Darf das Jugendamt einem zur stationären Therapie zwingen?
Wie oben beschrieben, würde ich gerne wissen ob das Jugendamt jemanden zur stationären Therapie zwingen? Lg
6 Stimmen
9 Antworten
Es geht vermutlich darum, dass du Kontakt zu deinem Kind möchtest und du deine Drogentherapie abbrechen möchtest.
Dich kann das Jugendamt nicht zwingen, aber es kann dir Steine in den Weg legen..
OK, danke
Wenn Du erwachsen bist und keine Kinder bei Dir leben - NEIN.
Allerdings musst Du dann damit rechnen, dass Du Deine Tochter nicht treffen darfst oder nur in Begleitung unter strengen Auflagen.
Das kommt auf die genauen Voraussetzungen an und von wem du hier genau sprichst, und was du genau mit Therapie meinst. Ein Jugendamt darf immer nur dann tätig werden wenn eindeutig festgestellt worden ist, dass eine Kindeswohlgefährdung durch die Eltern, Mutter oder Vater vorliegt. Und das kann man so ziemlich auf die ganze Bandbreite der möglichen Situationen beziehen.
Eine Ausnahme ist wenn sich das in deinem Fall auf die Eltern, Mutter oder Vater selbst bezieht. Das Jugendamt darf den Eltern oder Elternteil keine Zwangsbehandlung oder Zwangstherapie auferlegen bzw. aufzwingen. Selbst dann nicht wenn eine mögliche Gefährdung des Kindes vorliegt. Das Persönlichkeitsrecht der Eltern oder Elternteile verhindert dies.
In diesem Fall würden aber mit Sicherheit die Kinder, oder das Kind aus der Wohnung entfernt werden. Auch ohne ausdrückliche Willensbekundung der Eltern bzw. Elternteile. Denn dann steht wieder das Kindeswohl an erster Stelle. Da dann möglicherweise von den Eltern oder Elternteile doch eine Therapie begonnen wird, da das dann in der Regel die Voraussetzung dafür ist, die Kinder wieder zurück zu erhalten, könnte man da schon von einem indirekten Zwang sprechen.
Solche Sachen sind rechtlich teilweise äußerst Kompliziert, und manchmal schwer bis gar nicht nachvollziehbar. Sollte so etwas anstehen wäre sicherlich eine anwaltliche Beratung zu empfehlen.
Es geht um eine drogentherapie, damit ich wieder Kontakt zu keiner Tochter haben darf
Wenn eine Gefährdung besteht - Ja. Dabei müssen jedoch deine Eltern zustimmen, ausser das Obhut-Recht liegt beim Jugendamt, dann hast du als Minderjähriger wenig zu bestimmen.
So platt gesagt nein. Das Jugendamt kann keinerlei Einschätzung abgeben ob du diese benötigst oder nicht. Aber das Jugendamt kann dafür sorgen das Ärzte diese Entscheidung treffen und das Jugendamt kann den Fall dann vor Gericht bringen damit dort die geschlossene Unterbringung in der Psychiatrie entschieden wird.