Mutter Hartz 4 Kind nun Vollzeit...
Hallo,
wie sieht es aus wenn die Mutter Hartz 4 erhält und das Kind ( 22 jahre ) nun Vollzeit arbeiten geht und über 1000 Euro erhält ? Muss das Kind dem Jobcenter Kontoauszüge und den Vertrag vorlegen ? Oder kann sich das Kind nun einfach schriftlich beim jobcenter abmelden. Da Kinder nicht unterhaltspflichtig gegenüber Ihren Eltern sind, braucht es sich doch nur an die Kosten für die Unterkunft beteiligen oder ? Da das Amt aber wahrscheinlich eine Unterhaltsvermutung hat laut Paragraph Absatz 5 SGB 2, kann man dem ja glaube ich leicht widersprechen ?! Ich habe leider viele verschiedene Antworten gelesen und es wäre schön, wenn nur Leute antworten die sich sicher sind...bitte keine Vermutungen, danke !
7 Antworten
Zunächst mal, hast du im Prinzip recht !
Wenn du bzw.deine Mutter,kein Kindergeld mehr für dich bekommt,weil das auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet werden würde,wenn du es zur Deckung deines eigenen Bedarfes nicht mehr benötigen würdest,musst du normalerweise keine Angaben über dein Einkommen machen.
Dann wird deine Mutter nur noch ihren Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung bekommen,also wenn ihr alleine wohnt,würden dann 50 % der Warmmiete entfallen und dazu dein voller Regelsatz.
Deine Mutter,würde also gar nichts mehr für dich bekommen und du musst dann zumindest diese fehlenden 50 % der KDU - Kosten deiner Mutter geben,anteilig Stromkosten zahlen,evtl. für das Waschen der Klamotten etwas dazu geben,Kostgeld zahlen oder dich selber versorgen.
Jetzt kommt aber deine Beschäftigungsaufnahme ins Spiel und da bist du zur Mitwirkung verpflichtet,weil das Jobcenter den rechtmäßigen Leistungsbezug prüfen muss,wenn du das einmal durch hast,dann kannst du weitere Mitwirkung verweigern bzw.auch der Unterhaltsvermutung widersprechen,solange kein Kindergeld bezogen wird,denn das würde bis zur vollen Höhe auf den Bedarf der Mutter angerechnet,wenn du es zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest.
Deine Mutter hat ja für euch Leistungen vom Jobcenter bezogen und wenn du jetzt eine Beschäftigung aufnimmst,ist dein erster Zahlungseingang auf deinem Konto wichtig ( Zuflussprinzip ),das entscheidet dann,ob und wenn ja,wie viel zu unrecht bezogen wurde.
Wenn du angenommen nächsten Monat diese Beschäftigung aufnehmen würdest,habt ihr ja für den Monat September und ggf.dann für den Oktober, schon ALG - 2 bezogen.
Jetzt ist entscheidend,wann und wie viel du an Einkommen auf dein Konto bekommst !
Würdest du dein erstes Einkommen dann schon im Oktober auf dein Konto bekommen und du hättest auch noch Leistungen für den Oktober erhalten,dann würde dein Einkommen,nach Abzug von Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll,auf deine Leistungen angerechnet.
Wenn das anrechenbare Einkommen,dann höher als dein Bedarf ist,dann hast du für den Monat Oktober zu unrecht Leistungen bezogen und die musst du dann zurück zahlen.
Bekommst du dein erstes Einkommen aber erst im November und würdest für den November keine ALG - 2 Leistungen mehr bekommen haben,dann müsstest du für den Oktober auch nichts zurück zahlen,das ist das Zuflussprinzip.
Aber erst einmal,würdest du verpflichtet sein,Angaben über dein Einkommen zu machen !
Danke dir für deinen Stern !
Habe da gerade noch etwas gefunden. Nach §7 Abs 3 Satz 4 gehören zur Bedarfsgemeinschaft:
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Allerdings könnte ich ja meinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen bestreiten und wuerde somit aus der BG rausfallen.
klar,das sowieso,oder sollen sie verhungern?sie bekommen auch ihren hartz4 satz. aber wenn du mit deiner mutter zusammen lebst,wird das komplett angerechnet und deine mutter wird keine bezüge mehr erhalten,oder nur noch minimal.
kommt auf dein einkommen an.
ob du nun das kind bist,oder der lebenspartner wärst,das wird genau so berechnet.
du bildest dann mit deiner mutter eine bedarfsgemeinschaft.dein lohn wird angerechnet du,das "kind" bist 22..warum ziehst du nicht aus?
mit diesem lohn kannt du es dir leisten.du bist immerhin schon seit 4 jahren volljährig.
Und wenn ich arbeitslos werde, muss ich wieder zurück, weil ich unter 25 keine Wohnung vom Amt bezahlt bekomme.....nach der Probezeit würde ich es mir überlegen, aber jetzt sicher nicht. Ist mir zu riskant.
nein,wenn du nicht mehr zu hause wohnst,musst du nicht zurück.du bekommst dann ganz normal hartz4
ok, das wäre dann natuerlich was anderes. Ich werde mich jetzt die Tage erstmal umfassend informieren um auf Nummer sicher zu gehen, aber wie schon gesagt, das lässt mir gerade keine Ruhe
Du und deine Mutter bildet für die ARGE eine BEDARFSGEMEINSCHAFT. Hast du nen Job musst du das ebenfalls melden. Tust du das nicht und es kommt raus kriegt deine Mutter Sanktionen! Dein Gehalt wird an das Hartz 4 deiner Mutter angerechnet. Such dir ne Wohnung dann hast du das Problem gelöst. Mit 22 ist man erwachsen genug um auszuziehen und sich von Mutti abzunabeln.
Und wenn ich arbeitslos werde, muss ich wieder zurück, weil ich unter 25 keine Wohnung vom Amt bezahlt bekomme.....nach der Probezeit würde ich es mir überlegen, aber jetzt sicher nicht. Ist mir zu riskant.
Achso dann riskierst du es lieber das deine Mutter Abzüge kriegt??? Toller Sohn bist du! Gleichst du deiner Mutter das Hartz 4 dann mit deinem Geld wieder aus? Gibst du ihr dann dein Geld zum einkaufen??
Nö, ich habe hier gefragt ob ich meine Kontoauszuege und den Arbeitsvertrag beim jobcenter vorzeigen muss, da ich ja schließich kein Geld mehr von denen erhalte.Das man seinen Job beim Amt angeben muss ist klar, sonst wuerden die ja weiterhin fuer mich zahlen. Wie ich schon unter einem anderen Beitrag geschrieben habe, wuerde ich selbstverständlich einen Teil der Miete zahlen und Kostgeld abgeben, aber ich werde mit Sicherheit nicht meinen ganzen Lohn opfern, um meine Mutter mit zu finanzieren und kann mir auch nicht vorstellen, dass das so läuft. Ich sage nochmal, ich bin meiner Mutter nicht unterhaltspflichtig.
du kannst dich rausrechnen lassen aus der bg und fällst mit deinem einkommen raus. deine mutter erhält somit ihren mietanteil und ihren vollen regelsatz. deinen mietanteil musst du ihr geben und damit bist du raus aus der geschichte.
du kannst auch ausziehen und auf eigenen füßen stehen. dann wird deine mutter demnächst umziehen müssen, weil die wohnung zu groß sein könnte.
Erstmal danke für diese ausführliche Antwort. So in etwa hatte ich mir das schon gedacht, aber wenn man ständig verschiedene Antworten liest, wird man etwas verunsichert. Deswegen hatte ich auch extra geschrieben bitte nur antworten wenn man es wirklich weiß, aber manche Leute hauen einfach in die Tasten.....ich habe ja auch kein Problem damit dem Amt das vorzuzeigen, wollte nur wissen ob ich es unbedingt muss. Hätte mich jetzt auch stark gewundert, wenn meine Mutter gar nichts mehr bekommen würde und ich die kompletten Kosten tragen müsse. Gibt auf jeden Fall einen Stern ! Danke !