Chatverlauf an Dritte weiterleiten - Postgeheimnis oder erlaubt?
Person A und B schreiben privat in einem Chatprogramm (WhatsApp). Person B besitzt Screenshots von Teilen des Chatverlaufes. Darf Person B diese an Dritte (Arbeitgeber von Person A) weitergeben um nachzuweisen, dass Person A sich arbeitsvertragswidrig verhält? Oder gibt es entsprechende Gesetze/Vorgaben die das verbieten?
2 Antworten
gesetzlich verboten ist diese Denunziation wohl nicht, bescheuert aber trotzdem. Von allen beiden übrigens, wenn A so doof ist, im Chat die "falschen" Dinge zu schreiben und B so eine elende Petze ist, die gleich zum Chef rennt und seinen Kollegen anschwärzt.
Ja sonst würde es auch nicht die funktion geben der andre muss wissen das du das weitersenden kannst