Darf das Arbeitsamt bestimmen wie hoch die Summe einer Ratenzahlung sein soll?

5 Antworten

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Meine Nichte,hat den geforderten Betrag selber gekürzt-von 70,-Euro auf 35,-Euro....es kam nie eine Mahnung....Sie hat einfach den Dauerauftrag halbiert.

ramona100 
Beitragsersteller
 22.02.2010, 10:31

Ist glaub ich die beste Idee. Was woll die denn machen. Schliesslich wird ja zurückgezahlt !

Mizi59  22.02.2010, 10:33
@ramona100

Meine Nichte zahlt schon seit 7 Monaten nur 35,-Euro

ramona100 
Beitragsersteller
 22.02.2010, 10:35
@Mizi59

Meine Freundin soll Rate von 50,- Euro zahlen. Jetzt wieder neuer Bescheid über Rückzahlung für zwei Personen. Sie wird dann pro Nase 15,- Euro zahlen. Also insgesamt 30 ,- Könnte das klappen ?

Mizi59  23.02.2010, 16:05
@ramona100

Sie soll es auf jeden Fall probieren-aber keine Rate versäumen.

Wenn Sie die Raten nicht aufbringen kann, muss sie mit dem Arbeitsamt sprechen und eine neue Ratenhöhe verhandeln. Die Arge hat zwar Vorschriften (Und darf die Höhe festlegen) sie hat aber auch einen gewissen Spielraum.

ramona100 
Beitragsersteller
 22.02.2010, 10:29

es geht nicht um die ARGE, sondern um die Rückzahlung an die Agentur für Arbeit. Die sagen ...sie verdienen jetzt soundsoviel also können sie auch soundsoviel zurückzahlen

jamaga1  22.02.2010, 10:31
@ramona100

Dann müsste sie nachweisen, dass sie mehr Ausgaben hat, und den Betrag deshalb nicht aufbringen kann.

ramona100 
Beitragsersteller
 22.02.2010, 10:33
@jamaga1

Was geht das Arbeitsamt an wo und wie viel Schulden sie hat ? Sie hat ja Leistungen erhalten, jetzt aber nichts mehr mit der ARGE und der Agentur für Arbeit zu tun.

LupoWF  22.02.2010, 10:36
@ramona100

doch wegen der rückzahlung hat sie noch was mit denen zu tun und da geht die auch die einkommens und schuldensituation noch was an

ramona100 
Beitragsersteller
 22.02.2010, 10:39
@LupoWF

was wollen die denn machen wenn sie einfach ne kleinere Rate zahlt ?

jamaga1  22.02.2010, 11:02
@ramona100

Vollstrecken. Da wird die Summe mit einem Mal fällig. Ggf. steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

ramona100 
Beitragsersteller
 22.02.2010, 11:04
@jamaga1

Vollstrecken geht nur wenn keine Zahlung geleistet wurde.Und bevor überhaupt vollstreckt wird geht erst mal eine Mahnung raus.

jamaga1  22.02.2010, 11:18
@ramona100

Das stimmt so nicht. Die offene Restforderung ist vollstreckbar. Die Mahnung ist zum Teil entbehrlich.

ramona100 
Beitragsersteller
 22.02.2010, 11:20
@jamaga1

Ja Vollstreckbar schon... wenn die offene Forderung Nicht gezahlt würde. Wird sie aber...es dauert halt nur länger. Vollstreckung immer dann wenn kein Zahlungseingang vorliegt.

jamaga1  22.02.2010, 11:41
@ramona100

Prima, wenn das so wäre, würde ich in Zukunft monatlich 1,- zahlen und keiner kann vollstrecken..:)

ramona100 
Beitragsersteller
 22.02.2010, 11:47
@jamaga1

es geht nicht um 1,- die Agentur für Arbeit verlangt eine Mindestrate von 15,- . In Ihrem Falle sind das für zwei Personen 30,- ...dh. es wird ja gezahlt. Nur nicht so wie die Agentur für Arbeit es gerne hätte.

die rückzahlung erfolgt über die regionaldirektion, von denen müsste auch die zahlungsaufforderung gekommen sein mit der bitte an konto xy bis tag x zu überweisen. die höhe der ratenzahlung hat sie vermutlich direkt mit dem sachbearbeiter vereinbart. lässt der sich nicht auf eine niedrigere rückzahlungssumme ein soll sie sich telefonisch bei der regionaldirektion melden, die sind da etwas rücksichtsvoller und entgegenkommender und an die muss sie ja auch zahlen

ramona100 
Beitragsersteller
 22.02.2010, 10:30

ein Gesräch hatte ja bereits stattgefunden. Die Sachberarbeiterin am Telefon hat sich aber wegen dem Verdienst auf keine kleine Ratenzahlung eingelassen. Vielleicht den Teamleiter einschalten ?

LupoWF  22.02.2010, 10:36
@ramona100

nein ich hab doch geschrieben, sie soll bei der regionaldirektion anrufen, an die wird ja auch gezahlt

ramona100 
Beitragsersteller
 22.02.2010, 10:38
@LupoWF

sie hat doch bei der Regionaldirektion bereits angerufen....

LupoWF  22.02.2010, 10:40
@ramona100

und was haben die gesagt?

ramona100 
Beitragsersteller
 22.02.2010, 10:42
@LupoWF

ja...wieviel verdienen sie denn?....soundsoviel...aha, ja dann müssen sie mindestens soundsoviel zahlen....die haben sich auf nichts eingelassen und die persönlichen Verhältnisse hat die nicht interessiert

LupoWF  22.02.2010, 10:43
@ramona100

tja dann wird sie es wohl zahlen müssen

ramona100 
Beitragsersteller
 22.02.2010, 10:44
@LupoWF

wo steht das ? wer sagt das ? Finde kein Urteil darüber....

LupoWF  22.02.2010, 10:53
@ramona100

hat sie ne andere möglichkeit? eher weniger... die sitzen am längeren hebel, sie könnte jetzt sonst nur noch auf eigene faust die raten kürzen aber das kann auch böse ins auge gehen

ramona100 
Beitragsersteller
 22.02.2010, 10:57
@LupoWF

und wie ? Muss sie dann ins Gefängnis ? Ich kann mir kaum vorstellen das die da was machen ausser Zinsen draufsetzten, solange sie zahlt. Im Grunde wollen die ihre Kohle ja nur so schnell wie möglich zurück.

Ist mir auch schon passiert. Hab in einem freundlichen Telefonat gesagt, wieviel ich kann, das war dann in Ordnung. Sie soll das mal versuchen. (Bei der Regionaldirektion, genau). Wenn nicht, kann sie einen formlosen Brief schreiben, in dem sie ihre Situation erklärt. Die lassen sich da normalerweise schnell drauf ein. Wenn sie natürlich 'Tausende' verdient, weiß ich nicht wies ist.

ramona100 
Beitragsersteller
 22.02.2010, 10:37

Eben, geht um die Höhe des Verdienst hat daraufhin ja zu hören bekommen....ja dann müssen sie eine höhere Rate zahlen. Aber die Agentur für Arbeit kennt ja ihre finanziellen Verhältnisse nicht. Sie hat vorher von der Arge gelebt und muss sich nun erst mal berappeln und ihre anderen Schulden auch noch tilgen.

Socat5  22.02.2010, 10:41
@ramona100

Dann muss sie diese anderen Verpflichtungen offenlegen, letzten Endes kriegen sie ja ihr Geld, darum geht es ihnen, deswegen kann ich mir kaum vorstellen, dass es nicht klappen sollte. Und wenns an Bettelei grenzt, wenn sie sich nicht abwimmeln lässt, schafft sie das. Mit einer 'lächerlichen' Rate von 5€ sollte sie natürlich nicht ankommen...

ramona100 
Beitragsersteller
 22.02.2010, 10:43
@Socat5

nein, sie wollte pro Nase 15,- Euro zahlen, also 30,- Euro insgesamt.

Socat5  22.02.2010, 10:45
@ramona100

Wie gesagt, sie soll sich nicht abwimmeln lassen. :o)

dann soll sie mit denen reden.

ramona100 
Beitragsersteller
 22.02.2010, 10:28

hat sie ja. Die haben gesagt: sie verdienen nun Summe XY dann können sie auch xyy Höhe zurückzahlen.

wissen78  22.02.2010, 17:54
@ramona100

dann hat sie eben noch andere ausgaben!