Darf der Gerichtsvollzieher einer Krankenkasse meine Haustür aufbrechen lassen, wenn ich dort nur zur Miete wohne?

5 Antworten

Hallo Bain1999,

vorab: Gerichtsvollzieher kommen ausschließlich vom Amtsgericht, jedoch nicht von der Krankenkasse.

Zu Deiner Frage: Trifft der GV den Schuldner wiederholt nicht zu Hause an, so kann der Gläubiger einen Durchsuchungsbeschluß beantragen (§758a ZPO). Damit kann der GV Deine Wohnung zwangsöffnen lassen. Ob es sich dabei um eine Eigentums- oder Mietwohnung handelt spielt keine Rolle.

Die Kosten hierfür (z.B. Schlosser) werden nach Erledigung des Auftrages beim Gläubiger erhoben, aber selbstverständlich der Forderungsaufstellung des Schuldners hinzugerechnet, so daß sich die Forderung gegen Dich um die Kosten der Zwangsöffnung erhöht.

Ich hoffe, die Anwort hat dich weitergebracht.

Schöne Feiertage

itasca

1. darf er das, und 2. wirst du den Schlüsseldienst Bezahlen müssen. Du hast von ihm sicher einen Termin bekommen, dann musst du auch da sein!

Na sicher darf er.

Die Tür wird natürlich nicht mit der Axt kurz & klein geschlagen, sondern der GV engagiert einen Schlüsseldienst. Die Kosten dafür gehen zu Deinen Lasten, logisch.

catweasel66  15.12.2016, 11:54

vollkommen richtig. die kosten gehen nicht zu lasten des gerichtsvollziehers....ne, das kommt auf die schulden obendrauf. deshalb erspar die den ärger und die kosten. die tür wird aufgehen ,so oder so !

er darf !!    kurz und schmerzlos beantwortet

mach die tür auf, dann gibts weniger ärger.

Wenn der amtliche Gerichtsvollzieher einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid hat und zudem sein Kommem zwecks Pfändungssuche oder Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung auch konkret terminiert, so darf er durchaus auf Deine Kosten auch zur Wohnungsbegehung sämtliche zu Deinem Wohnbereich gehörigen Türen per Schlüsseldienst öffnen lassen. Dazu benötigt er lediglich noch einen Durchsuchungsbeschluss, sofern er den nicht ohnehin schon dabei hat.

Bei einem Mehrparteien-Wohnhaus braucht er ja nur bei den Nachbarn zu klingeln, bzw. den Vermieter hinzuzuziehen, um die Haustüre des Gebäudes öffnen zu lassen.

Die Kosten für den Schlüsseldienst und ggf. auch des Schlosses Deiner Wohnungstüre trägst dann übrigens auch Du, was Dir dann auch entsprechend auf die Rechnung gesetzt werden wird.

Daher solltest Du UNBEDINGT zu dem anberaumten Termin zugegen sein, wenn der GV dann einen Vollstreckungsbeschluss nebst Durchsuchungsbeschluss hat.