Chef unterstellt mir Krankschreibung mit Änkündigung.
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin bei einem ambulanten Pflegedienst als ungelernte 450,-€ pflegerische Hilfskraft angestellt.
Da ich in den letzten Wochen aber immer mehr Aufgaben übernehmen musste, die eigentlich nur eine Fachkraft machen darf, war ich komplett überfordert. Ich bin mit den Nerven total fertig, da ich Angst habe dabei etwas falsch zu machen, was dann evtl. für den Patienten Folgen hat.
Ich habe mich daraufhin andersweitig beworben und auch etwas bekommen. Habe dann meine Kündigung eingereicht und wollte bis zum Ende auch weiter arbeiten. Als ich aber ein paar Tage später meinen neuen Tourenplan erhalten hatte war ich fix und fertig. Ich habe soviele Patienten die ich in der vorgegebenen Zeit niemals schaffe und dann auch noch schwere Pflegefälle. Ich hatte zuhause einen heftigen Heulanfall und war verzweifelt, da die Angst zu groß ist, dass ich als ungelernte (die auch noch nicht lange dabei ist) was falsch zu machen.
Ich habe daraufhin meinen Chef versucht anzurufen, er ist aber nicht ans Telefon gegangen. Daher habe ich auf den AB gesprochen; dass ich am nächsten Tag nicht auf arbeit kommen werde, da ich psychisch fertig bin, dass ich das nicht mehr machen kann - Patienten die eine Fachkraft benötigen zu versorgen. Das ich mich darauf hin krankschreiben lassen werde, wegen psychischer starker überbelastung.
Jetzt wollte er, dass ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe. Dies lehnte ich ab, da er dazu verpflichtet ist eine Lohnfortzahlung zu leisten. Darauf hin ist er ausgepflippt. Und möchte jetzt per Anwalt gegen meine Krankschreibung vorgehen. Da es seiner Meinung nach, eine mit Ankündigung (anhand der AB aufzeichnung) war.
Ich wollte doch nur rechrzeitig bescheid sagen, dass ich am nächsten Tag zum Arzt gehe.
Kommt der damit durch?
8 Antworten
Wenn du eine Krankmeldung hast von deinem Arzt kannst du das Schreiben von seinem Anwalt vergessen. Der Arbeitnehmer ist naemlich verpflichtet so frueh wie moeglich seinen Arbeitgeber zu informieren, damit er sich rechtzeitig eine Ersatzkraft suchen kann oder die Arbeit auf die uebrigen Mitarbeiter verteilt. Er sucht nur einen Grund dich noch weiter unter Druck zu setzen. Er hat gesehen, dass er das mit dir nicht machen kann. Sollte er dir den Aufhebungsvertrag verweigern und auch die Lohnfortzahlung gehe bitte zu einem Anwalt fuer Arbeitsrecht. Der wird ihm schon das noetige schreiben und ihn auffordern den Aufhebungsvertrag ausszustellen und zu unterschreiben. Auch wird er dafuer sorgen, dass du deine Lohnfortzahlung bekommst. Du kannst ja unabhaengig von allem einmal die Pflegakssen informieren ueber die Zustaende bei deinem alten Arbeitgeber.
Es ist wohl so ne Masche, Leute in dem Beruf zu überlasten und wenn sie nicht mehr spurten auch nichts mehr zahlen zu wollen.
Mein Vater hatte da ein ähnliches Problem. Er sollte Aufgaben übernehmen, die er in seiner Position hätte überhaupt nicht mehr machen brauchen. Als mein Vater dann wegen einem alten Rückenleiden lange Krank geschrieben war, wurde er gekündigt mit nicht der wahrheitentsprechenden Behauptungen gekündigt. Interessant war der Vorwurf, dass mein Vater nicht ausserhalb seiner Arbeitszeit arbeiten wollte obwohl ich wochen zuvor mit ihm wegen eine Kaputten Dienstagwagen noch durch die Gegend gefahren bin, weil der Zuständige einfach an dem Tag kein Bock hatte.
Nunja das Fehlende Gehalt hat er dennoch nicht bekommen, da die Gerichtskosten einfach viel höher gewesen wären.
Ich weiß nicht, ob das viel bringt. Aber ich würde es auch mal bei der Pflegekasse durchsickern lassen wie das so ablief.
lasse ihn doch ruhig machen, "sein" Anwalt wird ihn schon auf den Teppich zurück holen.
Bis zum Antritt deiner neuen Tätigkeit, entweder weiter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen lassen oder deine Arbeitskraft anbieten.
Kann ich mir nicht vorstellen, aber ich würde an deiner Stelle auch mal mitm Anwalt reden, schon alleine, weil ich nicht glaube, dass eine ungelernte Hilfskraft alleine auf Patienten losgelassen werden darf.
Zum Zeitpunkt deines Anrufs wars du ja schon psychisch überlastet bzw. krank. Dass du ihm rechtzeitig bescheid gesagt hast, ist sogar deine Pflicht. Ob das nun unmittelbra vor oder nach dem Arztbesuch stattfand, spielt da eigentlich keine Rolle.
Dein AG will dich meiner Meinung nach nur unter Druck setzen, um den Aufhebungsvertrag durch zu bekommen. Wirklich eine Chance vorm Arbeitsgericht dürfte er mit seinem Argument nicht haben.