Darf das Einwohnermeldeamt bei einer Auskunftssperre meinem Anwalt Auskunft geben?

2 Antworten

Der Geltungsbereich der Auskunftssperre hat Grenzen. So gilt diese nicht für Krankenkassen, Behörden oder Gerichte.

Es ist möglich, dass in einigen Einzelfällen trotz einer Auskunftssperre privaten Dritten Auskunft erteilt wird, wenn diese ein eigenes berechtigtes Interesse an einer Auskunft nachweisen können. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn es um die Geltendmachung einer finanziellen Forderung geht.

Gefunden beim Juraforum: http://tinyurl.com/cg3vtaa

sexualmadness79 
Beitragsersteller
 12.04.2013, 00:00

Vielen Dank für deine Antwort :) Ich habe keine finanzielle Forderung. Mir geht es nur darum meinen leiblichen Onkel zu finden da ich adoptiert wurde und er der einzige ist der mir was über meine verstorbene leibliche Mutter sagen kann. Es geht auch um Informationen zu einer Erbkrankheit da bei mir was festgestellt wurde was möglicher Weise erblich bedingt ist. Ich hoffe das gilt auch als berechtigtes Interesse.

ApokaIypse  12.04.2013, 01:08
@sexualmadness79

Dann versuch doch (wegen der Erbkrankheit) über deine Krankenkasse die Adresse herauszufinden. Wenn das nicht klappt, würde ich per Anwalt beim Gericht auf die Herausgabe der Anschrift klagen. Grund: Adoption / Infos über leibliche Mutter. Viel Glück!

sexualmadness79 
Beitragsersteller
 12.04.2013, 01:33
@ApokaIypse

Ja gut versuch ich. Vielen Dank Apokalypse :)

Ämter bekommen auskunft aber du wirst diese nicht von deinem anwalt bekommen