Tier nach Hause gekommen wäre? Hätte sie die Katze zum Tierarzt gebracht?
Da bleiben eigentlich genau zwei Antwort
A: Ja, und sie hätte zahlen müssen!
B: Nein, und sie hätte ihr Tier, entweder durch Tod oder durch Abgabe an eine fähige Person, verloren.
Also entweder bezahlen oder Tier hergeben, was ist ihr wohl lieber?
Ich hasse solche Menschen.... es gibt immer einen Weg
Die Katze starb kurz danach. Also war die Behandlung ziemlich unnötig,einschläfern wär dann günstiger gewesen, Wie gesagt sie hat kein Geld es zu zahlen,und ich finde auch,dass sie das eigentlich nicht muss,man kann doch nicht von einem Geld verlangen,der keinen Auftrag gegeben hat...
Dann war es ein Notfall und in genau solchen Fällen, darf auch ohne Einverständnis des Besitzers gehandelt werden.
Entweder bleibst du jetzt stur und wiederholst dich immer "sie hat keinen Auftrag erteilt" oder du nimmst die Antworten einfach mal an.
Und die Haftpflicht zahlt dann die Behandlungskosten beim Tierarzt?