Darf das Amt für öffentliche Ordnung Strafzettel auf privatem Grundstück verteilen?
Hallo alle zusammen, habe neben meiner Strasse ein verlassenes ehemaliges Gebäude mit ca 40 Parkplätzen. Da sich die Lage wegen großer Konkurenz wirtschaftlich nicht mehr lohnte, steht das Gebäude mit ca 500 qm Verkaufsfläche.Lagerräume und eine riesige Wohnung leer. Früher vor ca 8 Jahren war da ein Lebensmittelladen drin, und wurde wegen der zunehmender Öffnnung einiger Grossmärkte geschlossen. Zu diesem Komplex gehören auch noch 40 Parkplätze die von den Anwohnern gerne benutzt werden. Da das Gebäude etwas versteckt liegt sind die Parkplätze nicht so einsehbar. Ich habe darauf einen WoWa abgestellt und einen Anhänger, die mit Genehmigung des privaten Eigentümers geduldet werden. Es steht auch kein Schild über die Nutzung das auf dem Parkplatz nicht geparkt werden darf. Jetzt habe ich einen Strafzettel vom Amt für öff. Ordnung über 20 Euro wegen nicht bewegen des Anhängers (14 tägig) bekommen. und der Wohnwagen ist seit einem Monat TÜV fällig (15€). Den Wowa hat inzwischen TÜV, aber meine Frage,: Darf der Fu...y mir einfach einen auf privatem Grund abgestelltem Fahrzeug überhaupt einen Strafzettel ausstellen???
Einen Km weiter steht auf einer Hauptstraße seit mehreren Jahren ein Wohnwagen der in diese Zeit nicht einmal bewegt worden ist. Was läuft da verkehrt? und wie kann ich mich gegen diese Hetzjagd wehren.
2 Antworten
kommt darauf an !
ist der Platz frei zugänglich ? dann ist dies ein öffentlicher Verkehrsraum !
steht ein Schild Privatgelände oder hat es eine Umzäunung ja dann hast du Glück ! das Gelände darf nicht ohne weiteres angefahren werden können ! ein Gatter das offen steht (hat wohl einer Vergessen zu zu machen ... )
man bedenke auch auf Privatem Gelände können Ordnungshüter + Polizei vorgehen wenn TÜV abgelaufen ist, sofern sie dadurch nicht das Gelände betreten müssen ! (am besten hinter einem Tor oder Zaun abstellen und das Kennzeichen nicht Sichtbar vorhalten !) auch Fahrzeuge die auf Privat Grund stehen sollten besser hinter Verschlossenem Zaun / Gatter / Tor stehen ! da Ordnungshüter eventuell davon ausgehen das so ein Verkehrsmittel ohne Weiteres in Betrieb genommen werden könnte ...
Ruf doch einfach mal beim Ordnungsamt an und schildere die Lage. Wenn das wirklich Privatgrund ist, wird das ganze danach wahrscheinlich einfach hinfällig sein.