Darf das Arbeitsamt bestimmen wie hoch die Summe einer Ratenzahlung sein soll?
Meine Freundin muss eine Rückzahlung ans Arbeitsamt leisten. Sie geht seit einiger Zeit wieder Vollzeit arbeiten und ist in der Erholungsphase um sich finanziell wieder aufzurappeln. Das Arbeitsamt schreibt nun die Ratenhöhe der Rückzahlung vor. Dürfen die das ? Sie ist ja Zahlungswillig, kann aber den geforderten Ratenbetrag auf Dauer nicht aufbringen ? Kann sie ihre Rate selber kürzen ? Sie will ja die Zahlung nicht einstellen, nur weniger monatlich bezahlen. Sie muss für sich und ihre Tochter zurückzahlen. Die Summe läßt sich nicht zusammenfassen, es müssen also zwei Ratenzahlungen getilgt werden.Wer kennt sich da aus ?
5 Antworten
Meine Nichte,hat den geforderten Betrag selber gekürzt-von 70,-Euro auf 35,-Euro....es kam nie eine Mahnung....Sie hat einfach den Dauerauftrag halbiert.
Meine Nichte zahlt schon seit 7 Monaten nur 35,-Euro
Meine Freundin soll Rate von 50,- Euro zahlen. Jetzt wieder neuer Bescheid über Rückzahlung für zwei Personen. Sie wird dann pro Nase 15,- Euro zahlen. Also insgesamt 30 ,- Könnte das klappen ?
Sie soll es auf jeden Fall probieren-aber keine Rate versäumen.
Wenn Sie die Raten nicht aufbringen kann, muss sie mit dem Arbeitsamt sprechen und eine neue Ratenhöhe verhandeln. Die Arge hat zwar Vorschriften (Und darf die Höhe festlegen) sie hat aber auch einen gewissen Spielraum.
es geht nicht um die ARGE, sondern um die Rückzahlung an die Agentur für Arbeit. Die sagen ...sie verdienen jetzt soundsoviel also können sie auch soundsoviel zurückzahlen
Dann müsste sie nachweisen, dass sie mehr Ausgaben hat, und den Betrag deshalb nicht aufbringen kann.
Was geht das Arbeitsamt an wo und wie viel Schulden sie hat ? Sie hat ja Leistungen erhalten, jetzt aber nichts mehr mit der ARGE und der Agentur für Arbeit zu tun.
doch wegen der rückzahlung hat sie noch was mit denen zu tun und da geht die auch die einkommens und schuldensituation noch was an
was wollen die denn machen wenn sie einfach ne kleinere Rate zahlt ?
Vollstrecken. Da wird die Summe mit einem Mal fällig. Ggf. steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
Vollstrecken geht nur wenn keine Zahlung geleistet wurde.Und bevor überhaupt vollstreckt wird geht erst mal eine Mahnung raus.
Das stimmt so nicht. Die offene Restforderung ist vollstreckbar. Die Mahnung ist zum Teil entbehrlich.
Ja Vollstreckbar schon... wenn die offene Forderung Nicht gezahlt würde. Wird sie aber...es dauert halt nur länger. Vollstreckung immer dann wenn kein Zahlungseingang vorliegt.
Prima, wenn das so wäre, würde ich in Zukunft monatlich 1,- zahlen und keiner kann vollstrecken..:)
es geht nicht um 1,- die Agentur für Arbeit verlangt eine Mindestrate von 15,- . In Ihrem Falle sind das für zwei Personen 30,- ...dh. es wird ja gezahlt. Nur nicht so wie die Agentur für Arbeit es gerne hätte.
die rückzahlung erfolgt über die regionaldirektion, von denen müsste auch die zahlungsaufforderung gekommen sein mit der bitte an konto xy bis tag x zu überweisen. die höhe der ratenzahlung hat sie vermutlich direkt mit dem sachbearbeiter vereinbart. lässt der sich nicht auf eine niedrigere rückzahlungssumme ein soll sie sich telefonisch bei der regionaldirektion melden, die sind da etwas rücksichtsvoller und entgegenkommender und an die muss sie ja auch zahlen
ein Gesräch hatte ja bereits stattgefunden. Die Sachberarbeiterin am Telefon hat sich aber wegen dem Verdienst auf keine kleine Ratenzahlung eingelassen. Vielleicht den Teamleiter einschalten ?
nein ich hab doch geschrieben, sie soll bei der regionaldirektion anrufen, an die wird ja auch gezahlt
sie hat doch bei der Regionaldirektion bereits angerufen....
und was haben die gesagt?
ja...wieviel verdienen sie denn?....soundsoviel...aha, ja dann müssen sie mindestens soundsoviel zahlen....die haben sich auf nichts eingelassen und die persönlichen Verhältnisse hat die nicht interessiert
tja dann wird sie es wohl zahlen müssen
wo steht das ? wer sagt das ? Finde kein Urteil darüber....
hat sie ne andere möglichkeit? eher weniger... die sitzen am längeren hebel, sie könnte jetzt sonst nur noch auf eigene faust die raten kürzen aber das kann auch böse ins auge gehen
und wie ? Muss sie dann ins Gefängnis ? Ich kann mir kaum vorstellen das die da was machen ausser Zinsen draufsetzten, solange sie zahlt. Im Grunde wollen die ihre Kohle ja nur so schnell wie möglich zurück.
Ist mir auch schon passiert. Hab in einem freundlichen Telefonat gesagt, wieviel ich kann, das war dann in Ordnung. Sie soll das mal versuchen. (Bei der Regionaldirektion, genau). Wenn nicht, kann sie einen formlosen Brief schreiben, in dem sie ihre Situation erklärt. Die lassen sich da normalerweise schnell drauf ein. Wenn sie natürlich 'Tausende' verdient, weiß ich nicht wies ist.
Eben, geht um die Höhe des Verdienst hat daraufhin ja zu hören bekommen....ja dann müssen sie eine höhere Rate zahlen. Aber die Agentur für Arbeit kennt ja ihre finanziellen Verhältnisse nicht. Sie hat vorher von der Arge gelebt und muss sich nun erst mal berappeln und ihre anderen Schulden auch noch tilgen.
Dann muss sie diese anderen Verpflichtungen offenlegen, letzten Endes kriegen sie ja ihr Geld, darum geht es ihnen, deswegen kann ich mir kaum vorstellen, dass es nicht klappen sollte. Und wenns an Bettelei grenzt, wenn sie sich nicht abwimmeln lässt, schafft sie das. Mit einer 'lächerlichen' Rate von 5€ sollte sie natürlich nicht ankommen...
nein, sie wollte pro Nase 15,- Euro zahlen, also 30,- Euro insgesamt.
Wie gesagt, sie soll sich nicht abwimmeln lassen. :o)
dann soll sie mit denen reden.
hat sie ja. Die haben gesagt: sie verdienen nun Summe XY dann können sie auch xyy Höhe zurückzahlen.
dann hat sie eben noch andere ausgaben!
Ist glaub ich die beste Idee. Was woll die denn machen. Schliesslich wird ja zurückgezahlt !