Paypal Konto gesperrt KSP Inkasso

4 Antworten

Nicht durchsetzungsfähig

http://www.gutefrage.net/nutzer/rainerendres/tipps/neue/1

In den urteilsdatenbanken ist nicht eine einzige Klage zu finden

Kannst Du Dich noch einloggen ?

bennybu93 
Beitragsersteller
 07.03.2014, 11:15

Nein, mein Konto ist gesperrt kann mich nicht mehr einloggen, sodass ich diese 80 € ausgleichen könnte. Thats my problem :(

Was nun?

rainerendres  07.03.2014, 22:35
@bennybu93

Geh wie von @kevin empfohlen vor und zahl direkt auf Dein paypal Konto ein

Die KSP Gebühren werden nicht eingeklagt

Zahl die 80,12 € an Paypal. Zzgl. pauschal 10,- € für den Verzugsschaden.

Was KSP will ist uninteressant. Ist glaube ich die einzeige Anwaltskanzlei, die noch nie einen Gerichtssaal von innen gesehen hat.

bennybu93 
Beitragsersteller
 07.03.2014, 11:39

Ja ich komme aber nicht mehr an mein Login dran. Kann dann nicht sehen an welche Kontodaten ich dies überweisen muss und welchen Verwendungszweck etc.

kevin1905  07.03.2014, 11:52
@bennybu93

Bank und Kontodaten sind unproblematisch rauszubekommen.

Die KSP ist bekannt für ihr drastisches vorgehen. Die Gebühren sind dort meist immens hoch und relativ unverhältnismäßig.

Hier wird Panikmache betrieben, denn du sollst so schnell es geht bezahlen, am besten alles und mit dicken Zinsen.

Ich empfehle dir dringend den Betrag versuchen bei PayPal auszugleichen, sollten die sich jedoch nicht darauf einlassen musst du wohl oder übel bei KSP die Forderung begleichen.

ProRatione  07.03.2014, 11:11

Ich empfehle dir dringend den Betrag versuchen bei PayPal auszugleichen

Das wird nicht helfen, denn die haben ihre Forderung ja offensichtlich abgetreten und ihr Geld bereits erhalten.

rainerendres  07.03.2014, 11:13
@ProRatione

Die haben nur den Forderungseinzug abgetreten ;)

Forderungsinhaber ist nach wie vor paypal

ProRatione  07.03.2014, 11:19
@rainerendres

Das kenne ich nur so wie hier beschrieben:

Der Forderungsverkauf meint laut Definition die vollständige Abtretung von Forderungen eines Unternehmens gegen einen Schuldner an einen Dritten. Um die Liquidität zu sichern, kann es empfehlenswert sein, eine Forderung an ein Inkassobüro abzutreten und zu verkaufen. Der Forderungsverkauf bringt eine große Erleichterung: Das verkaufende Unternehmen muss nicht länger dem überfälligen Geld hinterherlaufen. Die Sorge, dass man trotz der ganzen Bemühungen am Ende keinen einzigen Cent sieht, gehören damit der Vergangenheit an. Für den Forderungsverkauf erhält der Verkäufer nämlich den finanziellen Gegenwert der Forderung abzüglich einer Risikopauschale. Auch kann man auf diese Weise Zeit und Freiräume gewinnen, um sich wieder den eigentlichen Aufgaben zu widmen.

http://www.geprueft.de/inkasso/forderungsverkauf

bennybu93 
Beitragsersteller
 07.03.2014, 11:28
@ProRatione

Danke für die Antwort.

Das heißt Sie empfehlen mir jetzt zu zahlen oder nicht zu zahlen?

kevin1905  07.03.2014, 11:38
@ProRatione

Eine Forderung zu verkaufen bedingt auf Verlangen die Vorlage der Abtretungsurkunde nach § 410 BGB.

Nur dürfte man dann keine Inkassokosten etc. verlangen, da man nun selbst Gläubiger ist und in eigener Sache tätig wird.

Hier werden aber Inkassokosten verlangt, daher gehe ich davon aus, dass hier eben kein Verkauf stattgefunden hat.

Auch bkommt der Ursprungsgläubiger bei Verkauf einer Forderung selten mehr als 10% des Wertes.

kevin1905  07.03.2014, 11:39
@bennybu93

Man sollte Inkassodienstleister grundsätzlich nicht bezahlen. Diese Branche sollte aussterben.

bennybu93 
Beitragsersteller
 07.03.2014, 11:40
@kevin1905

Jetzt mal auf doofen Deutsch :D

Ich soll nichts zahlen?

mepeisen  07.03.2014, 14:53
@bennybu93

Die ursprünglichen 80€ und ggf. Mahnkosten u.ä. sollte man zahlen, da das berechtigt ist. An Mahnkosten und Zinsen ggf. 10€ aufgerundet. Das reicht.

200€ Gebühren sind einfach nur Dummenfang. Das geht auch vor Gericht nicht mal ansatzweise durch. Das weiß auch KSP. Die hoffen einfach, dass man sich nicht auskennt und dann bezahlt.

Einige Sachen, die du im Hinterkopf behältst:

  1. Inkassobüros arbeiten oft gegen Flatrates. Das heißt, dass dem Gläubiger (hier Paypal) gegen 10€ im Jahr (oder ähnlich lächerliche Beträge) ermöglicht wird, beliebig viele Forderungen einzumelden. Ein Schaden ist also kaum messbar.
  2. §4 Absatz 5 RDGEG beschränkt Gebühren für außergerichtlichen Inkasso-Schreiben drastisch. Die Gebühr wurde zwar noch nicht festgelegt vom Bundesministerium für Justiz, dass es aber mehr wie 10€ sind, würde ich nicht erwarten.
  3. Viele Gerichte beschränken die Inkassogebühren ganz grundsätzlich auf wenige Euros.
  4. Als Inkassogebühr käme auch das "Schreiben einfacher Art" in Frage, das liegt dann insgesamt bei rund 15€ statt 200€.
  5. Selbst im aller ungünstigsten Fall, dass eine volle RVG-Geschäftsgebühr berechtigt wäre, ist das bei einem Streitwert von 80€ der folgende Betrag: 1,3 * 45€ * 1,2 (also plus 20 % Auslagen).

Du merkst: Die gegen wirklich auf Dummenfang.

bennybu93 
Beitragsersteller
 07.03.2014, 15:50
@mepeisen

Also ich suche mir am besten die Bankdaten von Paypal heraus überweise dann die 80,12€ + 10 € Mahngebühr einfach pauschal.

Meinen Sie damit wäre das Thema gegessen?

mepeisen  08.03.2014, 10:41
@bennybu93

Ja, es kommen ggf. weitere Bettelbriefe, aber solange nichts von einem gericht kommt, ist das uninteressant. Wichtig sind nur gerichtliche Schreiben (Mahnbescheid). Da MUSS man widersprechen. Dann ist zumeist Ruhe.

bennybu93 
Beitragsersteller
 07.03.2014, 11:10

Ja, habe ja vorhin angerufen. Die meinten es wäre alles jetzt bei dem INKASSO Unternehmen und müsste mich an diese wenden. -.-

Wenn Du die Zahlungsaufforderung von nem Inkasso-Unternehmen schon vorliegen hast, kommst Du da nicht drumrum... :-(

mepeisen  07.03.2014, 14:46

Inkassogebühren muss man nicht zahlen. und 200€ schon gleichdreifach nicht. Die sind selbst bei gutem Willen hoffnungslos überzogen.

bennybu93 
Beitragsersteller
 07.03.2014, 11:11

Hab halt vieles schon im Internet gelesen, dass das ne Abzocke sei. Die danach noch mehr Forderungen stellen usw. Hab halt Angst, dass wenn ich überweise , ich über den Tisch gezogen werde