Selbstgemaltes Portrait einer fremden Person veröffentlichen / nutzen - Legal?
Ich versuche es mal zu formulieren, was meine Frage darstellt.
Ich habe vor ca. 3 Jahren ein Foto einer damaligen Freundin gemacht. Sie weiß, dass ich dieses Foto besitze. Nun habe ich dieses Foto aufgrund seiner Situationskomik mit Bleistift gezeichnet und muss mich mal selbst loben, weil es einfach gut geworden ist.
Jetzt würde ich gerne ein Teil dieses Portraits (Augen, Nasen- und Wangenpartie) auf einem Textprojekt von mir als Cover nutzen. In diesem Text geht es auch um sie, allerdings ohne jede Nennung des Namens.
Ist das überhaupt erlaubt ? Oder breche ich damit Gesetze nach dem Urheberrecht in irgendeiner Form ? Jemand der sie kennt und genau wüsste, dass es in dem Text auch um sie geht, würde sie auf diesem Bildausschnitt erkennen können. Ansonsten lässt es keinerlei Rückschlüsse zu. Habe eben nur keine Lust Ärger damit zu bekommen und daher suche ich vorher nach einer Antwort...
Danke an alle, die mir zu helfen versuchen.
2 Antworten
Das Urheberrecht an einem Werk im Sinne von UrhG § 2 hat immer der Urheber, nicht der Abgebildete. Dieser hat hingegen Rechte aus dem Kunst-UrhG, bitte googeln. Danach – und nach Urteilen dazu – ist es entscheidend, ob der Abgebildete von gewissen Leuten erkannt werden kann, nicht nur direkt am Gesicht, sondern auch an seiner typischen Haltung oder Kleidung.
Denn es gehört zum „Allgemeinen Persönlichkeitsrecht“ (s. Wikipedia), dass eine Person sich in der Regel (es gibt auch Ausnahmen, siehe ebenda) gegen die Verbreitung seiner Abbildungen wehren kann.
Selbes gilt für Geschichten über die Person, siehe dazu Wikipedia – Esra (Roman). Wie dort aber deutlich wird, wird jeder Einzelfall individuell beurteilt. So erhielt die Tochter dort Schmerzensgeld, die Mutter hingegen nicht.
Gruß aus Berlin, Gerd
Vielen Dank für deine Antwort. Ich werde das Kunst-UrhG mal studieren. Die Frage ist nur wer evtl. diese "gewissen Leute" sind. Da das Buchprojekt auch nicht unter meinem Namen, sondern unter einem Pseudonym erscheint, wird es wohl gehen. Aber ich werde mal lesen, was ich noch so finde.
nichts ist legal, sofern der urheber es nicht gestattet- ganz einfach!
Hä ?