Kann man bei Einer Unterschrift Fälschung in der Ausbildung vom Chef gekündigt werden. Wenn die Unterschrift als Entschuldigung für die Berufsschule gedacht wa?
Kann man bei Einer Unterschrift Fälschung in der Ausbildung vom Chef gekündigt werden. Wenn die Unterschrift als Entschuldigung für die Berufsschule gedacht war? Also wenn man die Unterschrift vom Chef fälscht ?
14 Antworten
Selbstverständlich und das ist auch richtig und gut so. Wer will schon einen kriminellen Azubi haben und kann dir noch vertrauen?? Bei einer Unterschriftenfälschung kommt es übrigens nicht darauf an, wofür sie gefälscht wurde.
Ja, das wäre auch in der Ausbildung ein Grund für eine Kündigung. Ausserdem kann er dich auch gleich noch anzeigen. Das nennt man auch Urkundenfälschung und bringt nicht gerade milde Strafen mit sich...
Wie schon gesagt wurde:
Ja!
Was könnte es denn für ein schlimmeres vergehen geben?
Du hast deinen Arbeitgeber um einen Tag bestohlen, denn wenn du nicht in der Schule bist, müsstest du arbeiten, Urlaub nehmen oder krank sein.
DU hast Urkundenfälschung betrieben und deinen Chef damit hintergangen... DIE Suppe hast du dir selber eingebrockt, und ob das mit einer anderen Lehrstelle klappt, ... bei DER Vergangenheit... das wird schwierig
...sorry, wie kommt man auf eine solche bekloppte Idee und meint dann noch, es richtig gemacht zu haben?
Von mir würdest du die fristlose Kündigung kriegen und eine Strafanzeige obendrein.
Das erfüllt den Tatbestand der Urkundenfäschung und ggf. auch den des Betruges - hier wäre eine außerordentliche (fristlose) Kündigung des Ausbildungsverhältnisses möglich - wenn Anzeige erstattet wird, dann folgen auch strafrechtliche Konequenzen.
Es kommt nun auf den Ausbilder und den Ausbildenden an, wie sie sich in einem solchen Fall verhalten werden - das Vertrauensverhältnis wäre natürlich zunächst einmal erheblich zerrüttet.
Ich bin der Meinung, daß man als Verantwortlicher für die Ausbildung den Einzelfall genau bewerten sollte und einem jungen Menschen nicht gleich mit der größtmöglichen Konsquenz einer Kündigung brandmarken sollte, auch wenn das Vergehen nicht bagatellisiert werden darf.
Die Verantwortlichen sollten auch sich selbst gegenüber kritisch sein, und sich fragen, ob das Verhalten des Azubis nicht auch Ursachen hat, die bei einem selbst zu finden sind...