Darf das Unternehmen beim Bewerben meinen alten Arbeitgeber nach Informationen über mich fragen?
Darf ein Unternehmen nach eingang meiner Bewerbung meinen alten Arbeitgeber kontaktieren und nach Informationen über mich nachfragen oder vergleichen? Gibt es Datenschutz, Privatsphäre und ähnliches?
10 Antworten
Der neue Arbeitgeber ist grundsätzlich schon berechtigt, bei früheren Arbeitgebern (nicht jedoch den aktuellen!!) Auskünfte über einen Bewerber einzuholen.
Ein solches Auskunftsrecht besteht allerdings dann nicht, wenn der Bewerber es dem zukünftigen Arbeitgeber untersagt hat, sich bei einem früheren oder bei dem derzeitigen Arbeitgeber zu erkundigen. ( z.B. wenn ein Sperrvermerk vorliegt )
Eine Rückfrage beim aktuellen Arbeitgeber ist ohne vorherige Zustimmung des Bewerbers unzulässig.
Ein vorbildlicher Antwortgeber! Antwort ohne Gegenfrage oder persönliche Komplexe! Deshalb hilfreichste Antwort..!
Selbstverständlich darf ein potentieller den "alten" AG fragen, wenn er mehr wissen möchte oder der Zeugnistext für ihn nicht ganz klar ist - das hat auch nichts mit Datenschutz zu tun und mit Privatsphäre schon gar nicht, denn hier geht es ja nicht um Dein Privatleben sondern Deinen Job.
Ob der "alte" AG auf die Fragen antwortet, ist aber allein seine Entscheidung und dabei muss er dann tatsächlich auch den Datenschutz beachten.
Ja, das Unternehmen darf sich persönlich erkundigen. Durchaus normal.
Datenschutz, Privatsphäre?? Du hast in deiner Bewerbung doch schon alles geschrieben. Wo ist deine Antwort auf den Kommentar von "Gurkentopf"??
Mit alles schreiben, habe ich nochlange nicht das Recht über mein Datenschutz verloren! Guck rein was meine Antwort ist! Das gilt genauso auch für dich!
das darf er und es ist durchaus normal, das Unternehmen mal nachfragen.
In vielen Branchen kennen sich die Unternehmenschefs sowieso untereinander.
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Habe ich.Und ? Wo ist dein Problem ? Wenn du dir nichts zu Schulden kommen lassen hast, ist doch alle ok.
Und was soll das mit Datenschutz ? Privatsphäre ? Schreibst du private Sachen in deine Bewerbung ?
Und welche Daten sollen geschützt werden ?
Lass dich von einem Fachanwalt über Datenschutz unterrichten!
durchaus üblich....
Sinnfrei Antwort von dir. Glückwunsch!
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