Können Eltern einem fast erwachsenen Sohn Eigentum wegnehmen?
Hallo ich habe ein Problem. Ich habe mir eine lang ersparte PlayStation3 gekauft. Kaum bringe ich sie heim, stelle sie auf, kommt meine Mutter und will den Controller. Sie hat ihn einfach irgendwo versteckt, damit ich einfach nicht gamen kann. Ihr könnt euch vielleicht meine Enttäuschung vorstellen - Ich habe meine lang ersehnte ps3 noch nicht einmal anstellen können, sie steht einfach bei mir im Zimmer, ungebraucht. Meine Eltern sind einverstanden, dass ich dieses Gerät besitze, aber was soll ich ohne Controller? Einen neuen kaufen wäre auch ziemlich frustrierend, das ding ist recht teuer. Sie wollen selber entscheiden, wann sie mir den Controller geben, was ziemlich selten passieren wird, so wie ich sie kenne. Ich glaube aber, dass es nicht ganz ok ist, so was zu tun. Ich bin sechzehn, werde gleich siebzehn. Ist sowas legal? Ich wohne übrigens in der schweiz, vielleicht sind die Gesetze hier etwas anders als in Deutschland. Schreibt trotzdem, wenn ihr von Deutschland kommt. Vielen Dank!
13 Antworten
erstens bist du mit sechzehn nicht erwachsen, undzweitens können Sie den Controller wegnehmen. Manche Eltern haben nun einmal leider diesen Kontrollzwang. Ich vertraue meinen Kindern, Sie vertrauen mir ...darum haben Sie ja auch die Freiheit zu fragen, bevor Sie sich etwas anschaffen / runterladen. Du wirst mit deinen Eltern reden müssen
Warum haben dir deine Eltern denn den Controller weggenommen? Gibt es dafür irgendeinen vernünftigen Grund? Ich kenn' mich mit Gesetzen jetzt nicht wirklich aus, daher würde ich erstmal ein Gespräch mit deinen Eltern vorziehen...
Klar, du bist noch keine 18, wenn deine Eltern richtig fies sind, könnten sie das Ding sogar zurück bringen :).
Sie sind für deine Erziehung verantwortlich und wenn sie meinen das es so richtig ist...
such dir andere Eltern....
mach ich XDD wieso bin ich nicht schon vorher drauf gekommen?? >.<
In Deutschland sind die Eltern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ihrer Sprößlinge zu deren Erziehung berechtigt und verpflichtet. Dazu gehört es m.E. durchaus, dass sie bestimmen können, wann der Sprößling mit der PS3 spielen darf und wann nicht - selbst dann, wenn der Sprößling Eigentümer des Gerätes ist. Mit Vollendung deines 18. Lebensjahres müssen sie den Controller allerdings herausgeben.