BWR Media Verlag Abzocke?
Habe vor einigen Monaten im Internet auf der Seite des gen. Verlages gestöbert und auf einer bestimmten Seite ein Formular bzw. Testformular bestellt. Die dicke Rechnung kam über 189,00 Euro und jeden Monat ein paar Seiten Papier(für die Katz das Zeugs). Auf Anfrage beim Verlag wurde mir gesagt, dass ich mit der Testbestellung ein Abo abgeschlossen hätte. OK, habe daraufhin sofort gekündigt und auch die Bestätigung erhalten. Nun bekam ich eben per Post eine DVD des Verlages natürlich mit Rechnung über 49 Euro, habe nie etwas bestellt. Soll ich das Teil zurücksenden? Habe meien Unmut bereits per mail abgelassen, aber das ist wohl vergeblich bei solchen Ignoranten. Wie kann ich da vorgehen? Gibt es noch die Möglichkeit mein Geld vom Abzockerabbo wieder zurück zu bekommen?
3 Antworten
Gibt es noch die Möglichkeit mein Geld vom Abzockerabbo wieder zurück zu bekommen?
Gerichtliches Mahnverfahren oder Zivilklage.
Du schreibst du hättest gekündigt, du schreibst aber nicht, dass du widersprochen oder widerrufen hättest. Dies solltest du tun!
Hast du eine schriftliche Widerrufsbelehrung bekommen? Wenn ja wann? Wann wurde dir die DVD zugestellt?
Sehr geehrter User tinaraible,
vielen Dank für Ihren Mitteilung. Um Ihr Anliegen in Ihrem Sinne zu klären, bitte ich Sie sich unter Angabe Ihrer Kundennummer an die E-Mail-Adresse kundenzufriedenheit(at)vnr.de zu wenden. Wir werden uns sofort darum kümmern und zusammen mit Ihnen eine kulante Lösung finden.
Gerne können Sie uns ansprechen, wenn Sie weitere Fragen haben.
Freundliche Grüße aus Bonn
Abteilung KundenzufriedenheitVerlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Theodor-Heuss-Str. 2 - 4
53095 Bonn
Telefon: 0228 9550-300
Fax: 0228 3696001
E-Mail: Kundenzufriedenheit(at)vnr.de
Amtsgericht Bonn, HRB 8165 Vorstand: Helmut Graf USt.-Id.-Nr.: DE 812639372
So habe das mail abgeschickt, nun bin ich mal gespannt wie "kulant" der Verlag ist.
Wenn Du eine DVD bekommst, die DU nicht bestellt hast, dann schicke sie zurück. Ausserdem, was für eine DVD kostet 49 €. Ist die aus Gold? Wenn das Geld nicht zurück gezahlt wird, müsstest Du einen Anwalt einschalten.
Ist hier auch nicht nötig.
Den Anwalt bräuchte man nur im streitigen Verfahren. Abzocker mögen aber Gerichtssääle nicht besonders.
Danke für die Antwort, sehe ich genauso. Allerdings wäre das Einschalten des Anwalts teuer, da ich eine Selbstbeteiligung im Vertrag habe.