Darf das Jobcenter bei meinem Vermieter Auskunft über die Betriebs-und Heizkostenjahresabrechnung ho

3 Antworten

na klar sie dürfen. Sie dürfen ja auch für dich zahlen oder ?

ja, wer bezahlt, muß prüfen

dan179 
Beitragsersteller
 30.05.2013, 21:44

Mag sein..dafür ist ja die Abrechnung da. Aber es gibt auch das sogenannte Datenschutzgesetz, ich habe ja ein vertrag mit dem Vermieter, und nicht der Vermieter mit dem Jobcenter. Der weiß gar nicht,dass ich nicht mehr normal arbeite sondern jetzt ein Ausbildlung mache. Und vor allem ohne ein Einverständnis,...das sind personenbezogene Daten und das an Dritte einfach weitergeben?

altawas  30.05.2013, 21:51
@dan179

du bist ja nicht dritter, du bist nicht der partner des vermieters

dan179 
Beitragsersteller
 30.05.2013, 21:57
@altawas

Ok.. 1. das Jobcenter ist der sogenannt Dritter 2. bin ich der Vertragspartner mit meinem Vermieter, ich hbden unterschrieben, die Miete geht von meinem Bankkonto ab,( hatte vorher ja normal Vollzeit gearbeitet) 3. wenn mein Vermieter einfach ohne mein Wissen personenbezogene Daten von mir weitergibt und zwar an dem Jobcenter, dann gibt ja mein Vermieter personenbezogene Daten einfach an Dritte.

Mein letzter Wissensstand besagt, dass das doch ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz ist. Und auch das Jobcenter übt dann ein Bußgeldtatbestand aus, zumindest der jeweilige Mitarbeiter.

talladin  30.05.2013, 23:38
@dan179

Da irrst du dich ein wenig. Wer Daten erfragt (indem fall das JC bei deinem Vermieter) macht sich nicht strafbar. Nur derjenige der Daten raus gibt kann zur rechenschaft gezogen werden.

dan179 
Beitragsersteller
 31.05.2013, 01:08
@talladin

Ist Ansichtsache...denn das Jobcenter ist eine Amt und die haben gewisse Richtlinien was Datenaustausch und Datenabfragen betrifft. Alle Anfragen, Datenaustausch usw. müssen deswegen immer direkt über ihre Kunden laufen. Wenn indirekter Datenustausch zwischen Dritten (von JC ausgehend) stattfindet, obwohl sie es wissen, dass sie das nicht dürften (Sachbearbeiter werden ja bei Einstellung vereidigt und kennen auch eigentlich die Gesetzeslage und die aktuellsten internen Richtlinien), dann ist das ein Bußgeldtatbestand. Die eigene Dienststelle oder der Haupverwaltung kann und dürfte auch den zuständigen Sachbearbeiter/Teamleiter ein Bußgeld auferlegen. (öffentlicher Dienst)

Ja,darf es !!! Das Amt hat zwar keinen Vertrag mit Deinem Vermieter,aber Du und Du kannst Deinen Vertrag nicht erfüllen bzw.nur teilweise,dafür erfüllt das Amt Deine Verpflichtungen und zahlt das,was Du nicht kannst . Also hat es auch Rechte und nicht nur Pflichten.

dan179 
Beitragsersteller
 30.05.2013, 22:15

Ja mag sein,.. aber die Abrechnung haben die ja vorliegen, und die Rechte haben die auch nur gegenüber mir und nicht gegenüber meinem Vermieter, der würde ja gegen das Datenschutzgesetz dann verstoßen, oder? Besonders ohne mein Einverständnis. Da er ja personenbezogenen Daten an Dritte weitergibt, die nicht der Vertragspartner sind. Denn der Vermieter hat nix mit dem Jobcenter zu tun.

isomatte  31.05.2013, 08:40
@dan179

Mag sein,das Sie die Abrechnung vorliegen haben,das ändert aber nichts an der Tatsache,das Sie sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen können,um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen,zum Beispiel,wenn die Forderungen zu hoch erscheinen !!! Sie dürfen ja auch Deine Kontobewegungen überprüfen,wenn ein begründeter Verdacht vorliegt,dass das Amt besch....en werden soll und das ist normalerweise auch Datenschutz.

dan179 
Beitragsersteller
 31.05.2013, 14:56
@isomatte

Mag auch sein...aber ob z.B. der Vermieter da mitmacht ist ein andere Sache, denn im Endefffekt ist es ihm doch egal, er hat mit mir ein Vertrag und nicht mit dem JC. D.h. er kann die Auskunft auch verweigern, was rechtlich von seiner Seite auch besser ist. Er ist nur gegenüber mir Auskunftspflichtig.