Darf der Nachbar eine beiderseitige genutzte Nachbarwand niederreißen u. wie wehrt man sich dagegen?

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Das ist komplex, da Baurecht Ländersache ist; es gilt also grundsätzlich das Baurecht des Landes RP; zuständig ist natürlich die Kommune. Als Erstes muss zwingend - notfalls per Einstweiliger Verfügung - ein Baustopp gerichtlich erzwungen werden, um das Schaffen vollendeter Tatsachen zu verhindern. Um zu klären, welcher Sachverhalt überhaupt vorliegt (und damit, welche Eigentumsrechte möglicherweise verletzt werden), muss dann eine amtliche Vermessung durchgeführt werden, um zu klären, ob es sich bei der Mauer um Gemeinschafteigentum (also jeder Partei gehört 50% der Mauer) oder Einzeleigentum (sofern die Mauer zu 100% auf dem Grund eines Besitzers steht) handelt. Alle weiteren Fragen sind nur nach Vorliegen des Vermessungsergebnisses zu beantworten. Du solltest Dir dringend einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt suchen, und sofort beim Bauamt der Kommune einen vorläufigen Baustopp erwirken (das geht formlos per schriftlichem Antrag; bei Gefahr im Verzug auch mündlich).

Problemkind2000 
Beitragsersteller
 26.03.2010, 17:41

Danke für deine wertvollen Hinweise mit dem Baustopp und der amtlichen Vermessung. Das Problem ist, das die Ortsgemeinde der Eigentümer ist und die Verbandsgemeinde als Bauaufsicht/Bauamt/Bauausführer tätig ist, der Abriss an sich genehmigungsfrei ist und wir bisher keine Möglichkeit zur Akteneinsicht als Nachbar bekamen. Wenn gemeindliche Klüngel sinnlos walten, bleibt wohl nur der Weg die Gerichte einzuschalten und die 1600 Euro für die Grundstücksvermessung zu zahlen. Nochmals Danke.

Das ist Sache der Gemeinde. Deshalb würde ich dir dringend raten zum Bauamt zugehen und einen vorläufigen Baustopp zu erwirken. Im Grundbuchamt müssten doch theoretisch die Unterlagen da sein, wo die Eigentums- und Gründstücksgrenzen jeweils sind. Wenn man dir vor Ort beim Bauamt nicht helfen kann würde ich beim Landratsamt vorsprechen. Nimm dir einen Anwalt der sich mit Baurecht auskennt, der könnte dir auf jeden Fall weiter helfen.

er darf sie nicht abreissen ich würde dier ratten zu einem anwalt zu gehen und es mal bei der baubehörde versuchen die sind auch für sowas zuständing die findest du meistens im landratsamt aber wenn er sie doch noch abreisst ohne genemigung würde ich gerichtlich vortgehen und eine anzeige machen viel glück

ich würde über einen Anwalt eine Unterlassungsklage anstrengen. Dein Haus kann Schäden von der Maßnahme erhalten die dein Nachbar nicht einschätzen kann. Die Dichtung deines Hauses fehlt womöglich und Feuchtigkeit kann eindringen. Erwirke am besten eine einstweilige Verfügung bei Gericht.

Du musst schnellstens ein Beweissicherungsverfahren beantragen, bevor er vollendete Tatsachen schafft. Dann könntest du höchstens noch Schadensersatz fordern. Er könnte sonst einfach, aus Versehen, die Wand niederreißen.