Ist der Import von Oxidatoren legal?
Ich habe eine polnische Seite gefunden, auf der sie alle möglichen Chemikalien verkaufen, die man für Pyrotechnische Mischungen braucht: ,,http://www.pyrogarage.pl" und würde mir da gerne Strontium-, so wie Barium- und Kaliumnitrat bestellen. Bei Schwefel und Metallpulvern ist das legal, vondaher brauche ich da nicht zu fragen, aber was ist mit den Oxidatoren ? :o Und ist der Besitz in Deutschland eigentlich legal ? Ich meine zu wissen, dass man die besitzen darf, solange sie in Reinform vorliegen. Berichtigt mich bitte, wenn ich irre.
3 Antworten
Merke: Dinge die in Deutschland legal sind muß man nicht in Polen bestellen, die kann man auch einfach direkt in Deutschland erwerben.
Da Deine Eltern ja beide Chemie studiert haben, wären sie eigentlich Dein idealer Ansprechpartner. Seltsam, dass man da als Kind auf die Idee kommt man müsse Chemikalien aus Polen bestellen.
Unabhängig davon stellt sich die Frage, was macht eigentlich jemand der Metallpulver und Oxidationsmittel erwirbt?
Nun, wäre ich von einer Strafverfolgungsbehörde würde ich auf die, nicht ganz abwegige, Idee kommen, dass Du beides miteinander vermischen möchtest. Das nennt sich dann im Juristendeutsch "Herstellung von Explosivstoffen". Dafür benötigst Du einen Herstellerschein nach dem SprengG und mußt im Weiteren über entsprechende Gebäude verfügen, die den Vorschriften für die Herstellung entsprechen. Auch über die sachgemäße Lagerung sollte man Bescheid wissen. Andernfalls liegt nämlich ein Straftatbestand vor. Da man eine Erlaubnis für die Herstellung von Explosivstoffen frühestens mit 21 Jahren erhalten kann unterstelle ich mal, dass Du als 15jähriger Schüler wohl eher keine haben wirst.
Nun ist die Frage wie Deine Zukunftsplanung so aussieht. Für eine Karriere beim IS mögen Verurteilungen nach dem SprengG ja durchaus als Garant für eine gute Führung dienen, falls Dir aber irgend eine andere Karriere vorschwebt, vielleicht sogar als späterer Chemielaborant, würde ich Dir von der Idee besser abraten. Du wärst nicht der Erste dem sich der Sinn dieser Vorschriften erst im Krankenhaus erschließen würde und der dann viel zu spät zu der Erkenntnis kommt, das man mit 15 Jahren eben nicht die gestige Reife und die nötigen Fachkenntnisse besitzt um die Folgen seines Handelns für den Rest Deines Lebens wirklich erahnen zu können.
Wenn Du später mal tatsächlich beruflich in dem Bereich arbeiten möchtest, dann wirst Du eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" benötigen. Dabei wird Deine Zuverlässigkeit geprüft werden. Das heißt sowohl im Gewerbezentralregister, als auch im Erziehungsregister, beim Verfassungsschutz und bei Deiner örtlichen Polizeidienststelle dürfen keine entsprechenden Einträge vorhanden sein. Kein Verstoß gegen die Chemikalien-, Arbeitsschutz-, Gefahrgut-, Immisionsschutz- oder Gewässerschutzgesetze, keine Mitgliedschaft in Vereinigungen, die gegen die verfassungsgemäße Ordnung verstoßen, keine Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen, Waffen oder Munition, und noch einigem mehr. Die berufliche Zukunft in diesem Bereich kann also schon beendet sein, noch ehe sie überhaupt begonnen hat.
Das Hinterhältige im Leben ist, dass man das alles leider erst sehr viel später wirklich kapiert und einschätzen kann. Denn wer mal 30 Jahre oder älter ist, der war eben auch mal 15 und weiß wie leichtsinnig und in gewisser Weise auch dumm man mit diesem Alter noch war. Im Gegenzug war ein 15jähriger aber noch nie 30, was deshalb zwangsläufig dazu führt dass man sich sehr leicht selbst überschätzt,weil einem ein Großteil der Lebenserfahrung noch fehlt.
Noch einmal - weil's so schön ist...

darüber kann ich dir leider nichts sagen nur so viel dass schon einige selbst versucht haben entsprechendes Mittel Sprengpulver herzustellen. Nun fehlen ihnen Gliedmaßen oder sind Taub bzw Blind bzw wurden getötet