Darf der Hausverwalter das? (Wäscheständer auf dem Balkon verbieten)?
Hi, ich wohne seit 4 Monaten in einem Wohnblock mit etlichen Stockwerken und Bewohnern (ca 20 Wohnungen). Nun habe ich zu Beginn meiner Mietzeit (Anfang September) ein Schreiben der Hausverwaltung bekommen das sie mich herzlich Begrüßen blablabla, und ein paar Regeln aufgeführt, die in einem so großen Haus von Nöten sind, sehe ich auch so. Nun stand auf diesem Schreiben das man doch bitte drauf achten soll, dass die Wäsche von der Straße aus nicht sichtbar auf dem Balkon hängt. Nun ist es Frühling, die Sonne scheint und ich hänge meine Wäsche auf den Balkon, mit Hilfe eines Wäscheständers. Allerdings ist es so, dass die Balkonbrüstungen recht niedrig sind ( gehen mir bloß bis zu Hüfte) ... Aus diesem Grund sieht man vllt 2-3cm der Wäsche oben drüber ragen, von der Straße aus. SchwuppdieWupp krieg ichn Schreiben von der Hausverwaltung, dass das aufhängen der Wäsche auf dem Balkon sichtbar nicht gestattet ist... So nun meine Frage, kann mir die Hausverwaltung (Die nicht mein Vermieter ist) kündigen, und wenn ja ab wie vieler solcher Schreiben? Und kann mir das aufhängen der Wäsche nach oben genannter Vorgänge verbieten, zumal ich nichtmal Unterwäsche von meiner Freundin etc. aufgehängt habe sondern nur Bettlacken, Kissenbezug usw.?
Lg Sion
2 Antworten
Das ist normaler Weise in der Hausordnung geregelt.
Zu Deinem Mietvertrag hast du sicherlich auch eine Hausordnung erhalten. Wenn dort nicht ausdrücklich steht, dass die Wäschetrocknung auf dem Balkon nicht gestattet ist, kann dir die Hausverwaltung gar nichts vorschreiben. Aber selbst wenn dort eine entsprechende Regelung wäre, bezweifel ich, dass diese wirksam ist. Denn Deine Wäsche hängt ja nicht mehrere Tage dort, so dass keiner Dir vorhalten könnte, Du könntest das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes damit nachteilig beeinträchtigen.
Daher würde ich an deiner Stelle erst einmal in die Hausordnung blicken und dann entscheiden, ob du dich gegen eine vermeintlich unwirksame Regelung hinwegsetzt.
Das kann man pauschal nicht sagen, letztes Jahr gab es einen ewig langen Prozess um eine Piratenflagge im Fenster... Ich persönlich würde die Wäsche in der Form wie Du es beschreibst guten Gewissens weiter trocknen... Bieg doch die Füße vom Wäscheständer etwas um, dass er niedriger steht (Brüstungshöhe), dann kann Dir keiner was.
Vielen Dank für die schnelle und gute Hilfe.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/waesche-auf-balkon.htm