Chemikalien wie KMnO4, KNO3, KClO3 etc legal?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Traurig, aber in diesem Land sind Chemiker politisch unerwünscht. Chemiebaukästen (die alten, mit denen das Experimentieren noch Spaß machte) zu verbieten hat nur eine Auswirkung: Weniger Interesse an Chemie.

Für Politiker ebenso wie für Staatsanwälte und Richter gilt: Hätten sie Interesse an Naturwissenschaften gehabt, hätten sie einen anderen Beruf ergriffen. Wer aber in der Schule den Chemieunterricht verabscheute, dem ist jeder verdächtig, der so was freiwillig macht.

Zur Rechtslage: Der Besitz ist nur selten verboten. Sprengstoffe (dazu zählt u.U. auch Feuerwerk) und Drogen fallen mir dazu ein. Was aber oft verboten ist: Die Abgabe an Minderjährige (das war der Tod der Chemiebaukästen) und/oder der Versandhandel.

Dass Du nur gekauft hast, was Dir legal verkauft werden darf, ist aber kein Schutz gegen eine Durchsuchung. Bei dem famosen naturwissenschaftlichen Wissen unserer Richter und Staatsanwälte führt ggf. auch der Kauf des "gefährlichen chlorhaltigen Natriumchlorids" dazu:
https://www.heise.de/tp/features/Terrorfahndung-in-Kinderzimmern-3404157.html

Woher ich das weiß:Hobby
zockertypxl 
Beitragsersteller
 21.07.2018, 23:42

Das ist wirklich traurig, aber so ähnliche Dinge bekomme ich auch immer wieder zu spüren. Ich hoffe nur, dass bei mir nie Besuch kommt, ich habe an sich nichts gefährliches, illegales oder auf Sprengstoffe o.ä. hinweisendes, aber ganz ehrlich, mit fast jeder Chemikalie kann man irgendwie irgendwas illegales anstellen... Da bekommt man wahrscheinlich so oder so was angehängt.

Verkaufsverbote gibt es keine, was du meinst sind Abgabeverbote. Daneben gibt es noch Besitzverbote, welche mit einem Herstellungsverbot verbunden sind. Dies betrifft z.B. Explosivstoffe und Betäubungsmittel.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn du chemiebegeistert bist, kannst du dir alles selbst herstellen.

Die in der eigentlichen Frage genannten Stoffe sind jedenfalls Lachnummern. Wenn du es wirklich darauf anlegst.

Konfusius sagt Wenn's einfach wär', könnt's jeder.

"Wo kein Kläger, da kein Richter" ist zwar hierzulande falsch, denn es gibt noch die Staatsanwaltschaft.

Aber wenn du dich nicht erwischen lässt:

muss die Freiheit wohl grenzenlos sein

außer der Grenze deines Gewissens.

Man sollte nicht mit Stoffen rummachen, die man nicht mal richtig schreiben kann. OK, das ging jetzt an andere.

Ich stehe nicht jeden Tag auf den Balkon und werfe Gegenstände runter, um mit der Schwerkraft zu expermentieren. Ich kann, wenn ich will, mit Haushaltmitteln sechsweriges Eisen erzeugen. Und was bringt es mir?

Als Abstract: Worauf willst du hinaus?

TomRichter  21.07.2018, 01:33

> Und was bringt es mir?

Du kannst Leute verblüffen mit der Aussage "Ich habe Ferrat in Gläsern abgefüllt" ;-)

ThomasJNewton  21.07.2018, 21:28
@TomRichter

Soviel war's dann doch nicht. Und verblüffen könnte ich in meinem erweiteren Freundeskreis nur einen, der grad seinen Doktor macht. Allerdings erscheint mir seine Dankbarkeit größer, dass mal einer versteht oder zumindest erahnt, woran er arbeitet.

zockertypxl 
Beitragsersteller
 21.07.2018, 23:53
@ThomasJNewton

Ja, die Bestimmungen machen Hobbychemikern sehr oft einen Strich durch die Rechnung, und während ich es bei einigen Gesetzen nachvollziehen kann, finde ich, dass bei anderen einfach übertrieben wird...

Naja, sowas wie Perchlorate sind nichts was ich herstellen will, das hat als Stoff (im Gegensatz zu z.B. Kaliumferrat) erst einmal nichts direkt besonderes an sich und ist eigentlich tatsächlich hauptsächlich für illegales zu gebrauchen, eine Einschränkung davon finde ich ganz in Ordnung, aber bei normalen Chloraten hört bei mir das Verständnis schon auf.

Das Problem ist eben nicht das direkte Auffallen sondern die Möglichkeit einer Durchsuchung, und man sollte immer alles gut beschriften, in dem Fall ist man eben gleich dran...

zockertypxl 
Beitragsersteller
 20.07.2018, 22:43

Also ich bin allgemein vorsichtig und erkundige mich gut bevor ich einen Versuch mache, aber es ist ja bekannt dass man schon wegen einer Bestellung von z.B. Aluminiumpulver eine Hausdurchsuchung am Hals haben kann und wenn man halt da Sachen findet, die illegal sind, hat man große Probleme, und es wird mir vielleicht in Zukunft die Jobchancen ruinieren wenn ich irgendwelche Vorbestrafungen wegen "unsachgemäßer Benutzung" oder so habe.

Meine Ziele sind verschiedene, zum Beispiel züchte ich gerne Kristalle, da liegt das Problem meistens bei gesundheitsschädlichen Übergangsmetallsalzen, ich finde einfach manche Reaktionen an sich interessant, aber auch die Produkte sind manchmal einfach interessant zu besitzen, z.B. würde ich gerne anfangen Elemente allgemein zu sammeln, aber wenn man schon vorher weiß dass man z.B. mit den Alkalimetallen große Probleme bekommen könnte vergeht einem da ein bisschen die Lust... Trotzdem vielen Dank, ich werde einfach probieren nur das zu machen was ich wirklich brauche und vor allem direkt VERbrauche ;)

ThomasJNewton  21.07.2018, 21:42
@zockertypxl

So ist jeder anders. Ich sammle keine Stoffe oder Elemente, dafür aber Musk und Filme. Der Gedanke, dass ich sie nicht besitze (als VHS oder DVD), sondern nur "jederzeit" sehen kann, macht mich krank.

Es geht bei den Bestimmungen nur um Deppen, die leicht ihre Sprengstoffe oder Gifte herstellen wollen, gern direkt gekauft, ungerner zusammengemischt. Da sind Regeln=Verbote hilfreich

Ich habe keinen Drang, Perchlorate herzustellen oder zu sammeln, aber ich wüsste, wie es geht. Wenn du das im privaten und harmlosen Rahmen machst, fällt das niemandem auf. Wenn es jemandem auffällt, hast du was falsch gemacht.

Gefährliche Stoffe sind im Chemikaliengesetz (ChemG) definiert. Die Verwendung dieser Stoffe ist verboten.

"Verwenden" ist im Gesetzt genau definiert als:

"Gebrauchen, Verbrauchen, Lagern, Aufbewahren, Be- und Verarbeiten, Abfüllen, Umfüllen, Mischen, Entfernen, Vernichten und innerbetriebliches Befördern"

Also darf man diese Stoffe auch nicht in Kleinstmengen herstellen oder besitzen. (Es sei denn man besitzt die gesetzliche/behördliche Erlaubnis, nebst amtlich bestätigter Sachkunde und ein entsprechend gut ausgestattetes Labor, das dann auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen muss.)

zockertypxl 
Beitragsersteller
 20.07.2018, 21:32

Vielen Dank für die Antwort, das ist aber sehr schade, damit hat sich praktisch 90% der Hobbychemie für mich erledigt....

Herfried1973  20.07.2018, 21:42
@zockertypxl

Wenn du es selbst für dich herstellst und damit nichts anstellst wied gelten wo kein Kläger, da kein Richter. Permanganat und Chromate gibts aber frei zu kaufen.

zockertypxl 
Beitragsersteller
 20.07.2018, 22:46
@Herfried1973

Naja, wenn dann muss ich dann eben das, was ich produziere, direkt verwenden. Aber dass es Permanganat und Chromat frei zu verkaufen gibt ist mir neu, ich dachte, das sei verboten, da man es angeblich für "Drogen und Bomben" benutzen kann (Permanganat) und Chromat als CMR-Gefahrstoff generell für Privatpersonen verboten ist. Ich dachte, die 1%-Permanganatlösung sei eine Ausnahme und für medizinische Zwecke oder so.