Darf mein Nachbar meinen Ball behalten, wenn der zu ihm rübergeflogen ist?
Hallo Heute mittag hab ich mit meinen Freunden Fußball gespielt dabei ist der Ball aber im Nachbar Garten gelandet wir hatten früher schon viel Stress, Wir haben bei ihnen geklingelt aber die wollen nicht aufmachen Letztens hab ich aber gehört das mein Freund sein Ball auch im Garten gelandet War und ein Tag darauf zerstochen im Müllcontainer, aber mein Ball ist sehr wertvoll er ist der neue cl 15 Ball Dabei beim Feld steht ein Schild mit kein Ball spielen Aber wir haben mit der Hausordnung abgemacht das wir mit weichen bällen spielen dürfen Jetzt zu meiner Frage Dürfen die den Ball einfach behalten?? Dürfen sie den Ball beschädigen ?? Und falls die den Ball beschädigen oder behalten darf ich eine Anzeige machen ?? damit ich ihn zurück bekomme eigentlich finde ich das ja Algerien alles quatsch aber die sind halt auch sehr unfreundlich muss man sagen
7 Antworten
Versuch es einfach mal auf die sanfte Tour. Überleg Dir ein kleines Geschenk (z.B. Flasche Wein) und dann geh rüber zum Nachbarn und bitte ihn um Entschuldigung. Das hätte auch den Vorteil, dass das ohnehin nicht gerade gute Verhältnis etwas gerade gerückt wird.
Der Garteninhaber ist verpflichtet den Ball herauszugeben oder Dir den Zugang zur Abholung des Balles zu gestatten.
§ 867Verfolgungsrecht des Besitzers
Ist eine Sache aus der Gewalt des Besitzers auf ein im Besitz eines anderen befindliches Grundstück gelangt, so hat ihm der Besitzer des Grundstücks die Aufsuchung und die Wegschaffung zu gestatten, sofern nicht die Sache inzwischen in Besitz genommen worden ist. Der Besitzer des Grundstücks kann Ersatz des durch die Aufsuchung und die Wegschaffung entstehenden Schadens verlangen. Er kann, wenn die Entstehung eines Schadens zu besorgen ist, die Gestattung verweigern, bis ihm Sicherheit geleistet wird; die Verweigerung ist unzulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.
Hallo! Schalte besser Deine Eltern ein. Sie dürfen den Ball weder behalten (wäre Unterschlagung ) noch zerstören. Aber optimal ist immer eine gütliche Einigung.
Ich wünsche Dir alles Gute.
Sie dürfen ihn weder einbehalten noch zerstören. Allerdings musst das erstmal nachweisen können.
Das ist dennoch kein Nachweis. Wenn der Mieter/Eigentümer behauptet, dass der Ball nicht mehr zu finden war, als er in den Garten kam, dann steht dennoch Aussage gegen Aussage ;).
erzähle das Deinen Eltern
Hab ich gesagt die meinten ich soll abwarten
ich hab ein Bild geschossen wo der Ball im Garten liegt mit Datum und Zeit