Darf der Chef mich von der Berufsschule freistellen?
Hallo, ich habe seit den 1.9 mein Ausbildung als Koch begonnen. Und habe nun mein zweiten block Berufsschule für 3 Wochen. Nun kam gestern ein Anruf meinen chef wo es hieß ich MUSS heute arbeiten und das er mich von der berufschule drei Tage freistellt. Darf er das? Ich verpasse dann ja auch sehr viel Unterrichtsstoff.
11 Antworten
Darf er das?
Darf er nicht ohne weiteres. Grundsätzlich kann die Berufsschule den Schüler freistellen, sofern ein Antrag des Ausbildungsbetriebs vorliegt.
Hier muss aber schon ein guter Grund vorliegen.
Letztendlich entscheidet aber die Berufsschule. Eine Freistellung aus betrieblichen Gründen kann meines Wissens nur für zwei Tage erfolgen.
Ja das darf er. 2 Tage im Jahr entschuldigt und der 3. wird dir in der Regel als unentschuldigt eingetragen.
Nein, du gehst ja dann zur Schule. Das kann nicht als Arbeitsverweigerung geltend gemacht werden.
Zunächst einmal gilt, dass die Teilnahme am Berufsschulunterricht der betrieblichen Ausbildung vorgeht (§15 Berufsbildungsgesetz). Das heißt, dass Azubis nur in absoluten Ausnahmefällen durch ihren Betrieb von der Berufsschule befreit werden dürfen! Genauer gesagt darfst du (auf Antrag deines Betriebs) laut Gesetz maximal 2 Unterrichtstage im Schuljahr durch den Klassenlehrer beurlaubt werden (Gemäß § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Berufsschule).
Nach dem schriftlichen Antrag deines Ausbildungsbetriebes entscheidet deine Schule über die Freistellung. Aus dem Antrag muss die Unabwendbarkeit der Freistellung ersichtlich sein. Alle vorhersehbaren betrieblichen Ereignisse (z.B. Saison- und Terminarbeiten) können in der Regel kein Grund für eine Freistellung sein. Der Antrag hat rechtzeitig vor der Freistellung bei der Schule einzugehen. Eine eigenmächtige Freistellung durch den Ausbildungsbetrieb ohne Abstimmung mit der Schule wäre eine Verletzung des Berufsbildungsgesetzes.
Nein das darf er nicht. Der Ausbildende ist dazu verpflichtet den Auszubildende für die Berufsschule freizustellen.
§15 BBiG Freistellung
Die Pflicht geht nicht aus dem §15 BBiG hervor.
Sicher nicht!
ja.... geil 1 Tag unentschuldigt im Zeugnis.... und wenn ich einfach zur berufschule geh ist des Arbeitsverweigerung und ich bin in der probezeit