Darf der Arbeitgeber mir verbieten meine Haare zu färben?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber hier keine Vorgaben machen. Gelegentlich gibt es einen gewissen Unternehmenskodex. Dieser betrifft aber eher die Verpflichtung etwa bestimmte Kleidung zu tragen. Vorgaben können ansonsten auch aus sicherheitstechnischen oder hygienischen Gründen wirksam vorgegeben werden. So sind etwa in bestimmten Berufen physischer Körperschmuck einfach gefährlich. In einer aktuellen Entscheidung eines Arbeitsgerichts ging es um die Frage von Gelnägeln. Es wurde festgestellt, dass der Arbeitgeber aus hygienischen Gründen solche verbieten darf.

Bei dem Färben von Haaren kann ich mir offen gesagt keine Situation vorstellen. Eine entsprechende Regelung würde ich erst einmal für unwirksam Kündigungsgründe sehe ich jedenfalls nicht!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sofern es Richtlinien für das Erscheinungsbild im Unternehmen gibt, kann auch die Beschränkung auf "natürliche" Haarfarben darunter fallen.

In diesem Fall würde Dich zuerst eine Abmahnung erwarten. Falls es danach nicht zu einer Normalisierung Deiner Haarfarbe kommt kannst Du auch gekündigt werden.

Nö... aber er darf sich vielleicht dann die Freiheit raus nehmen, dich zu kündigen, die Frisur dem Betrieb irgendwie schädigt.

Ob das sinnvoll ist, jemanden deshalb zu kündigen sei mal dahin gestellt. Mir ist die Haarfarbe einer Verkäuferin egal.